49_1961
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49. Verordnung: Abänderung der Verordnung über das Verbot gewisser glückspielartiger Formen des Vertriebes von Waren oder Leistungen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 49. Verordnung: Abänderung der Verordnung über das Verbot gewisser glückspielartiger Formen des Vertriebes von Waren oder Leistungen.
1961_49_0 49. Verordnung: Abänderung der Verordnung über das Verbot gewisser glückspielartiger Formen des Vertriebes von Waren oder Leistungen.
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Auf Grund der §§ 28 und 43 des Bundesgesetzes
vom 26. September 1923, BGBl. Nr. 531,
gegen den unlauteren Wettbewerb, in der Fassung
des Wettbewerbsrecht-Oberleitungsgesetzes vom
11. Juni 1947, BGBl. Nr. 145, wird verordnet
§ 2 der Verordnung des Bundesministeriums
für Handel und Wiederaufbau vom 25. Mai 1950,
BGBl. Nr. 137, über das Verbot gewisser glückspielartiger
Formen des Vertriebes von Waren
oder Leistungen hat zu entfallen.