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503_1999 AT

503. Verordnung: 2. Änderung der Verordnung über die Besoldung von Bediensteten der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 503. Verordnung: 2. Änderung der Verordnung über die Besoldung von Bediensteten der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA)

Auf Grund des § 22 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Marktordnungsstelle

„Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 154/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Dem § 3a wird folgender Satz angefügt

„Die Frist zur Abgabe einer derartigen Überleitungserklärung gemäß § 89 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes

1948 endet mit Ablauf des 30. Juni 2000.“

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