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501_1987 AT

501. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 501. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Zur Durchführung des Übereinkommens betreffend

die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen,

BGBl. Nr. 346/1975, wird in Verbindung

mit dem Punzierungsgesetz, BGBl.

Nr. 68/1954, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 184/1965 und BGBl. Nr. 222/1967 verordnet

Der Anhang A der Verordnung vom 27. Juni

1975, BGBl. Nr. 358 zur Durchführung des Übereinkommens

betreffend die Prüfung und Bezeichnung

von Edelmetallgegenständen, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 512/1975, BGBl.

Nr. 349/1976, BGBl. Nr. 162/1985 und BGBl.

Nr. 185/1987 wird im Sinne des § 4 Abs. 4 genannter

Verordnung wie folgt geändert

„Die in Punkt IX abgebildeten neuen Amtszeichen

der ermächtigten Punzierungsämter der

Republik Portugal für Gold und Silber haben an

der mit „x" bzw. mit „xx" bezeichneten Stelle den

jeweils entsprechenden Feingehalt in Zahlen anzugeben.

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