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504_1976 AT

504. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Saxen, Baumgartenberg und Arbing

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 504. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Saxen, Baumgartenberg und Arbing

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von

km 48,310 bis km 56,15 (alt)/km 53,97 (neu)

wird, soweit er durch die Umlegung auf den

bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen

— mit Verordnung vom 29. März 1973,

BGBl. Nr. 176 bestimmten — Abschnitt für

den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als

Bundesstraße aufgelassen.

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