4. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 74 Sulmtal Straße im Bereich der Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Gralla
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 74
Sulmtal Straße wird im Bereich der Gemeinden
Gralla und Kaindorf an der Sulm wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 5,458 an der B 67 Grazer Straße, verläuft
in gerader Linie westlich und endet bei
km 8,500. Die Ortschaft Kaindorf wird hiebei
im Norden umfahren.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus der beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
sowie bei den Gemeinden Kaindorf an
der Sulm und Gralla aufliegenden Planunterlage
(Planzeichen BO 74-02; Maßstab 1 : 2880) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.