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4_1973 AT

4. Kundmachung: Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 4. Kundmachung: Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Die in Artikel 36 dritter Absatz des am

22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Abkommens

zwischen der Republik Österreich und

der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, BGBl.

Nr. 466/1972, vorgesehenen Notifizierungen

sind am 21. Dezember 1972 erfolgt; das Abkommen

samt Anhang, Protokoll Nr. 1 mit

Anhängen A bis G, Protokoll Nr. 2, Protokoll

Nr. 3 samt Anhängen I bis VI, Protokoll

Nr. 4, Protokoll Nr. 5, gemeinsamer

Erklärung der Vertragsparteien über die Warenbeförderung

in der Durchfuhr und Notenwechseln

ist daher am 1. Jänner 1973 in Kraft

getreten.

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