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500_1986 AT

500. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Langschlag

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 500. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Langschlag

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 38

Böhmerwald Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Langschlag wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 15,959 (alt), quert sodann die Lainsitz und in

der Folge die Bahnlinie der ÖBB Gmünd—Groß

Gerungs, verläuft anschließend nördlich der Bahn

und bindet bei km 16,519 (alt) wieder in den Bestand

ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung sowie bei der

Marktgemeinde Langschlag aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. B 38/11-86 im Maßstab 1: 500)

zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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