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49_1951 AT

49. Kundmachung: Geltung des am 23. November 1933 in Rom abgeschlossenen Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr und des am 23. November 1933 in Rom abgeschlossenen Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr für Österreich.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 49. Kundmachung: Geltung des am 23. November 1933 in Rom abgeschlossenen Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr und des am 23. November 1933 in Rom abgeschlossenen Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr für Österreich.

Österreich hat das am 23. November 1933

in Rom abgeschlossene Internationale Übereinkommen

über den Eisenbahn-Personen- und

Gepäckverkehr und das am 23. November 1933

in Rom abgeschlossene Internationale Übereinkommen

über den Eisenbahnfrachtverkehr am

genannten Tag unterzeichnet.

Die österreichischen Ratifikationsurkunden zu

diesen beiden Übereinkommen wurden gemäß

ihren Artikeln 63 am 9. November 1934 bei

der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

hinterlegt.

Gemäß den Artikeln 63 der beiden Übereinkommen

wurden beide Übereinkommen mit

1. Oktober 1938 in Kraft gesetzt. Der § 3 des

Artikels 60 und die Anlage VI des Übereinkommens

über den Eisenbahnfrachtverkehr

werden seit 1. Jänner 1938 angewendet. Mit

dem Inkrafttreten der beiden Übereinkommen,

deren Wortlaut aus der Anlage ersichtlich ist,

sind die entsprechenden früheren Übereinkommen

vom 23. Oktober 1924 (kundgemacht

im Bundesgesetzblatt Nr. 48/1928) im Verhältnis

zwischen den Vertragspartnern der beiden

Übereinkommen vom 23. November 1933

außer Kraft getreten.

Nach einer Mitteilung des Zentralamtes für

den Internationalen Eisenbahnverkehr in Bern

vom 5. Oktober 1950 sind die nachstehenden

Staaten als Vertragspartner der beiden Übereinkommen

vom 23. November 1933 anzusehen

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland

(einschließlich Saargebiet), Finnland, Frankreich,

Griechenland, Italien, Jugoslawien, Liechtenstein,

Luxemburg, Niederlande, Norwegen,

Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,

Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei,

Türkei, Ungarn.

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