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498_1974 AT

498. Bundesgesetz: Änderung der Notariatsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 498. Bundesgesetz: Änderung der Notariatsordnung

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Notariatsordnung vom 25. Juli 1871,

RGBl. Nr. 75, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 576/1973, wird wie folgt

geändert

1. Der Buchstabe f des Abs. 1 des § 19 hat zu

lauten

„f) durch eine von einem inländischen Gericht

ausgesprochene Verurteilung wegen einer

oder mehrerer mit Vorsatz begangener

strafbarer Handlungen zu einer mehr als

einjährigen Freiheitsstrafe;"

2. Der Buchstabe f des Abs. 1 des § 118 a hat

zu lauten

„f) wenn er durch ein inländisches Gericht

wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz

begangener strafbarer Handlungen zu einer

mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt

worden ist;"

3. Im § 159 a Abs. 2 sind die Worte „Verbrechen

nach den Strafgesetzen" zu ersetzen

durch die Worte „gerichtlich strafbare Handlungen,

die nur vorsätzlich begangen werden können

und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht

sind,".

4. An die Stelle des Abs. 3 des § 161 b treten

folgende Bestimmungen

„Ein Notarenrichter, gegen den ein gerichtliches

Strafverfahren oder ein Disziplinarverfahren

im Zug ist, darf bis zu dessen Beendigung

sein Ehrenamt nicht ausüben, wenn das Verfahren

1. eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur

vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr

als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist,

2. eine mit Bereicherungsvorsatz begangene

gerichtlich strafbare Handlung,

3. eine gerichtlich strafbare Handlung gegen

die Sittlichkeit oder

4. ein Disziplinarvergehen

zum Gegenstand hat.

Wird der Notarenrichter in einem Verfahren

nach Abs. 3 schuldig erkannt, so erlischt mit dem

Eintritt der Rechtskraft des Erkenntnisses sein

Ehrenamt. Die Wiederwahl ist erst nach dem

Vollzug der Strafe zulässig."

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1975

in Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Justiz betraut.

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