49_1977
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49. Kundmachung: Kündigung des in Form eines Notenwechsels abgeschlossenen Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Pakistan
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 49. Kundmachung: Kündigung des in Form eines Notenwechsels abgeschlossenen Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Pakistan
1977_49_0 49. Kundmachung: Kündigung des in Form eines Notenwechsels abgeschlossenen Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Pakistan
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Die Regierung der Islamischen Republik
Pakistan hat mit Note des Pakistanischen Außenministeriums,
No. WE(II)-12/26/75 vom 6. November
1976, die am 10. November 1976 bei der
Österreichischen Botschaft Islamabad einlangte,
das Abkommen zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung von Pakistan
über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
zwischen Österreich und Pakistan, BGBl. Nr. 219/
1957, aufgekündigt.
Gemäß seinem Artikel VII tritt das Abkommen
am 10. Feber 1977 außer Kraft.