Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
502_1971 AT

502. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwendung von Austrittsscheinen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 502. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwendung von Austrittsscheinen

Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. November

1968, BGBl. Nr. 432, über die Verwendung

von Austrittsscheinen, wird wie folgt geändert

Im § 1 Abs. 1 hat die Tarifnummer ex 44.09

zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1972 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →