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503_1979 AT

503. Beschluß Nr. 9/1978 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 503. Beschluß Nr. 9/1978 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS D DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 21 Abs. 1 e) des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Teil I, Teil II und Teil III des Anhangs D des Übereinkommens wird durch den in der

Anlage zu diesem Beschluß wiedergegebenen Anhang D abgeändert.

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage zu

EFTA/DC 9/78

TEIL I, TEIL II UND TEIL III

DES ANHANGS D

ANHANG D

LISTE VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN

ERZEUGNISSEN UND VON VERARBEITETEN

ERZEUGNISSEN AUS LANDWIRTSCHAFTLICHEN

ROHSTOFFEN, AUF DIE

SICH ARTIKEL 21 ABSATZ 1 BEZIEHT

Teil I

Teil II

Teil III

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