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49_1962 AT

49. Bundesgesetz: Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in Washington (ehemaliges Residenzgebäude der Österreichischen Botschaft).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 49. Bundesgesetz: Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in Washington (ehemaliges Residenzgebäude der Österreichischen Botschaft).

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist

ermächtigt, die bundeseigene Liegenschaft in

Washington, 7001, River Road, Div. Bethesda,

Montgomery-County, Maryland (ehemaliges Residenzgebäude

der Österreichischen Botschaft) zu

veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

wird das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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