503_1974
AT
503. Bundesgesetz: Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 503. Bundesgesetz: Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Pflanzenschutzgesetz, BGBl. Nr. 124/1948,
in der Fassung der Pflanzenschutzgesetz-Novelle
1970, BGBl. Nr. 181, wird geändert wie folgt
1. § 15 wird als Abs. 3 angefügt
„(3) Ein Probenehmer (Abs. 1) darf ein Geschäfts-
oder Betriebsgeheimnis, das ihm in
dieser Eigenschaft anvertraut worden oder zugänglich
geworden ist, während der Dauer seiner
Bestellung und auch nach Erlöschen seiner Funktion
nicht offenbaren oder verwerten."
2. § 17 entfällt.
3. In der Vollzugsklausel entfällt die Anführung
des Bundesministeriums für Justiz.
Artikel II
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1975
in Kraft.
Artikel III
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betraut.