499_1978
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499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung der ärztlichen Untersuchungen zur Erlangung der erhöhten Geburtenbeihilfe und den Mutter-Kind-Paß
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung der ärztlichen Untersuchungen zur Erlangung der erhöhten Geburtenbeihilfe und den Mutter-Kind-Paß
1978_499_0 499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung der ärztlichen Untersuchungen zur Erlangung der erhöhten Geburtenbeihilfe und den Mutter-Kind-Paß
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Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes
1967, BGB!. Nr. 376, in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 290/
1976 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
Artikel I
Die Verordnung BGBl. Nr. 509/1976 wird
wie folgt geändert
Dem § 3 ist folgender Abs. 8 anzufügen
„(8) Ferner hat eine Überschreitung der in
den Abs. 3 bis 5 angeführten Untersuchungstermine
jeweils bis zur Höchstdauer eines Monates
außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus
einem vom Anspruchsberechtigten (§ 33 Abs. 2
und 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967)
nicht zu vertretenden Grund erfolgt."
Artikel II
Die Bestimmungen dieser Verordnung sind
auf die Untersuchungen von Kindern, die nach
dem 31. Dezember 1976 geboren sind, anzuwenden.