504_1985
AT
504. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 504. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980
Auf Grund des § 7 Abs. 7 des Bundesstatistikgesetzes
1965, BGBl. Nr. 91, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Wohnbaustatistik-Verordnung 1980, BGBl.
Nr. 342/1979, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 546/1981 und 507/1983 wird wie folgt
geändert
§ 7 lautet
„§ 7. Die Gemeinden erhalten für die Kosten, die
ihnen bei der Mitwirkung an den Erhebungen entstehen,
eine Pauschalabfindung. Diese beträgt je
Baubewilligungsmeldung
im Jahr 1985 70,80 S,
im Jahr 1986 74,40 S,
ab 1. Jänner 1987 76,80 S."