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503_1975 AT

503. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von zuckerhaltigen Waren in der Ausfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 503. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von zuckerhaltigen Waren in der Ausfuhr

Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl. Nr. 401/

1974 wird unter gleichzeitiger Antragstellung an

den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 11. Dezember

1974, BGBl. Nr. 743 a, über die Bewilligungspflicht

von zuckerhaltigen Waren in der Ausfuhr

tritt mit Ablauf des 30. September 1975 außer

Kraft.

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