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499_1985 AT

499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer

Auf Grund des § 21 Abs. 10 des Umsatzsteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet

Artikel I

§ 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers

für Finanzen vom 14. Dezember 1983, BGBl.

Nr. 628, hat zu lauten

„(2) Die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch

im Sinne des § 1 Z 2 dieser Verordnung sowie des

§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. b des Umsatzsteuergesetzes 1972

entfallenden Umsatzsteuer wird abweichend von

der gesetzlichen Regelung des § 21 Abs. 1 und 2

des Umsatzsteuergesetzes 1972 mit dem 10. Tag

des zweiten Monates nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes

(§ 20 Abs. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes

1972) bestimmt."

Artikel II

Diese Verordnung ist erstmals auf den Veranlagungszeitraum

1986 anzuwenden.

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