502. Protokoll der XXXIX. Tagung der im Artikel 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehenen Gemischten Kommission
Gesetzestext (1 Artikel)
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen
Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern
Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte
Kommission hat im Geiste einer fruchtbaren Zusammenarbeit ihre XXXIX. Tagung in der Zeit vom
8. bis 9. Juni 1988 in Gaschurn abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen
geprüft und folgendes vereinbart
Artikel 1
Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen B treten die bisher geltenden
Listen B außer Kraft.
Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen B treten mit 1. Oktober 1988 in Kraft und gelten bis
30. September 1989.
Artikel 2
Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben,
soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.
Artikel 3
Die in den dem Protokoll vom 11. Juni 1986 angeschlossenen Listen A und in den diesem Protokoll
angeschlossenen Listen B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr,
falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.
Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus
— und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur
Verzollung) — durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden,
welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.
Die Kontingenterhöhungen, die auf diplomatischem Wege im laufenden Vertragsjahr oder während
der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls im Sinne des dem Protokoll vom 29. Mai 1964 beigeschlossenen
Briefwechsels genehmigt werden, finden auf die nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres neu in Kraft
tretenden Kontingente keine Anrechnung.
Artikel 4
Unter Bezugnahme auf das Protokoll der XXXIV. Tagung der Gemischten Kommission vom
18. Mai 1983 in Meran, in dem im Interesse einer Förderung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
Regionen die Überprüfung der gesamten Entwicklung der regionalen Wirtschaftsbeziehungen als Teil
der Aufgaben dieser Kommission bezeichnet wurde, soll künftighin der wirtschaftlichen Entwicklung in
den begünstigten Regionen entsprechend auf die Sektoren Verkehr, Erleichterung des Grenzverkehrs,
Dienstleistungen, Niederlassungsrecht sowie kulturelle Belange besonders Bedacht genommen werden.
Diese Absicht wurde auch im Protokoll der 9. Tagung der österreichisch-italienischen Gemischten
Kommission, die vom 25. bis 27. Mai 1988 in Rom stattgefunden hat, bekräftigt.
In der Erwartung, daß die ersten Vorschläge der begünstigten Gebiete noch im Laufe dieses Jahres
vorliegen, werden sich beide Seiten dafür verwenden, daß die jeweils zuständigen Stellen diese Vorschläge
rasch und im Sinne gutnachbarlicher Zusammenarbeit behandeln.
Zu diesem Zwecke beabsichtigen beide Vertragspartner, noch vor der XL. Tagung der Gemischten
Kommission im Frühjahr 1989 Gespräche einer Expertengruppe zu vereinbaren, über deren Ergebnis dieser
Tagung berichtet werden soll.
Artikel 5
Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1989.
Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten
Kommission nicht stattfinden sollte.
Gegeben zu Gaschurn, am 9. Juni 1988
in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch
sind.
Der Vorsitzende der österreichischen Delegation
Mag. DDDr. PSCHORN
Der Vorsitzende der italienischen Delegation
Botschafter CASILLI D'ARAGONA
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
Der Vorsitzende der italienischen Delegation
an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.
Gaschurn, 9. Juni 1988
Herr Vorsitzender!
Im Verlauf der heute beendeten XXXIX. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen
wie folgt übereingekommen
In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen
weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen
Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1988 zusätzlich die
zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge
zuzulassen.
Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 463 Mio. Lire beträgt, entspricht
vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem
am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am
11. Juni 1987 in Sterzing vereinbarten Listen B erfahren hat.
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute
unterzeichneten Protokolls angewendet.
Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter CASILLI D'ARAGONA
Der Vorsitzende der österreichischen Delegation
an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.
Gaschurn, 9. Juni 1988
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen
lautet
„Im Verlauf der heute beendeten XXXIX. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden
Delegationen wie folgt übereingekommen
In dem Bestreben ... (es folgt der weitere Text der Note des Vorsitzenden der italienischen Delegation
in deutscher Sprache) . . . ausgezeichneten Hochachtung."
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Mag. DDDr. PSCHORN
Der Vorsitzende der italienischen Delegation
an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.
Gaschurn, 9. Juni 1988
Herr Vorsitzender!
Im Verlaufe der heute beendeten XXXIX. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden
Delegationen wie folgt übereingekommen
Zusätzlich zu den in den Listen B vereinbarten Kontingenten für das Vertragsjahr 1988/89 wird der
zoll- und abschöpfungsfreie Import von 750 Stück weiblichen Nutzrindern und 750 Stück Schlachtrindern
aus Tirol und Vorarlberg nach Trentino-Südtirol sowie der zollfreie Import von 9569 hl Qualitätsweinen
bestimmter Anbaugebiete, davon mindestens die Hälfte in Flaschen, aus Trentino-Südtirol nach Tirol und
Vorarlberg vereinbart. Diese Vereinbarung läuft jedoch mit dem Ende des Vertragsjahres ersatzlos aus.
Auf die vorstehend angeführten zusätzlichen Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des
heute unterzeichneten Protokolls nicht angewendet.
Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter CASILLI D'ARAGONA
Der Vorsitzende der österreichischen Delegation
an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.
Gaschurn, 9. Juni 1988
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen
lautet
„Im Verlaufe der heute beendeten XXXIX. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden
Delegationen wie folgt übereingekommen
Zusätzlich zu den in den Listen B ... (es folgt der weitere Text der Note des Vorsitzenden der italienischen
Delegation in deutscher Sprache) .. . ausgezeichneten Hochachtung."
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Mag. DDDr. PSCHORN