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503_1990 AT

503. Verordnung: Kundmachung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 503. Verordnung: Kundmachung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird verordnet

Die Kundmachung der am 21. April 1988 und am

28. Oktober 1988 beschlossenen Änderungen des

Internationalen Übereinkommens von 1974 zum

Schutz des menschlichen Lebens auf See Kundgemacht in BGBl. Nr. 435/1988.

betreffend Ro-Ro-Fahrgast-Fährschiffe hat dadurch

zu erfolgen, daß diese in englischer und

französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung

beim Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten und beim Bundesministerium für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur öffentlichen

Einsichtnahme aufgelegt werden. Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der IMO

sind diese Änderungen gemäß Art. VIII Abs. b lit. vii Z 2

des Übereinkommens mit 22. Oktober 1989 bzw. 29. April

1990 in Kraft getreten.

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