502_1981
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502. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 502. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1981_502_0 502. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des
Europarates ist das Zusatzprotokoll zum Europäischen
Übereinkommen betreffend Auskünfte über
ausländisches Recht, BGBl. Nr. 179/1980, durch
Genehmigung, Unterzeichnung bzw. Ratifikation
für die Niederlande am 4. September 1980 und für
Schweden am 3. Juni 1981 in Kraft getreten bzw.
tritt für das Vereinigte Königreich Großbritannien
und Nordirland am 3. Dezember 1981 in Kraft.
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Genehmigungs-
bzw. Ratifikationsurkunde haben die Niederlande
und das Vereinigte Königreich erklärt,
sich nur durch Kapitel I des Zusatzprotokolls
gebunden zu erachten.