498. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes
1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971
wird vom Bundesminister für Handel, Gewerbe
und Industrie hinsichtlich der in der Anlage B 1
des Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten
Waren und vom Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft hinsichtlich der in der Anlage B 2
des Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren,
jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen, verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie und des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft vom 27. November
1970, BGBl. Nr. 380, über die Ermächtigung
der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen
in vereinfachter Form in der
Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 135/1971
wird wie folgt geändert
1. Im § 2 ist die Wendung „und BGBl.
Nr. 379/1970," durch die Wendung „BGBl.
Nr. 379/1970 und BGBl. Nr. 497/1971," zu ersetzen.
2. Im § 4 ist die Zitierung „§ 3 Abs. 1 und 3"
zu ersetzen durch „§ 3 Abs. 1, 3 und 4".
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1972 in
Kraft.