500. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Langschlag
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 38
Böhmerwald Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Langschlag wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 15,959 (alt), quert sodann die Lainsitz und in
der Folge die Bahnlinie der ÖBB Gmünd—Groß
Gerungs, verläuft anschließend nördlich der Bahn
und bindet bei km 16,519 (alt) wieder in den Bestand
ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse aus den beim Bundesministerium
für Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung sowie bei der
Marktgemeinde Langschlag aufliegenden Planunterlagen
(Plan Nr. B 38/11-86 im Maßstab 1: 500)
zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.