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503_1974 AT

503. Bundesgesetz: Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 503. Bundesgesetz: Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Pflanzenschutzgesetz, BGBl. Nr. 124/1948,

in der Fassung der Pflanzenschutzgesetz-Novelle

1970, BGBl. Nr. 181, wird geändert wie folgt

1. § 15 wird als Abs. 3 angefügt

„(3) Ein Probenehmer (Abs. 1) darf ein Geschäfts-

oder Betriebsgeheimnis, das ihm in

dieser Eigenschaft anvertraut worden oder zugänglich

geworden ist, während der Dauer seiner

Bestellung und auch nach Erlöschen seiner Funktion

nicht offenbaren oder verwerten."

2. § 17 entfällt.

3. In der Vollzugsklausel entfällt die Anführung

des Bundesministeriums für Justiz.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1975

in Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betraut.

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