504_1990
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504. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 504. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen
1990_504_0 504. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Namibia am 23. April 1990 die
Annahme der in der Satzung der Vereinten
Nationen (BGBl. Nr. 120/1956, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 130/1988)
enthaltenen Verpflichtungen erklärt und ist gemäß
Art. 4 der Satzung Mitglied der Vereinten Nationen
geworden.