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498_1979 AT

498. Verordnung: Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen aus der Pensionsversicherung der in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 498. Verordnung: Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen aus der Pensionsversicherung der in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika

Auf Grund des § 54 Abs. 3 Z. 1 des Bauern-

Sozialversicherungsgesetzes — BSVG, BGBl.

Nr. 559/1978, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 684/1978 wird mit Zustimmung des

Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

§ 1. Ansprüche von Staatsangehörigen der Republik

Österreich und der Vereinigten Staaten

von Amerika auf Leistungen aus der Pensionsversicherung

nach dem BSVG mit Ausnahme

des Anspruches auf vorzeitige Alterspension bei

langer Versicherungsdauer und des Anspruches

auf Abfertigung der Witwenpension ruhen

nicht, wenn sich der Anspruchsberechtigte im

Gebiete der Vereinigten Staaten von. Amerika

aufhält.

§ 2. Ansprüche von Staatsangehörigen der Vereinigten

Staaten von Amerika auf die im § 1

bezeichneten Leistungen ruhen bei Aufenthalt

des Anspruchsberechtigten in einem anderen

Staat als den Vereinigten Staaten von Amerika

nicht, wenn der Versicherungsträger seine Zustimmung

zum Auslandsaufenthalt erteilt hat.

§ 3. Die Ausgleichszulage zu den Pensionen

nach dem BSVG bleibt bei der Gewährung von

Leistungen nach dieser Verordnung außer Betracht.

§ 4. Bei Anwendung dieser Verordnung sind

als Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von

Amerika die Gebiete anzusehen, in denen die

gesetzlichen Vorschriften dieses Staates über die

Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung

gelten.

§ 5. Die Bestimmungen der Verordnung vom

11. Dezember 1970, BGBl. Nr. 393, zur Wahrung

der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen

aus der Pensionsversicherung der in der

Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen

gegenüber den Vereinigten Staaten von

Amerika sind gemäß § 240 BSVG außer Kraft

gesetzt.

§ 6. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1979

in Kraft.

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