505_1989
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505. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 505. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1989_505_0 505. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Island am 19. September 1989 seine
Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum
Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte
über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 179/
1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 259/1989) hinterlegt.