498_2001
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498. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes festgelegt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 498. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes festgelegt wird
2001_498_2 498. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes festgelegt wird
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Die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an
Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes festgelegt wird, BGBl.
Nr. 18/1994, wird wie folgt geändert
1. In den §§ 1 und 2 Z 1 bis 3 wird der Betrag „220 S“ durch den Betrag „15,9 Euro“ ersetzt.
2. In den §§ 1 und 2 Z 1 bis 3 wird der Betrag „650 S“ durch den Betrag „47 Euro“ ersetzt.
3. In § 2 Z 4 wird der Betrag „440 S“ durch den Betrag „31,9 Euro“ ersetzt.
4. In § 2 Z 4 wird der Betrag „1300 S“ durch den Betrag „94 Euro“ ersetzt.
5. § 5 wird folgender Abs. 2 angefügt
„(2) § 1 und § 2 Z 1 bis 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 498/2001 treten mit 1. Jänner
2002 in Kraft.“