498. Vereinbarung zwischen dem Industrieminister des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition; Gegenstände der Klasse 1 b, Rn. 2131 5 e)
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
1. Abweichend von den Vorschriften der
Rn. 2137 (1) e) können Zünder mit Sprengkapseln
für Munition, Rn. 2131 5 e), auch verpackt
werden wie folgt
2. Die Zünder mit Sprengkapseln müssen in
Kisten aus mindestens 4 mm dickem Sperrholz
verpackt werden. Die Seitenwände und der Boden
der Kiste müssen durch Profilstahlblech verbunden
sein. Die Oberkanten der Kiste und die
Deckelkanten müssen durch Profilstahlblech verstärkt
sein. Die acht Ecken der Kiste müssen mit
einer Eckenverstärkung ausgestattet sein.
3. In der Kiste muß sich ein Einsatz aus Polystyrol
Schaumstoff oder einem anderen geeigneten
Material befinden. Der Einsatz muß gut in die
Kiste passen und Vertiefungen aufweisen, in die
die Zünder mit Sprengkapseln dermaßen einpassen,
daß sie unbeweglich sind.
4. Die Kiste samt Inhalt darf höchstens 17 kg
wiegen.
5. Höchstens 6 Kisten müssen in einer Versandkiste
von mindestens 18 mm Wandstärke
in Füllstoffen so eingebettet sein, daß zwischen
den Kisten und der Versandkiste überall ein
Zwischenraum von 3 cm verbleibt. Der Zwischenraum
kann bis mindestens 1 cm vermindert werden,
wenn er mit porösen Holzfiberplatten ausgefüllt
wird. Sind die einzelnen Gegenstände jeder
für sich unbeweglich in luftdicht verschlossenen
Blech- oder Kunststoffbüchsen verpackt, so können
sie in eine hölzerne Versandkiste von mindestens
18 mm Wanddicke eingesetzt werden.
Die Gegenstände müssen voneinander durch Pappe
oder Holzfiberplatten unbeweglich getrennt sein.
6. Zusätzlich zu den üblichen Einzelheiten hat
der Absender im Beförderungspapier die Worte
einzutragen: „Nach Rn. 2010 des ADR vereinbarte
Beförderung".
7. Diese Vereinbarung gilt für die Beförderungen
zwischen Schweden und Österreich.
Stockholm, 25. 11. 1977
Die zuständige Behörde Schwedens
Bengt Sangberg
Wien, 1978 08 28
Für den Bundesminister für Verkehr der Republik
Österreich
Hehenberger