4_1976
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4. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinde Erlauf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 4. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinde Erlauf
1976_4_0 4. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinde Erlauf
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Die B 1 Wiener Straße wird von km 101,950
bis km 102,130 auf eine neu hergestellte Trasse
umgelegt. Der durch diese Umlegung für den
Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil
wird als Bundesstraße aufgelassen.