Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
49_1961 AT

49. Verordnung: Abänderung der Verordnung über das Verbot gewisser glückspielartiger Formen des Vertriebes von Waren oder Leistungen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 49. Verordnung: Abänderung der Verordnung über das Verbot gewisser glückspielartiger Formen des Vertriebes von Waren oder Leistungen.

Auf Grund der §§ 28 und 43 des Bundesgesetzes

vom 26. September 1923, BGBl. Nr. 531,

gegen den unlauteren Wettbewerb, in der Fassung

des Wettbewerbsrecht-Oberleitungsgesetzes vom

11. Juni 1947, BGBl. Nr. 145, wird verordnet

§ 2 der Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom 25. Mai 1950,

BGBl. Nr. 137, über das Verbot gewisser glückspielartiger

Formen des Vertriebes von Waren

oder Leistungen hat zu entfallen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →