Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
503_1991 AT

503. Verordnung: Änderung der Verordnung über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 503. Verordnung: Änderung der Verordnung über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion

Auf Grund des § 37 Abs. 4 des Weingesetzes

1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 298/1988 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 21. Juni 1988 über

Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion,

BGBl. Nr. 349/1988, in der

Fassung BGBl. Nr. 223/1990 wird wie folgt

geändert

In § 1 lauten die Z 1, 2 und 4

„1. Weinaufsichtsgebiet 1

Weinaufsicht im Bereich der Städte Krems und

Waidhofen a. d. Ybbs sowie der Verwaltungsbezirke

Amstetten, Krems, Melk und

Scheibbs;

2. Weinaufsichtsgebiet 2

Weinaufsicht im Bereich der Verwaltungsbezirke

Korneuburg, Tulln, St. Pölten und

Lilienfeld, der Stadt St. Pölten und der Wiener

Gemeindebezirke 2, 20, 21 und 22;

4. Weinaufsichtsgebiet 4

Weinaufsicht im Bereich des Verwaltungsbezirks

Mistelbach;"

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →