505_1985
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505. Verordnung: Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1986 im Bereich der Schrottlenkung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 505. Verordnung: Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1986 im Bereich der Schrottlenkung
1985_505_0 505. Verordnung: Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1986 im Bereich der Schrottlenkung
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Auf Grund des § 7 des Schrottlenkungsgesetzes,
BGBl. Nr. 275/1978, zuletzt geändert durch Bundesgesetz
BGBl. Nr. 270/1985, wird verordnet
§ 1. Der im Inland anfallende unlegierte Eisenschrott
wird im Jahre 1986 zwischen der Gruppe
der Unternehmen, die Eisen oder Stahl erzeugen,
und der Gruppe der Unternehmen der Gießereiindustrie
mit einem Jahreszukaufsbedarf über 1200 t
im Verhältnis von 88,94 : 11,06 aufgeteilt.
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1986 in
Kraft.