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4_1954 AT

4. Bundesgesetz: Änderungen des Zolltarifes.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 4. Bundesgesetz: Änderungen des Zolltarifes.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der mit dem Bundesgesetz vom 5. September

1924, BGBl. Nr. 445 (Zolltarifgesetz), erlassene

Zolltarif in der Fassung des Bundesgesetzes

vom 18. Juni 1946, BGBl. Nr. 127

(Zollüberleitungsgesetz), wird nach Maßgabe der

einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden

Anlage geändert.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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