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502_1981 AT

502. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 502. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Europarates ist das Zusatzprotokoll zum Europäischen

Übereinkommen betreffend Auskünfte über

ausländisches Recht, BGBl. Nr. 179/1980, durch

Genehmigung, Unterzeichnung bzw. Ratifikation

für die Niederlande am 4. September 1980 und für

Schweden am 3. Juni 1981 in Kraft getreten bzw.

tritt für das Vereinigte Königreich Großbritannien

und Nordirland am 3. Dezember 1981 in Kraft.

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Genehmigungs-

bzw. Ratifikationsurkunde haben die Niederlande

und das Vereinigte Königreich erklärt,

sich nur durch Kapitel I des Zusatzprotokolls

gebunden zu erachten.

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