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498_1971 AT

498. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 498. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971

wird vom Bundesminister für Handel, Gewerbe

und Industrie hinsichtlich der in der Anlage B 1

des Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten

Waren und vom Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft hinsichtlich der in der Anlage B 2

des Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren,

jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie und des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft vom 27. November

1970, BGBl. Nr. 380, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 135/1971

wird wie folgt geändert

1. Im § 2 ist die Wendung „und BGBl.

Nr. 379/1970," durch die Wendung „BGBl.

Nr. 379/1970 und BGBl. Nr. 497/1971," zu ersetzen.

2. Im § 4 ist die Zitierung „§ 3 Abs. 1 und 3"

zu ersetzen durch „§ 3 Abs. 1, 3 und 4".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1972 in

Kraft.

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