49_1969
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49. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 49. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
1969_49_0 49. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates hat Schweden am 11. Dezember
1967 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen
Abkommen über die Gleichwertigkeit der
akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
(BGBl. Nr. 143/1961, letzte Kundmachung be-
treffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 141/
1964) hinterlegt.
Ferner hat Malawi mitgeteilt, daß es sich als
mit Wirkung vom 23. Oktober 1967 jeglicher
Verpflichtungen auf Grund des angeführten Abkommens
und jedweder rechtlicher Bindungen
daran enthoben betrachtet, die infolge der
Ratifikation des Abkommens durch das Vereinigte
Königreich und der späteren Ausdehnung
dessen Geltungsbereiches auf die Föderation
Rhodesien und Njassaland auf Malawi übergegangen
sein könnten.