4_1973
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4. Kundmachung: Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 4. Kundmachung: Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
1973_4_0 4. Kundmachung: Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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Die in Artikel 36 dritter Absatz des am
22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Abkommens
zwischen der Republik Österreich und
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, BGBl.
Nr. 466/1972, vorgesehenen Notifizierungen
sind am 21. Dezember 1972 erfolgt; das Abkommen
samt Anhang, Protokoll Nr. 1 mit
Anhängen A bis G, Protokoll Nr. 2, Protokoll
Nr. 3 samt Anhängen I bis VI, Protokoll
Nr. 4, Protokoll Nr. 5, gemeinsamer
Erklärung der Vertragsparteien über die Warenbeförderung
in der Durchfuhr und Notenwechseln
ist daher am 1. Jänner 1973 in Kraft
getreten.