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4_1967 AT

4. Bundesgesetz: Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 4. Bundesgesetz: Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1954, womit

Bestimmungen über die Förderung der Errichtung

von Klein- und Mittelwohnungen getroffen

und Grundsätze über die Schaffung von

Wohnbauförderungsbeiräten aufgestellt werden

(Wohnbauförderungsgesetz 1954), BGBl. Nr. 153,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 155/

1955 und Nr. 179/1962, wird wie folgt abgeändert

1. Der § 5 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die einfließenden Mittel des Bundes sind

den einzelnen Ländern in der Zeit vom 1. Jänner

bis 31. Dezember 1967 nach folgendem

Hundertsatz zuzuteilen

2. Die Abs. 2 und 3 haben zu entfallen.

3. Die Abs. 4 und 5 erhalten die Bezeichnung

Abs. 2 und 3.

Artikel II

Mit der Vollziehung des § 5 ist das Bundesministerium

für Finanzen betraut.

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