4_1967
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4. Bundesgesetz: Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 4. Bundesgesetz: Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1954, womit
Bestimmungen über die Förderung der Errichtung
von Klein- und Mittelwohnungen getroffen
und Grundsätze über die Schaffung von
Wohnbauförderungsbeiräten aufgestellt werden
(Wohnbauförderungsgesetz 1954), BGBl. Nr. 153,
in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 155/
1955 und Nr. 179/1962, wird wie folgt abgeändert
1. Der § 5 Abs. 1 hat zu lauten
„(1) Die einfließenden Mittel des Bundes sind
den einzelnen Ländern in der Zeit vom 1. Jänner
bis 31. Dezember 1967 nach folgendem
Hundertsatz zuzuteilen
2. Die Abs. 2 und 3 haben zu entfallen.
3. Die Abs. 4 und 5 erhalten die Bezeichnung
Abs. 2 und 3.
Artikel II
Mit der Vollziehung des § 5 ist das Bundesministerium
für Finanzen betraut.