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504_1990 AT

504. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 504. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Namibia am 23. April 1990 die

Annahme der in der Satzung der Vereinten

Nationen (BGBl. Nr. 120/1956, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 130/1988)

enthaltenen Verpflichtungen erklärt und ist gemäß

Art. 4 der Satzung Mitglied der Vereinten Nationen

geworden.

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