499_1985
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499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer
1985_499_0 499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer
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Auf Grund des § 21 Abs. 10 des Umsatzsteuergesetzes
1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet
Artikel I
§ 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers
für Finanzen vom 14. Dezember 1983, BGBl.
Nr. 628, hat zu lauten
„(2) Die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch
im Sinne des § 1 Z 2 dieser Verordnung sowie des
§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. b des Umsatzsteuergesetzes 1972
entfallenden Umsatzsteuer wird abweichend von
der gesetzlichen Regelung des § 21 Abs. 1 und 2
des Umsatzsteuergesetzes 1972 mit dem 10. Tag
des zweiten Monates nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes
(§ 20 Abs. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes
1972) bestimmt."
Artikel II
Diese Verordnung ist erstmals auf den Veranlagungszeitraum
1986 anzuwenden.