Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
498_2001 AT

498. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes festgelegt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 498. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes festgelegt wird

Die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an

Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes festgelegt wird, BGBl.

Nr. 18/1994, wird wie folgt geändert

1. In den §§ 1 und 2 Z 1 bis 3 wird der Betrag „220 S“ durch den Betrag „15,9 Euro“ ersetzt.

2. In den §§ 1 und 2 Z 1 bis 3 wird der Betrag „650 S“ durch den Betrag „47 Euro“ ersetzt.

3. In § 2 Z 4 wird der Betrag „440 S“ durch den Betrag „31,9 Euro“ ersetzt.

4. In § 2 Z 4 wird der Betrag „1300 S“ durch den Betrag „94 Euro“ ersetzt.

5. § 5 wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) § 1 und § 2 Z 1 bis 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 498/2001 treten mit 1. Jänner

2002 in Kraft.“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →