Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
503_1996 AT

503. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Geowissenschaften

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 503. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Geowissenschaften

Auf Grund des § 13 Abs. 8 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl.

Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 508/1995, wird verordnet

Die Verordnung über die Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Geowissenschaften,

BGBl. Nr. 498/1991, wird wie folgt geändert

1. § 1 lautet

„§ 1. Der Studienversuch Angewandte Geowissenschaften ist an der Montanuniversität Leoben bis

zum Sommersemester 2001 mit folgenden Studienzweigen eingerichtet

a) Rohstoffgeologie;

b) Erdölgeologie;

c) Angewandte Geophysik;

d) Umwelt- und Hydrogeologie.“

2. Dem § 13 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt

„(4) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 503/1996 tritt mit 1. Oktober 1996 in Kraft.“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →