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49_1987 AT

49. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 49. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr

Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten

Staaten haben Brunei am 3. Jänner 1985 seine

Kontinuitätserklärung und Guyana am 28. April

1986 seine Annahmeurkunde zur Vereinbarung

über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr

(BGBl. Nr. 46/1959, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 496/1983) hinterlegt.

Nach einer weiteren Mitteilung der Regierung

der Vereinigten Staaten hat Kanada seine Kündigung

der Vereinbarung mit Wirkung vom

12. November 1987 notifiziert.

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