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500_1991 AT

500. Verordnung: Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 500. Verordnung: Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind

Auf Grund des § 2 Abs. 5 lit. b des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1991, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten verordnet

§ 1. Auf die nachstehend genannten Waren der Anlage B sind die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2

des Präferenzzollgesetzes anzuwenden

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.

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