501. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinden Steinbach am Attersee und St. Gilgen am Wolfgangsee
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
B 152 Seeleiten Straße wird im Bereich der
Gemeinden Steinbach am Attersee und St. Gilgen
am Wolfgangsee wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 19,20 (alt), führt sodann die Ortschaft
Burgau südlich umfahrend in gestreckter Linienführung
und bindet bei km 21,572 (alt)/
km 21,421 (neu) wieder in die bestehende Trasse
ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten
und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung, beim Amt der Salzburger
Landesregierung sowie bei den Gemeinden Steinbach
am Attersee und St. Gilgen am Wolfgangsee
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.