4. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom
30. März 1955, BGBl. Nr. 63, werden ab
27. Jänner 1956 im Wege der Oesterreichischen
Nationalbank Scheidemünzen zu 25 S mit folgender
Ausstattung ausgegeben werden
Die Münzen sind aus einer Legierung von
800 Tausendteilen Silber und 200 Tausendteilen
Kupfer hergestellt; sie haben einen Durchmesser
von 30 mm und ein Rauhgewicht von 13 g, enthalten
somit 10'4 g Feinsilber. Abweichungen
hievon dürfen im Feingehalt fünf Tausendstel
und im Gewicht zehn Tausendstel nicht übersteigen.
Die eine Seite zeigt den Tondichter
Wolfgang Amadeus Mozart in Vorderansicht
bei einem Notenpult stehend, ferner am Rand
kreisförmig angeordnet die Umschrift „Wolfgang
Amadeus Mozart" und die Jahreszahl
„1756" und „1956". Die andere Seite trägt in
der Mitte die Ziffer „25", darunter einen
Lorbeerzweig und das Wort „Schilling", umgeben
von den Wappen der neun Bundesländer
und der Umschrift „Republik Österreich". Die
innere Einfassung besteht auf beiden Seiten aus
einem flachen Stäbchen. Der Rand der Münze
ist glatt und trägt die vertiefte Inschrift „Fünfundzwanzig
Schilling".
Die Münzen sind bei allen Kassen des Bundes
und der übrigen Gebietskörperschaften sowie
ihrer Betriebe und im Privatverkehr ohne Begrenzung
zum Nennwert in Zahlung zu nehmen.
Von den Kassen der Oesterreichischen Nationalbank
sind sie in unbeschränkter Menge, von den
Bundeskassen nach Maßgabe der verfügbaren
Kassenbestände gegen Banknoten umzuwechseln.