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49_1977 AT

49. Kundmachung: Kündigung des in Form eines Notenwechsels abgeschlossenen Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Pakistan

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 49. Kundmachung: Kündigung des in Form eines Notenwechsels abgeschlossenen Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Pakistan

Die Regierung der Islamischen Republik

Pakistan hat mit Note des Pakistanischen Außenministeriums,

No. WE(II)-12/26/75 vom 6. November

1976, die am 10. November 1976 bei der

Österreichischen Botschaft Islamabad einlangte,

das Abkommen zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und der Regierung von Pakistan

über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

zwischen Österreich und Pakistan, BGBl. Nr. 219/

1957, aufgekündigt.

Gemäß seinem Artikel VII tritt das Abkommen

am 10. Feber 1977 außer Kraft.

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