499. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 60 Leitha Straße im Bereich der Gemeinde Eggendorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Albschnittes der B 60
Leitha Straße wird im Bereich der Gemeinde
Eggeradorf wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 3,500, verläuft in gestreckter Linienführung
in südlicher Richtung und bindet bei
km 4,343 wieder in die bestehende Trasse ein.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Eggendorf
aufliegenden Planunterlage (Planzeichen B 60/5-
74; Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangaführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.