504_1979
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504. Beschluß Nr. 2/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 504. Beschluß Nr. 2/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1979_504_0 504. Beschluß Nr. 2/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
ABÄNDERUNG DES ANHANGS D DES
ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Abs. 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 9/1978 Der Beschluß Nr. 9/1978 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 503/
1979 verlautbart. ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.