Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
498_1988 AT

498. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 127 Rohrbacher Straße im Bereich der Gemeinden Altenfelden und Arnreit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 498. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 127 Rohrbacher Straße im Bereich der Gemeinden Altenfelden und Arnreit

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenteil der B 127 Rohrbacher Straße

von km 39,03 (neu) bis km 41,368 (neu) wird,

soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten

und verkehrsübergebenen Teil des —

mit Verordnung vom 7. Juni 1978, BGBl. Nr. 296,

bestimmten — Abschnittes „Altenfelden II“ für den

Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße

aufgelassen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →