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504_1985 AT

504. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 504. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980

Auf Grund des § 7 Abs. 7 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Wohnbaustatistik-Verordnung 1980, BGBl.

Nr. 342/1979, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 546/1981 und 507/1983 wird wie folgt

geändert

§ 7 lautet

„§ 7. Die Gemeinden erhalten für die Kosten, die

ihnen bei der Mitwirkung an den Erhebungen entstehen,

eine Pauschalabfindung. Diese beträgt je

Baubewilligungsmeldung

im Jahr 1985 70,80 S,

im Jahr 1986 74,40 S,

ab 1. Jänner 1987 76,80 S."

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