49_1987
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49. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 49. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
1987_49_0 49. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
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Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten
Staaten haben Brunei am 3. Jänner 1985 seine
Kontinuitätserklärung und Guyana am 28. April
1986 seine Annahmeurkunde zur Vereinbarung
über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
(BGBl. Nr. 46/1959, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 496/1983) hinterlegt.
Nach einer weiteren Mitteilung der Regierung
der Vereinigten Staaten hat Kanada seine Kündigung
der Vereinbarung mit Wirkung vom
12. November 1987 notifiziert.