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499_1991 AT

499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1987, BGBl. Nr. 296,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und dem

Bundesminister für Justiz verordnet

Die Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, BGBl. Nr. 107/1988, wird wie folgt geändert

In der Anlage lautet § 6 Abs. 2 Z 1 erster Halbsatz

„1. daß der Lenker die kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzt, das versicherte Fahrzeug zu lenken;"

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