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497_1996 AT

497. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 497. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 330/1996, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Berufsschulen,

BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 582/1995, wird wie folgt

geändert

1. § 1 Z 2 lautet:,,

2. für die Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe und der lederverarbeitenden Gewerbe, und

zwar für

Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1

Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer: Anlage A/2/2

Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker: Anlage A/2/3

Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger (Säckler): Anlage A/2/4

Kürschner: Anlage A/2/5

Hutmacher, Modist: Anlage A/2/6

Kappenmacher: Anlage A/2/7

Posamentierer: Anlage A/2/8

Wäschenäher, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/9

Oberteilherrichter: Anlage A/2/10

Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/11

Schuhmacher: Anlage A/2/12

Strickwarenerzeuger: Anlage A/2/13

Weber: Anlage A/2/14

Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/15“

2. § 1 Z 9 lautet:,,

9. für die Lehrberufe der Bereiche Handel und Verkehr, und zwar für

Einzelhandelskaufmann, Waffen und Munitionshändler: Anlage A/9/1

Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2

Bürokaufmann: Anlage A/9/3

Industriekaufmann: Anlage A/9/4

Buchhändler, Musikalienhändler: Anlage A/9/5

Drogist: Anlage A/9/6

Fotokaufmann: Anlage A/9/7

Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent: Anlage A/9/8

Reisebüroassistent: Anlage A/9/9

Speditionskaufmann: Anlage A/9/10

Binnenschiffer: Anlage A/9/11

Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12

Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13“

3. § 1 Z 10 lautet:,,

10. für die Lehrberufe der Bereiche Holz- und Kunststoffverarbeitung, und zwar für

Tischler: Anlage A/10/1

Kunststoffverarbeiter: Anlage A/10/2

Holz- und Sägetechniker: Anlage A/10/3

Binder: Anlage A/10/4

Drechsler: Anlage A/10/5

Bootbauer: Anlage A/10/6

Wagner: Anlage A/10/7

Bürsten- und Pinselmacher: Anlage A/10/8

Holz- und Steinbildhauer: Anlage A/10/9

Korb- und Möbelflechter: Anlage A/10/10“

4. § 1 Z 21 lautet:,,

21. für die Lehrberufe der Bereiche Optik/Fotografie, und zwar für

Fotograf: Anlage A/21/1

Optiker, Feinoptiker: Anlage A/21/2

Hörgeräteakustiker: Anlage A/21/3“

5. Dem § 4 werden folgende Abs. 6 und 7 angefügt:,,

(6) Es treten in Kraft

§ 1 sowie die Anlagen A, A/1/4, A/1/5, A/1/6, A/1/7, A/1/10, A/2/1, A/2/2, A/2/3, A/2/4, A/2/5,

A/2/6, A/2/7, A/2/8, A/2/9, A/3/5, A/4/3, A/4/4, A/4/5, A/6/1, A/6/2, A/6/5, A/6/6, A/6/8, A/9/3, A/9/5,

A/9/6, A/9/7, A/9/12, A/10/3, A/11/4, A/14/3, A/21/1, A/21/2, A/21/3 und A/22/2 in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 497/1996 hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1996, der 2. Klasse mit

1. September 1997, der 3. Klasse mit 1. September 1998 und der 4. Klasse mit 1. September 1999.

Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der

Verordnung BGBl. Nr. 497/1996 erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der betreffenden

Anlage in Kraft gesetzt werden. Die Anlagen A/1/4, A/1/5, A/1/6, A/1/7, A/1/10, A/2/1,

A/2/2, A/2/3, A/2/6, A/2/8, A/2/9, A/2/11, A/2/12, A/2/13, A/2/16, A/3/5, A/4/3, A/4/4, A/4/5, A/6/1,

A/6/2, A/6/5, A/6/6, A/6/8, A/9/3, A/9/5, A/9/6, A/9/7, A/9/8, A/9/12, A/10/3, A/11/4, A/14/3, A/21/1,

A/21/2, A/21/3 und A/22/2 in der Fassung vor dem Inkrafttreten der Verordnung BGBl. Nr. 497/1996

treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 31. August 1996, der 2. Klasse mit 31. August 1997, der 3. Klasse

mit 31. August 1998 und der 4. Klasse mit 31. August 1999 außer Kraft.

(7) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die in

Abs. 6 vorgesehenen Inkrafttretungstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus organisatorischen

Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen) erforderlich

ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des Außerkrafttretens

von Anlagen gemäß Abs. 6 letzter Satz vorzunehmen.“

6. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze

der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), wird

a) im Unterabschnitt C. Berufsbezogene Fremdsprache im Lehrstoff statt der Wendung ,,Beruf (für

die Anlagen A/2/1 bis A/2/17):“ die Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/15):“ eingefügt,

b) statt der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2 und A/9/14):“ die Wendung ,,Beruf (für

die Anlagen A/9/1, A/9/2 und A/9/8):“ eingefügt,

c) vor der Wendung ,,Beruf (für die Anlage A/9/10):“,,

Beruf (für die Anlage A/9/5)

Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon,

Telekommunikation und Schriftverkehr.

Verkaufsgespräche. Kundenberatung. Beschwerden.

Fachtexte. Medien.

Beruf (für die Anlagen A/9/6 und A/9/7)

Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien, Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,

Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis (Anzeigen, Broschüren,

Kataloge, Gebrauchsanweisungen, Fachzeitschriften, Warenzeitschriften, Warenpackungen

und Beipackzettel).“ eingefügt,

d) statt der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/21/2 und A/21/3):“ die Wendung ,,Beruf (für die

Anlage A/21/2):“ eingefügt,

e) vor der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2):“

„Beruf (für die Anlage A/21/3)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfbehelfe. Instrumente und Geräte. Hörgeräte. Fertigungszeichnungen.

Funktion- und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche

und Kundenberatung. Fachtexte.“ eingefügt.

7. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze

der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), lautet der letzte Absatz der didaktischen Grundsätze

im Unterabschnitt C. Berufsbezogene Fremdsprache:,,

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe nur für die Anlagen A/9/1 bis A/9/8, A/9/10, A/9/12 und A/9/13,

sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 Unterrichtsstunden beträgt.“

8. Die Anlage A/1/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Dachdecker) lautet:,,

Anlage A/1/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Grundlagen der Bauphysik und den Bautenschutz Bescheid wissen, die im Beruf

verwendeten Bauwerk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen können sowie über deren

vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Er soll insbesondere Kenntnisse über das Dach haben und über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Bauwerk- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Technische Eigenschaften. Bearbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Gerüste

Arten. Auf- und Abbau.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauphysik und Bautenschutz

Bauphysikalische Grundlagen. Kräfte am Dach. Wärmeschutz.

Unterkonstruktionen

Dach. Wand.

Dach

Formen. Teile. Aufgaben. Systeme. Deckunterlagen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Eindeckungen mit verschiedenen Materialien. Abdichtungen. Wandverkleidungen. Sanierungs- und

Restaurierungsarbeiten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsverfahren und -techniken

Eindeckungen mit verschiedenen Materialien.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen zur

Bauphysik sowie komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz.

Winkelfunktionen.

Bautechnische Berechnungen

Materialbedarf. Aufmaßberechnungen. Neigungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Bauphysikalische Berechnungen.

Komplexe Aufgaben

Pythagoräischer Lehrsatz. Winkelfunktion. Aufmaßberechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie Pläne und

Skizzen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte

einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Normen. Symbole. Bemaßung.

Bautechnische Zeichnungen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Lesen von Skizzen und Ausführungszeichnungen. Anfertigen

von Plänen und Zeichnungen zu Dachformen, Dachaufbauten, Dachdeckungen und Dachsonderformen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bauwerk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

verwenden und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe einsetzen und instandhalten

können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken und Sanierungsarbeiten unter Berücksichtigung

der Unfallverhütung ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Bauwerk- und Hilfsstoffe

Arten. Be- und Verarbeiten. Verwenden. Lagern. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Gerüste

Arten. Auf- und Abbauen. Sichern.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vermessen. Aufstellen von Gerüsten und Unterkonstruktionen. Eindecken mit verschiedenen Materialien

und Systemen. Abdichten. Arbeiten für Einfassungen, Anschlüssen, Ableitungen, Einbauten und

Aufbauten. Wandverkleiden. Sanieren und Restaurieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen

ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.,,

Praktische Arbeit“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge

sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.“

9. Die Anlage A/1/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Platten- und Fliesenleger) lautet:,,

Anlage A/1/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PLATTEN- UND FLIESENLEGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Bauphysik, Baustile und Revitalisierung haben, die

in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung

Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand

der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte verwenden können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Er soll sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauphysik

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeitsvorbereitung. Versetz- und Verlegeverfahren. Materialbearbeitung. Untergrundüberprüfung

und -vorbereitung. Verlegung von keramischen und einschlägigen nicht keramischen Wand- und Bodenbelagselementen.

Verfugungsarbeiten. Sonderverlegeverfahren. Einschlägige Maurerarbeiten.

Baustile und -formen

Stilepochen. Stilelemente.

Revitalisierung

Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge.

Kundenberatung

Materialberatung. Systemberatung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bauphysik

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz.

Revitalisierung

Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge.

Arbeitsverfahren und -techniken

Sonderverlegeverfahren.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz.

Bautechnische Berechnungen

Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmaß und Abrechnung. Belagseinteilung. Steigung und

Steigungsverhältnis.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bautechnische Berechnungen

Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht

und sauber ausführen können.

Er soll Konstruktionszeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Der Schüler soll durch geschmackbildendes Zeichnen den kunstgewerblichen Stellenwert von Fliesenlegerarbeiten

schätzen lernen.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Bemaßung. Normen. Symbole.

Bautechnische Zeichnungen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Naturaufnahmen. Detailzeichnungen (Rundungen, Bögen,

Verlegemuster). Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen.

Geschmackbildendes Zeichnen

Skizzieren von Stil- und Belagselementen. Farbharmonie- und Kontrastübungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen

durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI-Größen und Einheiten.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfung. Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz.

Technisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden

und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe verwenden und instandhalten

können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung

ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Be- und Verarbeiten. Lagern. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeitsvorbereitung. Materialien bearbeiten (schleifen, schneiden, hauen, lochen). Untergründe

überprüfen und vorbereiten. Versetzen und Verlegen von keramischen und einschlägigen nichtkeramischen

Wand-, Decken und Bodenbelagselementen. Verfugen. Sonderverlegeverfahren. Ausführen von

einschlägigen Maurerarbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Beim Thema ,,Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen,

die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen

ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.

Die Unterrichtsgegenstände ,,Laboratoriumsübungen“ sowie ,,Technisches Praktikum“ sollen dem

Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie

sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge

sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.“

10. Die Anlage A/1/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hafner) lautet:,,

Anlage A/1/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HAFNER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Bauphysik, Baustile und Revitalisierung haben, die

in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung

Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand

der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte verwenden können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Er soll sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.

Er soll die traditionellen sowie neuzeitlich-innovativen Ofenbautechniken kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauphysik

Schall-, Wärme-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz. Wärmelehre (Heizungs- und Wärmetechnik).

Strömungslehre.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeitsvorbereitung. Versetz- und Verlegeverfahren. Verlegung von keramischen und einschlägigen

nichtkeramischen Wand- und Bodenbelagselementen. Kachelauslegung. Kachelbearbeitung. Wartung

und Wartungsvorschriften von Öfen.

Baustile und -formen

Stilepochen. Stilelemente.

Revitalisierung

Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge.

Kundenberatung

Materialberatung. Systemberatung.

Ofenbautechnik

Verbrennung

Brennstoffmenge. Wärmemenge. Temperatur. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge.

Schadstoffe.

Ofenbau

Untergrundvorbereitung. Ofensituierung. Sockel- und Grundplattenversetzen. Kachelmantelsetzen.

Feuerungstüreinbau. Deckelsetzen. Einbauten für den Feuerungsraum. Heizgaszüge. Anschluß an den

Abgasfang.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bauphysik

Wärmelehre (Heizungs- und Wärmetechnik). Strömungslehre.

Revitalisierung

Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge.

Verbrennung

Brennstoffmenge. Wärmemenge. Temperatur. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge.

Schadstoffanalyse.

Ofenbau

Einbauten für den Feuerungsraum. Heizgaszüge. Anschluß an den Abgasfang. Sonder- und Alternativofenbautechniken.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz.

Bautechnische Berechnungen

Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmaß und Abrechnung. Belagseinteilung.

Berechnungen zur Verbrennung

Brennstoffmenge. Wärmemenge. Temperatur. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge. Strömungsgeschwindigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bautechnische Berechnungen

Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.

Berechnungen zur Verbrennung

Wärmemenge.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht

und sauber ausführen können.

Er soll Konstruktionszeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Der Schüler soll durch geschmackbildendes Zeichnen den kunstgewerblichen Stellenwert des Hafners

schätzen lernen.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Bemaßung. Normen. Symbole.

Bautechnische Zeichnungen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Naturaufnahmen. Detailzeichnungen (Rundungen, Bögen,

Verlegemuster). Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für Ofenkonstruktionen einschließlich

Sonder- und Alterativbaukonstruktionen.

Geschmackbildendes Zeichnen

Skizzieren von Stil- und Belagselementen. Farbharmonie und Kontrastübungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen

durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI-Größen und Einheiten.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfung. Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz.

Verbrennungstechnische Messungen

Schadstoffemissionen. Rauchgasanalyse. Abgastemperatur.

Technisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden

und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe verwenden und instandhalten

können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung

ausführen können.

Er soll im Lehrberuf ,,Hafner“ traditionelle sowie neuzeitlich-innovative Ofenbaukonstruktionen

ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Be- und Verarbeiten. Lagern. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeitsvorbereitung. Materialien bearbeiten (Schleifen, schneiden, hauen, lochen). Versetzen und

Verlegen von keramischen und einschlägigen nichtkeramischen Wand- und Bodenbelagselementen.

Auslegen von Kacheln. Bearbeiten von Kacheln und Belagselementen.

Ofenbau

Untergrund vorbereiten. Situieren des Ofens. Versetzen der Sockel- und Grundplatte. Setzen des

Kachelmantels. Einbau der Feuerungstür. Aufsetzen des Deckels. Erstellen von Feuerungsräumen. Einbauen

der Heizgaszüge. Anschließen an den Abgasfang. Errichten von Sonder- und Alternativofenbauten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Beim Thema ,,Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen,

die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen

ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.

Die Unterrichtsgegenstände ,,Laboratoriumsübungen“ sowie ,,Technisches Praktikum“ sollen dem

Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie

sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge

sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.“

11. Die Anlage A/1/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Rauchfangkehrer) lautet:,,

Anlage A/1/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF RAUCHFANGKEHRER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,

zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Physik, Elektrotechnik und Chemie und Wärmelehre

haben und die Umwelteinflüsse, die durch Verbrennung entstehen, kennen.

Er soll die im Beruf verwendeten Baustoffe, Rauch- und Abgaswege kennen und facheinschlägiges

Wissen über Fänge, Leitungen und Feuerungsanlagen haben.

Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und

-technologien nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit

und des Umweltschutzes kennen.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitstechniken, besonders unter Berücksichtigung der

Umweltverträglichkeit, der Luftreinhaltung und des Brandschutzes, Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über Vorschriften und Maßnahmen, die den Rauchfangkehrer verpflichten und

befähigen, als Sachverständiger für Brandschutz zu wirken, haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Heiz- und Feuerungstechnik

Physik

Internationales Einheitensystem. Grundlagen der Wärmelehre. Heizlast.

Elektrotechnik

Stromarten, Installationsvorschriften. Schutzmaßnahmen.

Steuer- und Regelgeräte. Flammenüberwachung. Zündeinrichtungen. Zündsicherungen. Elektrische

Sicherheitseinrichtungen bei Öl- und Gasfeuerstätten.

Chemie

Chemie der Brennstoffe. Verbrennungsgleichungen. Luftbedarf. Verbrennungsprodukte. Die Atmosphäre.

Luftverunreinigungen. Schadstoffmessungen. Brennstoffeinsparung. Umweltschutzeinbauten.

Entsorgung von Verbrennungsrückständen.

Rauch- und Abgaswege

Strömungslehre. Fangaufsätze. Aufbau und Verhalten von Fangbaustoffen. Sondervorkehrungen.

Gas- und Ölleitungen

Werkstoffe. Verbindungselemente. Dichtungsmittel. Sicherheits- und Regeleinrichtungen.

Brennstoffe

Entstehung. Zusammensetzung. Kenndaten. Merkmale und Eigenschaften.

Wärmeerzeugung

Wesen und Voraussetzung der Verbrennung. Verbrennungstechniken. Verbrennungsrückstände.

Alternative Wärmeerzeugung. Hydraulik bei Heizungsanlagen. Sicherheitseinrichtungen und Regelungen

in der Wärmeverteilung.

Energiesparen

Verbrennungsanalyse. Messungen und Protokollierungen der Verluste. Einbauten. Einsatz neuer

Techniken für die Hauswärme.

Brandschutz

Brandvorbeugung

Baulicher Brandschutz. Brandverhütung. Normen und Brandschutzrichtlinien. Einschlägige bau-

und feuerpolizeiliche Gesetze. Feuerpolizeiliche Beschau. Mängelmeldung. Brandbelastung.

Brandursachen

Bei Feuerstätten, Verbindungsstücken und Fängen. Verwendung und Lagerung brandgefährlicher

Stoffe.

Brandbekämpfung

Feuerpolizeiliche Bestimmungen. Erste und erweiterte Löschhilfe.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtliche Vorschriften

Gewerbeordnung. Strafgesetz. Verordnungen, Richtlinien und Normen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Einsatz und Wirkungsweise. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren

Kehrarbeit an Fängen. Reinigung von Verbindungsstücken und Feuerstätten und anderen Leitungen.

Kehraufzeichnungen.

Körperschutz

Körperpflege. Berufskleidung. Sicherheitsvorrichtungen.

Fänge (Schornsteine)

Arten. Definitionen. Baustoffe. Prüfungen auf Dichtheit laut ÖNORM. Schäden an Fängen, Versottung,

Verpechung und Verwässerung. Sanierungsarten. Ruß, Rußarten.

Wärmeerzeuger und Verbrennungseinrichtungen

Aufbau. Eigenschaften. Verwendung. Handelsbezeichnung. Normung. Aufstellung, Wartung und

Überprüfung von Feuerstätten.

Energieversorgung

Dichten von Energieversorgungsleitungen. Durchführung von Dichtheitsproben.

Abfassen von bautechnischen Berichten

Bau-, Eignungs-, Vorbefunde.

Kundenberatung

Energieberatung. Umweltberatung. Sicherheitsberatung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Strömungslehre. Wärmeerzeugung. Energiesparen. Brandvorbeugung. Wärmeerzeuger und Verbrennungseinrichtungen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie in der Praxis verwendete Rechner zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll komplexe Rechenaufgaben

lösen können.

Lehrstoff

Berechnungen zu Fängen (Schornsteinen)

Maßstabrechnen. Fanghöhe. Materialbedarf. Zungenbrüche. Querschnitte. Reinigungs- und Abkühlungsflächen.

Drosselklappenausschnitte. Fangquerschnittsermittlung. Wärmedehnung. Druckverhältnisse.

Berechnungen zur Verbrennung

Temperatur. Wärmemenge. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge. Brennstoffmenge.

Berechnungen zur Wärmewirtschaftlichkeit

Kesselberechnungen. Brennstoffverbrauch. Wirkungsgrade. Verluste an Wärmeerzeuger und Heizsystemen.

Wärmepreis.

Berechnungen zum Umweltschutz

Schadstoffkonzentrationen. Alternative Energien.

Berechnungen zu Feuerungsanlagen

Tanks- und Lagerräume. Heizräume. Luftverbund. Wärmeverluste. Taupunkt. Rohrweitenbestimmung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Fangquerschnittsermittlung. Luftverbund. Wärmeverluste. Taupunkt. Berechnungen zur Wärmewirtschaftlichkeit.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen, bautechnische Zeichnungen und Installationszeichnungen technisch richtig

und sauber ausführen können.

Er soll Skizzen, bautechnische Zeichnungen und Organisationspläne lesen können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Normen. Symbolik.

Bautechnische Zeichnungen

Skizzen. Ausführungszeichnungen für Feuerungsanlagen. Zeichnungen zum Feuchtigkeitsschutz

und Brandschutz.

Naturaufnahmen

Verbindungsstücke. Feuerungsstätten. Dachkonstruktionen.

Lesen

Bautechnische Zeichnungen und Organisationspläne für Feuerungs- und Lüftungsanlagen, Brandschutz

und Installation.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis auftretenden Meß-, Prüf- und Regelungsaufgaben sicher und gewandt

durchführen können.

Er soll im Zusammenwirken mit der betrieblichen Ausbildung die wesentlichen Zusammenhänge

des theoretischen Unterrichtes mittels Laboratoriumsübungen und -versuchen erkennen.

Er soll verantwortungsbewußt und selbständig mit den modernen Wärmeerzeugern und Brennern

arbeiten können.

Lehrstoff

Meßarbeiten

Fangdruck und Temperatur. Windwirkung. Strömungsgeschwindigkeiten.

Messungen zur Wärmelehre

Darstellen von Wärmemenge, -dehnung, -durchgang.

Darstellen der Brennstoffe und der Verbrennungsprodukte.

Brandversuche

Brenneigenschaften von Materialien.

Messungen an Feuerstätten

Meßgerätekunde. Meßgerätewartung. Meßgeräteprüfung. Messen des Wassertaupunktes.

Rauchgasanalysecomputer

Bedienen. Auswerten.

Elektrotechnische Messungen

Regeleinrichtungen. Arbeiten an Regel- und Sicherheitseinrichtungen bei Feuerungsanlagen.

Strommeßgeräte.

Übungen an Neutralisationsanlagen

Messen. Entsorgungen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sicher handhaben und pflegen können und

die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll Überprüfungen und Wartungsarbeiten durchführen, Prüfgutachten erstellen und Umweltschutzmaßnahmen

fachlich einwandfrei und verantwortungsbewußt umsetzen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen

Handhaben. Pflegen und Instandhalten.

Arbeitsverfahren

Kehrarbeiten an Fängen. Kennenlernen der Materialien zum Fangbau. Prüfen auf Betriebsdichte.

Feststellen von Fangverstopfungen und Zungenbrüchen. Reinigen von Feuerstätten. Ausbrennen von

Feuerungsanlagen. Handhaben von Feuerlöschern. Innenabdichten von Fängen.

Überprüfen und Erstellen von Prüfgutachten

Rohbau- und Gebrauchsabnahme. Eignungsüberprüfungen.

Sicherheitstechnische Überprüfungen.

Wartungsarbeiten

Dichten von Verbindungen. Wartungsarbeiten an Wärmeerzeugern und Verbrennungseinrichtungen.

Druck- und Schadstoffmessungen. Einstellen der Verbrennungsluft. Montage- und Einstellarbeiten am

Öl- und Gasbrenner.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Physikalische, elektrotechnische und chemische Begriffe sind nur im Zusammenhang mit den berufsspezifischen

Erfordernissen zu behandeln. Bei den Brennstoffen ist besonderer Wert auf das Erkennen

und die Kenntnis der Verbrennungseigenschaften zu legen.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,

Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen. Der Schüler soll Interesse an einer selbständigen, zeichnerischen Weiterbildung

erwerben.

In ,,Laboratoriumsübungen“ sind im besonderen die geforderten Sicherheitsvorschriften, die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie die notwendigen

Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.,,

Praktische Arbeit“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Freigegenstand

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge

sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.“

12. Die Anlage A/1/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Pflasterer) lautet:,,

Anlage A/1/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PFLASTERER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie die Werkzeuge, Maschinen

und Arbeitsbehelfe kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und

sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.

Er soll die zeitgemäßen Vermessungsarbeiten sowie die Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Bearbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtliche Grundlagen

Technische Vorschriften. Vorschriften des Verkehrsrechts.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vorbereitung des Untergrundes. Betontechnologie. Höhenbestimmung und Nivellierung. Zurichtung

der Werkstoffe. Pflastern (Verlegung und Versetzung) von Natur- und Kunststeinen, Natur- und Kunststeinplatten,

Randsteinen und Randfassungen. Sonderverlegungen. Oberflächenentwässerung. Vermessungsarbeiten.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische und vermessungstechnische Berechnungen logisch und ökonomisch

planen und durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Lehrstoff

Größen

Maße und SI-Einheiten.

Berufsspezifische Berechnungen

Längen-, Flächen- Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.

Vermessungstechnische Berechnungen

Winkelfunktionen. Berechnungen zu Steigung und Gefälle. Bogenberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht

und sauber ausführen können.

Er soll Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer

Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Normen. Symbole. Bemaßung.

Bau- und Werkzeichnungen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Querprofile. Längsschnitte. Plateau. Großsteinpflaster.

Kleinsteinpflaster und Mosaik. Plattenpflasterungen. Sonderverlegungen.

Vermessungstechnische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll am Bauplatz Vermessungsaufgaben ausführen können.

Lehrstoff

Bauaufnahme

Skizzen von Objekten. Bemaßen und Beschriften.

Situieren

Anlegen. Abstecken.

Vermessen mit optischen und elektronischen Geräten

Lagemessung, Höhenmessung. Längen- und Querprofile.

Verlegetechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden

und instandhalten können.

Er soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben

und entsorgen können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung

ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Verarbeiten. Transportieren. Lagern. Entsorgen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vorbereiten des Untergrundes. Zurichten der Werkstoffe. Pflastern (Verlegen und Versetzen) von

Natur- und Kunststeinen, Natur- und Kunststeinplatten, Randsteinen und Randfassungen. Ausführen von

Sonderverlegungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen

ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.

Die Übungen und das Praktikum sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken

geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge

sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.“

13. Die Anlage A/2/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher)

lautet:,,

Anlage A/2/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE DAMENKLEIDERMACHER, HERRENKLEIDERMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie

über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und

über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen sowie die für diesen Lehrberuf

erforderlichen Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers haben.

Er soll eine auf Typ und Kleidung bezogene Beratung durchführen und einfache rechnerische Probleme

aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natürliche, synthetische, und gemischte Stoffe

Arten. Herkunft. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung. Verwendung. Textilkennzeichnung.

Entsorgung.

Einlage- und Hilfsmaterialien

Arten. Eigenschaften. Verwendung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Anatomie und Physiologie

Grundkenntnisse über Bau und Bewegung des menschlichen Körpers. Körperhaltung. Abweichungen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Maßnehmen. Stichtypen. Zuschnitte. Einrichten. Nahtarten. Zierelemente. Bügeln. Faltenverarbeitung.

Teil- und Ganzstücke für Damen- bzw. Herrenober- und -überbekleidung. Änderungs- und Ausbesserungsarbeiten.

Bekleidungsstilkunde

Stile (Arten, Entwicklung). Trachten. Modische Trends.

Typberatung

Körpertypen. Fachliche Kundenberatung (Farbberatung, Zusammenstellungen).

Fachliches Rechnen

Konfektionsgrößen. Proportionsmaße. Maßberechnungen für verschiedene Bekleidungsstücke. Materialverbrauchsberechnungen.

Zeitaufwandsberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Maschinen und Automaten. Teil- und Ganzstücke für Damen- bzw. Herrenober- und -überbekleidung.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen für die Bekleidung machen und Entwürfe und Zeichnungen

fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Er soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen und Proportionen darstellen können.

Lehrstoff

Darstellung des menschlichen Körpers

Körpermaße. Proportionen.

Farbenlehre

Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Entwurf und Zeichnungen

Grundschnitte. Modeschnitte. Schnittentwicklungen. Schnittauflagen. Trachten. Zierelemente. Teil-

und Ganzschnittzeichnungen von einschlägigen Werkstücken für die praktische Arbeit.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden

und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben, Pflegen und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Maßnehmen. Stichtypen. Zuschneiden. Einrichten. Nähen unter Berücksichtigung der Werkstoffe.

Aufnähen von Zierelementen. Bügeln. Ausfertigen und Komplettieren. Ändern und Ausbessern.

Lehrstoffspezifikation

Damenkleidermacher

Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für die Damenbekleidung

Klassische und modische Machart.

Herrenkleidermacher

Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für die Herrenoberbekleidung

Tageskleidung. Freizeitbekleidung. Gesellschaftskleidung. Trachten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen

der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Sonderaufträge sind einzuplanen, um die Schüler auf die direkte Arbeit mit dem Kunden vorzubereiten.

Insbesonders soll der Schüler auf die Unterschiede zwischen gewerblicher und industrieller Fertigung

hingewiesen werden.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

14. Die Anlage A/2/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Ledergalanteriewarenerzeuger und

Taschner, Sattler und Riemer) lautet:,,

Anlage A/2/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE LEDERGALANTERIEWARENERZEUGER

UND TASCHNER, SATTLER UND RIEMER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen

sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und

über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, einfache rechnerische Aufgaben

des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können und Kenntnisse in der Arbeitsplatzgestaltung

(REFA) haben.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natürliche, synthetische und gemischte Stoffe

Arten. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung.

Hilfsmaterialien

Klebstoffe (Einsatzmöglichkeiten. Gefahren). Beschläge. Reißverschlüsse. Nieten. Nähfäden.

Lehrstoffspezifikationen

Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner

Aktuelle modische Taschenbeschläge.

Sattler und Riemer

Polstermaterialien.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Verwendung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeitsplatzgestaltung. Messen und Vorzeichnen. Zuschneiden. Näharbeiten mit verschiedenen

Materialien. Klebetechniken. Anbringen von Nieten und Beschlägen. Arbeiten mit Reißverschlüssen.

Stanzen. Pressen. Endausfertigungen.

Fachliches Rechnen

Längen-, Raum-, Stück- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch und Zeitaufwand.

Lehrstoffspezifikationen

Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner

Produkte und Arbeitsgänge. Bügelmontagen. Faltentechniken. Aktuelles modisches Mustermachen.

Sattler und Riemer

Produkte und Arbeitsgänge. Maße und Auswirkungen auf das Tier. Polsterungen und Füllungen.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen machen und Skizzen und Werkzeichnungen fachlich

einwandfrei und sauber ausführen können.

Er soll sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Geometrisches Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Farbenlehre

Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Muster

Entwürfe, Skizzen und Zeichnungen von Arbeitsmustern und Zierelementen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

verwenden und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen und Vorzeichnen. Zuschneiden. Nähen auf verschiedenen Materialien. Arbeiten mit verschiedenen

Klebstoffen. Anbringen von Nieten und Beschlägen. Verarbeiten von Reißverschlüssen.

Stanzen. Pressen. Endausfertigen.

Lehrstoffspezifikationen

Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner

Bügelmontagen. Faltentechniken. Anfertigen spezieller Produkte.

Sattler und Riemer

Polstern und Füllen. Anfertigen spezieller Produkte.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen

der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

15. Die Anlage A/2/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker,

Maschinsticker) lautet:,,

Anlage A/2/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER,

GROSSMASCHINSTICKER, MASCHINSTICKER

I. STUNDENTAFEL

A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

I. STUNDENTAFEL

B. GROSSMASCHINSTICKER, MASCHINSTICKER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen

sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und

über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und rechnerische Probleme

des Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natur- und Chemiefasern

Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Mischungen. Erkennung. Verwendung.

Garne und Zwirne

Spinnverfahren. Arten. Numerierung. Verwendung.

Textile Flächenprodukte

Arten. Herstellung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung.

Reinigungs-, und Hilfsmaterialien

Arten. Verwendung. Entsorgung.

Lehrstoffspezifikationen

Gold-, Silber- und Perlensticker

Metallgespinste. Oxydation von Metallen.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vorbereitungsarbeiten zum Sticken. Sticken durch Maschin- und Handarbeit unter Berücksichtigung

verschiedener Stoffarten und Werkstoffe. Sticken von Mustern. Verarbeiten von Zierelementen. Nachbearbeitung

unter Beachtung der verwendeten Materialien.

Fachliches Rechnen

Längen- und Gewichtsmaße. Numerierungssystemberechnungen.

Berechnungen zum Materialverbrauch. Zeitaufwand. Materialkosten.

Lehrstoffspezifikationen

Gold-, Silber- und Perlensticker

Arbeiten mit Metallgespinsten. Anwendung diverser Goldtechniken.

Großmaschinsticker, Maschinsticker

Einrichten, Einstellen und Kontrollieren der Stickmaschine. Stepparbeiten. Fehlerbehebung an der

Stickmaschine. Tarifrechnen. EDV-Kenntnisse.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Stickarbeiten machen und Skizzen und Werkzeichnungen

fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Er soll sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Geometrisches Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Farbenlehre

Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Stickmuster

Entwerfen. Zeichnen. Pausen.

Lehrstoffspezifikationen

Gold-, Silber- und Perlensticker

Freie und gebundene Entwürfe. Darstellungsarten von Monogrammen.

Großmaschinsticker, Maschinsticker

Musterzeichnungen. Entwurf und Zeichnungen von Stickmustern und Zierelementen

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

verwenden und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vorbereitungsarbeiten zum Sticken. Sticken unter Berücksichtigung verschiedener Stoffarten und

Werkstoffe. Sticken von Mustern. Verarbeiten von Garnierungen und Zierelementen. Nachbearbeiten

unter Beachtung der Werkstoffe.

Lehrstoffspezifikation

Gold-, Silber- und Perlensticker

Arbeiten mit Metallgespinsten. Arbeiten mit Flitter und Perlen.

Großmaschinsticker, Maschinsticker

Einrichten, Einstellen und Kontrollieren der Stickmaschine unter Berücksichtigung der Stoffart und

des Stickmaterials. Punchen und Editieren von Mustern. Stepparbeiten. Fehlerbeheben an der Stickmaschine.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen

der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

16. Die Anlage A/2/4 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger

(Säckler)) lautet:,,

Anlage A/2/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE HANDSCHUHMACHER, LEDERBEKLEIDUNGSERZEUGER

(SÄCKLER)

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen

sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und

über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken für diesen Beruf kennen, die notwendigen rechtlichen

Bestimmungen anwenden können und über die erforderlichen körperlichen Grundlagen Bescheid wissen.

Er soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Berufsbereich logisch und ökonomisch planen und

lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natürliche, synthetische und gemischte Materialien

Arten. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung und Verwendung.

Das Fell

Herkunft. Gerbungsart. Färbung. Merkmale und Verarbeitung. Lederfehler (Erkennung und Behebung).

Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien

Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtliche Bestimmungen

Tierschutz. Pelz- und Lederhandel. Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Maßnehmen. Sticharten. Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschnitte. Einrichten

und Schneiden. Teil- und Ganzstücke. Füttern. Zierelemente. Bügelvorgang unter Beachtung der Werkstoffe.

Fachliches Rechnen

Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwandsberechnungen.

Lehrstoffspezifikation

Handschuhmacher

Die Hand

Anatomie und Physiologie.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Maße und Proportionen des menschlichen Körpers darstellen, Farb- und Formvorschläge

für Handschuhe bzw. Lederbekleidung machen und Entwürfe und Zeichnungen fachlich einwandfrei

und sauber ausführen können.

Lehrstoff

Geometrisches Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Darstellungen des menschlichen Körpers

Körpermaße. Proportionen. Körperhaltungen.

Farbenlehre

Farbkreis. Farbharmonie und -kontraste.

Entwurf und Zeichnungen

Grundschnitte. Modeschnitte. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Waren.

Lehrstoffspezifikationen

Handschuhmacher

Naturstudien verschiedener Handhaltungen und -gesten.

Lederbekleidungserzeuger (Säckler)

Entwurf und Zeichnungen von Zierelementen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben, Pflegen und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Maßnehmen. Ausführen von Stichen und Nahtarten in Hand- und Maschinenarbeiten. Herstellen

von Knopflöchern. Einschlagen von Druckknöpfen und Nieten. Verarbeiten von Fellen, Leder und Imitationsstoffen.

Lehrstoffspezifikationen

Handschuhmacher

Arbeitsverfahren und -techniken

Steppen. Depsieren. Dollieren. Etavionieren. Dressieren. Fentieren und Rafflieren. Anfertigen von

Teil- und Ganzstücken für den Handschuhmacher.

Lederbekleidungserzeuger (Säckler)

Arbeitsverfahren und -techniken

Pappen. Kleben. Klopfen. Bügeln von Leder, Futter und Zubehör. Kreuzen. Kedern. Rentieren.

Auszieren des Leders. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für den Lederbekleidungserzeuger.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Zu bevorzugen sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Das Thema ,,Rechtliche Bestimmungen“ in der Fachkunde ist laufend zu aktualisieren.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen

der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Dem genauen Sortieren der Felle, Imitationen und Lederarten ist besondere Beachtung zu geben;

dies gilt insbesondere für die Anfertigung von modischen Ganz- und Einzelstücken.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

17. Die Anlage A/2/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kürschner) lautet:,,

Anlage A/2/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÜRSCHNER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen

sowie über deren Herkunft, Aufbringung, Aufkommen und vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und

über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken und die für die Fellverarbeitung notwendigen

rechtlichen Bestimmungen kennen.

Er soll einfache rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen

können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Erkennung. Herkunft, Aufbringung und Aufkommen. Eigenschaften. Verarbeitung.

Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien

Arten. Verwendung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtliche Bestimmungen

Tierschutz und Pelzhandel. Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen. EU-Importrichtlinien und

Verordnungen von in nationales Recht übergehenden einschlägigen EU-Bestimmungen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Nahtarten unter Berücksichtigung der Verarbeitungsmethoden. Maßnehmen. Auswahl. Sortieren.

Auszeichnen. Zuschneiden. Einschneidemethoden. Auslassen. Spezielle Arbeitsmethoden der Fellbearbeitung.

Verarbeitung von Fellen zu einschlägigen Waren.

Fachliches Rechnen

Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwand

und den Materialbedarf.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen und Proportionen darstellen,

Schnitte für Pelzbekleidungen entwerfen und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen

können.

Lehrstoff

Geometrisches Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Darstellungen des menschlichen Körpers

Körpermaße. Proportionen.

Entwurf und Zeichnungen

Modeszkizzen. Grundschnitte. Modeschnitte. Fellkonturen. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen

Waren für die Praktische Arbeit.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

verwenden und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Methoden der Unfallverhütung

anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Nahtarten in Hand- und Maschinarbeit. Sortieren. Auszeichnen. Zuschneiden. Einschneiden. Auslassen.

Verarbeiten von Fellen zu Teil- und Ganzstücken. Anfertigen von Pelzköpfen, Kolliers, Muffen,

Pelzkrawatten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Das Thema ,,Rechtliche Bestimmungen“ in der Fachkunde ist laufend zu aktualisieren.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen

der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Dem genauen Sortieren der Felle ist besondere Beachtung zu geben; dies gilt insbesondere für die

Anfertigung von modischen Ganz- und Einzelstücken.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

18. Die Anlage A/2/6 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Hutmacher, Modist) lautet:,,

Anlage A/2/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE HUTMACHER, MODIST

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen

sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und

über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und eine auf Typ und Kleidung

bezogene Beratung durchführen können.

Er soll rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natürliche, synthetische und gemischte Textilrohstoffe

Arten. Gewinnung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung.

Textile Flächengebilde

Arten. Herstellung. Eigenschaften. Verarbeitung.

Stumpen

Arten. Erzeugung. Verarbeitung.

Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien

Arten. Verwendung. Entsorgung.

Lehrstoffspezifikationen

Modist

Formen und Stützstoffe. Stoffe zum Überziehen. Hutschmuck.

Hutmacher

Farbstoffe. Haarstoffe und -sorten. Beize.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Sticharten und Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Bügeln und Fassonieren. Appretieren.

Steppen. Verwendung von Bändern. Verarbeitung von geflochtenen Stumpen und Exoten.

Typberatung

Kopf- und Gesichtstypen. Kombinationen von Kleidung und Kopfbedeckung. Fachliche Kundenberatung.

Fachliches Rechnen

Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwand

und den Materialkosten.

Lehrstoffspezifikationen

Modist

Hüte aus Strohborten. Pelzverarbeitung. Zuschneiden. Garnieren. Schnitthüte. Drahtformen und

Typformen. Federhüte. Filzhüte.

Hutmacher

Staffieren. Einledern. Einfassen. Damen- und Herrenhüte. Spezielle Appretur. Steifhüte. Zylinder.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Kopfbedeckungen machen und Entwürfe und Zeichnungen

fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes

seiner Erzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Geometrisches Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Darstellungen des Kopfes

Kopfformen. Proportionen. Kopfdrehungen.

Farbenlehre

Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Entwurf und Zeichnungen

Klassische Hutformen. Modische Hüte. Klassische Trachtenhüte.

Lehrstoffspezifikationen

Modist

Naturstudien. Entwurf und Zeichnung von Zierelementen. Schnitte für Schnitthüte. Entwurf und

Zeichnung für Damen- und Kinderhüte sowie historische Kopfbedeckungen für die Praktische Arbeit.

Hutmacher

Entwurf und Zeichnung für Damen- und Herrenhüte für die Praktische Arbeit.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

verwenden und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Methoden der Unfallverhütung

anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Stich- und Nahtarten in Hand- und Maschinarbeit auf verschiedenen Werkstoffen. Bügeln und Fassonieren.

Appretieren. Steppen.

Lehrstoffspezifikationen

Modist

Spann- und Bügeltechniken. Anfertigen einer Typform. Herstellen von Hüten auf einer Typform und

einer industriell gefertigten Hutform. Aufputzen und Garnieren. Zuschneiden. Herstellen eines Turbans.

Herstellen von Damen- und Kinderhüten. Herstellen von Hüten aus speziellen Werkstoffen.

Hutmacher

Herstellen von Damenhüten aus Filz. Herstellen von Damenhüten aus speziellen Werkstoffen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen

der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

19. Die Anlage A/2/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kappenmacher) lautet:,,

Anlage A/2/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KAPPENMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen

sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und

über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und eine auf Typ und Kleidung

bezogene Beratung durchführen können.

Er soll einfache rechnerische Probleme des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen

können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natürliche, synthetische und gemischte Textilrohstoffe

Arten. Gewinnung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung.

Textile Flächengebilde

Arten. Herstellung. Eigenschaften. Auswählen. Verarbeitung.

Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien

Arten. Verwendung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.

Schablonen

Arten. Einsatz. Herstellung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Sticharten und Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschneiden. Ösen. Bügeln. Adjustieren.

Damen- und Herrenkappen.

Typberatung

Kopf- und Gesichtstypen. Kombinationen von Kleidung und Kopfbedeckung. Fachliche Kundenberatung.

Fachliches Rechnen

Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwand

und den Materialkosten.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Kappen machen und Entwürfe und Zeichnungen

fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes

seiner Erzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Geometrisches Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Darstellungen des Kopfes

Kopfformen. Proportionen. Kopfdrehungen.

Farbenlehre

Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Entwurf und Zeichnungen

Klassische und modische Kappenformen für die Praktische Arbeit.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

verwenden und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Methoden der Unfallverhütung

anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umwelt- und Brandschutz.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Stich- und Nahtarten in Hand- und Maschinarbeit auf verschiedenen Werkstoffen. Zuschneiden.

Ösen. Bügeln. Adjustieren. Herstellen von Damen- und Herrenkappen aus speziellen Werkstoffen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen

der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

20. Die Anlage A/2/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Posamentierer) lautet:,,

Anlage A/2/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen

sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen, um sie

unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen zu

können.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Er soll einfache rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen

können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natürliche, chemische und gemischte Fasern

Arten. Eigenschaften. Verarbeitung, Verwendung und Entsorgung. Leonische Gespinste.

Textile Flächengebilde

Arten. Herstellung. Eigenschaften. Verarbeitung.

Reinigungs-, und Hilfsmaterialien

Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung.

Technologie und Bindungslehre

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz. Bedienung. Einrichten. Verwendung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spulen, Doublieren und Winden. Netzen. Nähen. Knüpftechniken. Bindungen. Webtechniken. Zetteln

und Schären. Schnurdrehen. Flechten. Adjustierung. Dekomponieren.

Fachliches Rechnen

Längen-, Raum-, und Stückmaße. Numerierungssystem-Berechnungen.

Berechnungen zum Materialverbrauch: Zeitaufwandsberechnungen.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Form- und Farbvorschlägen für Posamente machen und Entwürfe und Zeichnungen

fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes

seiner Erzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Geometrisches Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Darstellungsarten. Proportionen und Maßstäbe.

Entwurf und Zeichnungen

Theater-, Mode-, Uniform-, Trachten-, Möbel-, und Beleuchtungsposamenten unter Berücksichtigung

der Stilepochen, Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Posamenten für die Praktische

Arbeit.

Farbenlehre

Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

verwenden und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spulen, Doublieren und Winden. Netzen und Nähen. Knüpfen. Weben von Bändern und Borten.

Zetteln und Schären. Schnurdrehen. Flechten. Adjustieren. Dekomponieren. Bedienen und Einrichten der

Galonmaschine. Arbeiten am Bandwebstuhl.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

für die Praxis des Lehrberufes.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Unterrichtsgegenstände und der Praxis kombinieren.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur einer wirtschaftlichen und fachlich einwandfreien

Arbeit, ebenso für die Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses ist besonders

hinzuarbeiten.

Die Gestaltung modischer Designs mittels Einsatz von im Posamentiergewerbe verwendeten CAD-

Programmen kann der Kreativitäts- und Ästhetikschulung der Schüler dienen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen

der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

21. Die Anlage A/2/9 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Wäschenäher, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger)

lautet:,,

Anlage A/2/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE WÄSCHENÄHER, MIEDERERZEUGER,

WÄSCHEWARENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

A. WÄSCHENÄHER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. MIEDERERZEUGER, WÄSCHEWARENERZEUGER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,

zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie

über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und

über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und einfache rechnerische Probleme

aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen können.

Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll das für den Lehrberuf notwendige Wissen über

Anatomie und Physiologie haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natur- und Chemiefasern

Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Mischungen. Erkennung. Verwendung.

Garne und Zwirne

Arten. Numerierung. Verwendung.

Textile Flächenprodukte

Arten. Herstellung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung. Hightechtextilien.

Einlage- und Aufputzmaterial

Arten. Eigenschaften. Verarbeitung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Spezialnähmaschinen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Sticharten. Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschnitte. Anfertigen von Teil- und

Ganzstücken. Aufputzarbeiten. Knopf und Knopfloch. Bügeltechniken. Ausfertigung und Komplettierung.

Adjustierung.

Fachliches Rechnen

Längen- und Stückmaße. Maßberechnungen und Maßteilungen. Materialverbrauch. Zeitaufwandsberechnungen.

Knopflochberechnungen.

Lehrstoffspezifikationen

Wäschenäher, Wäschewarenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Maßnehmen. Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten.

Fachliches Rechnen

Berechnungen zur Bett- und Tischwäsche.

Miedererzeuger

Anatomie und Physiologie

Oberkörper. Wirbelsäule. Pathologische Veränderungen. Chirurgisch veränderte Körperformen.

Körperformen werdender Mütter.

Arbeitsverfahren und -techniken

Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern und Miedern. Anpassen von Brustprothesen.

Lehrstoff der Vertiefung (für Wäschewarenerzeuger)

Komplexe Aufgaben

Spezialnähmaschinen. Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten. Kennzeichnungen von

Stoffen.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen für die Wäscheerzeugung machen und Entwürfe und

Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen

und Proportionen darstellen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Linienarten und Strichstärken. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe.

Farbenlehre

Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Entwurf und Zeichnungen

Grundschnitte. Modeschnitte. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Werkstücken.

Lehrstoffspezifikation

Miedererzeuger

Darstellungen des menschlichen Körpers

Körpermaße. Proportionen. Körperhaltungen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

verwenden und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben, Pflegen und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Sticharten. Nähen unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschneiden. Anfertigen von Teil- und

Ganzstücken. Aufputzarbeiten. Anfertigen von Knopflöchern. Bügeln. Ausfertigen und Komplettieren.

Adjustieren.

Lehrstoffspezifikationen

Wäschenäher, Wäschewarenerzeuger

Maßnehmen. Anfertigen von Säumen, Krägen und Manschetten.

Miedererzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern, Miedern und Brustprothesen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen

der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

22. Die Anlage A/2/14 erhält die Bezeichnung A/2/10, die Anlage A/2/15 erhält die Bezeichnung

A/2/11, die Anlage A/2/4 erhält die Bezeichnung A/2/12, die Anlage A/2/7 erhält die Bezeichnung

A/2/13, die Anlage A/2/17 erhält die Bezeichnung A/2/14 und die Anlage A/2/10 erhält die Bezeichnung

A/2/15.

23. Die Anlage A/3/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Textilreiniger) lautet:,,

Anlage A/3/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TEXTILREINIGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Umwelttechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion und den Einsatz der im Beruf verwendeten Stoffe und Arbeitsprozesse

sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff

Lösungsmittel

Fachgerechte Handhabung und Verwendung chemischer Problemstoffe. Entsorgung und Recycling.

Abwässerverunreinigungen

Vorbeugung, Behebung.

Umweltbelastende Arbeitsverfahren

Entstehung, Vorbeugung, Behebung.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundbegriffe

und Grundgesetze kennen.

Er soll die Anlagen, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die Arbeitsverfahren nach dem Stand der

Technik und unter Berücksichtigung ökonomischer und sicherheitsrelevanter Aspekte kennen.

Er soll die verwendeten Chemikalien und Hilfsstoffe kennen und sie fachgerecht für die Reinigungsprozesse

textiler Faserstoffe auswählen können.

Der Schüler soll die notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Chemie und Physik

Die für den Beruf bedeutsamen Grundbegriffe und Grundgesetze. Wichtige chemische Elemente

und Verbindungen. Ablauf berufsspezifischer chemischer und physikalischer Prozesse.

Textile Faserstoffe

Arten, Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Herstellung und Verwendungszweck. Textilpflege-

und Kennzeichnungsverordnung.

Chemikalien und Hilfsstoffe

Arten, Eigenschaften, Handhabung, Verwendung.

Farbenlehre

Der Farbenkreis. Farbmischungen.

Maschinen, Anlagen und Arbeitsbehelfe

Aufbau, Funktion, Steuerung und Programmierung, Anwendung und Wartung.

Reinigungsprozeßverfahren

Trockenreinigung (Reinigung mit Lösungsmittel A, P, F., Hygienechemischreinigung).

Naßreinigung (Waschreinigung, Feuchtreinigung).

Spezialtechniken (Detachur, Veredelung, Appretur, Retusche).

Qualitätskontrolle.

Fachliches Rechnen

Längen-, Flächen-, Volums-, Zeit- und Wärmeberechnungen. Verhältnisrechnungen und Mischungsrechnungen,

Materialberechnungen, Rezepturberechnungen.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Chemikalien und Hilfsstoffe sachgemäß und wirtschaftlich verwenden, die Anlagen,

Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand der Technik sicher handhaben und pflegen und die

Arbeitsverfahren des Fachgebietes beherrschen.

Er soll insbesondere textile Faserstoffe erkennen und ihre Pflegeeigenschaften und Reinigungsverfahren

bestimmen können.

Der Schüler soll die Vorschriften zur Unfallverhütung und Entsorgung von Problemstoffen beachten.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Chemikalien und Hilfsstoffe

Handhaben, Verwenden und Entsorgen.

Textile Faserstoffe

Erkennen, Handhaben und Pflegen.

Maschinen, Anlagen und Arbeitsbehelfe

Handhaben und Warten.

Reinigungsprozeßverfahren

Trockenreinigen (Reinigen mit Lösungsmittel A, P, F., Hygienechemischreinigen).

Naßreinigen (Waschreinigen, Feuchtreinigen).

Spezialtechniken (Detachieren, Veredeln, Appretieren, Retuschieren). Qualitätskontrolle.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die Vorschriften

zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung,

ebenso wie auf die Arbeitshygiene hinzuweisen.“

24. Die Anlage A/4/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Elektromechaniker und -maschinenbauer,

Elektromechaniker für Starkstrom) lautet:,,

Anlage A/4/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE ELEKTROMECHANIKER UND

-MASCHINENBAUER, ELEKTROMECHANIKER FÜR STARKSTROM

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Elektrotechnik mit Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von

Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen

Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und

Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Elektrotechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Begriffe

Größen und Einheiten. Stromarten.

Gleichstromkreis

Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit,

Leistung, Wirkungsgrad.

Wirkungen des elektrischen Stromes

Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen.

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit und Leistung.

Leistungsfaktor und Kompensation.

Dreiphasenwechselstromtechnik

Erzeugung. Belastung. Arbeit und Leistung. Kompensation.

Lehrstoffspezifikation

Elektromechaniker und -maschinenbauer

Statik und Dynamik

Trägheit. Masse, Kraft, Drehmoment. Bewegung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gleichstromkreis

Kirchhoffsche Regeln. Widerstände. Widerstandsschaltungen.

Wechselstromtechnik

Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit und Leistung.

Dreiphasenwechselstromtechnik

Belastung. Arbeit und Leistung.

Statik und Dynamik

Drehmoment. Bewegung.

Fachrechnen

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen.

Vektorielle Darstellungen.

Rechenbeispiele aus Fachkunde.

Elektrotechnik

Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechenbeispiele aus Fachkunde.

Elektrotechnik

Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.

Schularbeiten in ,,Fachrechnen: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.

Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen vertraut sein

sowie über die Grundlagen der Steuer-, Regel- und Meßtechnik Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Technologie

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werk- und Hilfsstoffe

Ver- und Bearbeitung.

Maschinen- und Gerätekunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.

Maschinenelemente

Lösbare und nichtlösbare Verbindungen.

Elektrische Maschinen

Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen.

Einphasen und Dreiphasenwechselstromtransformatoren. Sondermaschinen.

Schaltgeräte

Anlaßeinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Anlagenschutz.

Lehrstoffspezifikation

Elektromechaniker und -maschinenbauer

Elektrische Maschinen

Wicklungsarten. Isolierstoffklassen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Elektrische Maschinen

Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen. Einphasen und

Dreiphasenwechselstromtransformatoren. Sondermaschinen.

Steuer- und Regeltechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung.

Steuern und Regeln

Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen.

Leistungselektronik

Stromrichter. Wechselstromsteller.

Lehrstoff der Vertiefung

Steuern- und Regeln

Steuer- und Regeleinrichtungen.

Meßtechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Meßinstrumente

Arten. Aufbau. Einsatz. Meßfehler.

Meßwerterfassung

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.

Sondermeßverfahren.

Lehrstoffspezifikation

Elektromechaniker und -maschinenbauer

Meßwerterfassung

Wuchten. Fluchten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Meßwerterfassung

Analoge und digitale Meßwertübertragung. Wuchten. Fluchten.

Elektrotechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber

ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig arbeiten und die

notwendigen Berechnungen durchführen zu können.

Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher durchführen können.

Er soll die berufsrelevanten physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen und sie überprüfen

und auswerten können.

Er soll Prozesse in elektrische Anlagen simulieren und dadurch ihre Betriebsverhältnisse erfassen

sowie Fehler erkennen und beheben können.

Er soll die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Geräte und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten,

insbesondere im Lehrberuf Elektromechaniker und -maschinenbauer an Maschinen und Geräten messen,

Fehler orten und analysieren können.

Lehrstoff

Fachzeichnen

Technisches Zeichnen

Linienarten. Maßstäbe. Darstellungsarten. Beschriftung und Bemaßung. Gewindedarstellungen.

Elektrotechnische Zeichnungen

Symbole. Elektrische Schaltpläne. Diagramme.

Lehrstoffspezifikation

Elektromechaniker und -maschinenbauer

Elektrotechnische Zeichnungen

Wicklungschemata und -schaltungen.

Laboratoriumsübungen

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Geräte und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen

an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen

Maschinen und Geräten. Übungen zur Wärmetechnik. Übungen an elektronischen Bauelementen. Übungen

zur Steuer- und Regeltechnik. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren

Steuerungen. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte. Entstören von elektrischen

Maschinen und Geräten.

Lehrstoffspezifikation

Elektromechaniker und -maschinenbauer

Maschinen und Geräte

Messen. Orten und analysieren von Fehlern.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Einschätzen der Ergebnisse.,,

Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

25. Die Anlage A/4/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom)

lautet:,,

Anlage A/4/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTROMECHANIKER FÜR

SCHWACHSTROM

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elektronik mit Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis

von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über

die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Elektrotechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Gleichstromkreis

Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen.

Anpassung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Wirkungen des elektrischen Stromes

Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen.

Magnetismus und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Induktion. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Passive Vierpole. Arbeit, Leistung.

Transformator. Übertrager. Anpassung. Netzarten und genormte Spannungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen.

Elektronik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Widerstände. Kondensatoren. Spulen. Sensoren.

Halbleiter

Analoge und digitale Bauelemente.

Grundschaltungen

Analog- und Digitaltechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Analog- und Digitaltechnik.

Fachrechnen

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Zahlensysteme.

Elektrotechnik

Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik.

Elektronik

Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Elektrotechnik

Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik.

Elektronik

Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik.

Schularbeiten in ,,Fachrechnen“: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.

Er soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Werkzeuge, elektrischen Maschinen und Einrichtungen

vertraut sein sowie über die Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Verbindungstechniken. Leiterplattentechnologie. Normung.

Entsorgung.

Werkzeuge, elektrische Maschinen und Einrichtungen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Schutzmaßnahmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Elektrische Maschinen und Einrichtungen

Wirkungsweise.

Steuer- und Regeltechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Digitaltechnik

Kombinatorische Logik. Sequentielle Logik.

Steuer- und Regeleinrichtungen

Steuerung. Regelung. Sensorik. Aktorik.

Prozessortechnik

Struktur eines Mikrocomputers. Hard- und Software. Erstellen von einfachen Programmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Steuer- und Regeleinrichtungen

Steuerung. Regelung. Sensorik. Aktorik.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen, sie überprüfen

und auswerten können.

Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und Mikroprozessortechnik

haben.

Er soll elektrische Anlagen simulieren und betreiben, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen

Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Der Schüler soll Schaltpläne, Werkzeichnungen und Skizzen normgerecht ausführen sowie lesen

können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die notwendigen Berechnungen

durchführen zu können.

Lehrstoff

Meßtechniklabor

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßgeräte

Analoge und digitale Meßinstrumente. Aufbau. Einsatz.

Meßwerterfassung und -verarbeitung

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwerterfassung

und -übertragung. Sondermeßverfahren.

Elektrolabor

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Schaltübungen

Versuche und Übungen an aktiven und passiven Bauelementen sowie an elektrischen Maschinen

und Einrichtungen. Übungen aus dem Bereich der Steuer- und Regeltechnik. Untersuchungen. Einstellungen.

Auswertung.

Mikroelektroniklabor

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Digitaltechnik

Schaltungen der kombinatorischen und sequentiellen Logik.

Mikrocomputer

Programmieren. Schaltübungen.

Fachzeichnen

Zeichennormen

Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Schaltzeichen. Schaltpläne. Diagramme.

Schaltpläne

Schaltungsaufnahmen. Leiterplattenschaltungen. Blockschaltbilder. Funktionsabläufe von analogen

und digitalen Schaltungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In ,,Fachrechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,

Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu

führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.,,

Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

26. Die Anlage A/4/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fernmeldebaumonteur) lautet:,,

Anlage A/4/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FERNMELDEBAUMONTEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elektronik mit Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis

von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über

die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und

Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Elektrotechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Gleichstromtechnik

Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen.

Anpassung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Wirkungen des elektrischen Stromes

Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen.

Magnetismus und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Felderwirkung. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Passive Vierpole. Arbeit, Leistung.

Transformator, Übertrager.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen.

Elektronik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen.

Halbleiter

Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter. Spezialausführungen. Optoelektronische Halbleiter.

Grundschaltungen

Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Analog- und Digitaltechnik.

Fachrechnen

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen.

Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen.

Elektrotechnik

Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik.

Elektronik

Berechnungen von Halbleiterschaltungen. Rechnungen aus den Bereichen Stromversorgung und

Verstärkertechnik. Berechnungen zur angewandten Digitaltechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Elektrotechnik

Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik.

Elektronik

Berechnungen von Halbleiterschaltungen.

Schularbeiten in ,,Fachrechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben

sowie über die in der Praxis üblichen Baugruppen und Geräte Bescheid wissen.

Er soll die zeitgemäßen Telekommunikationstechniken kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Verbindungstechniken. Normung. Entsorgung.

Meßgeräte

Analoge und digitale Meßinstrumente. Aufbau. Einsatz. Oszilloskop.

Baugruppen und Geräte

Bauelemente. Leitungen, Kabel- und Lichtwellenleiter. Fernmeldestromversorgung.

Telekommunikation

Fernsprechvermittlungs- und Übertragungstechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Telekommunikation

Fernsprechvermittlungs- und Übertragungstechnik.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Skizzen, Montagezeichnungen und Schaltpläne normgerecht, technisch

richtig und sauber ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig

zu arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Schaltzeichen. Diagramme.

Schaltpläne

Stromlaufpläne. Schaltzeitdiagramme. Leiterplattenschaltungen. Blockschaltbilder.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Schaltaufgaben sicher durchführen können.

Er soll die berufsrelevanten physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen und sie überprüfen

und auswerten können.

Er soll fernmeldetechnische Einrichtungen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen

Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßinstrumente

Handhaben. Verwenden.

Meß- und Schaltübungen

Messen elektrischer Größen an Schaltungen mit Widerständen, Kondensatoren und Induktivitäten.

Fehlersuchen. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,

Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

27. Die Anlage A/6/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bäcker) lautet:,,

Anlage A/6/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BÄCKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betiebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Nahrungsmittelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung

und Gesundheit haben.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Lebensmittel

Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln

(Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.

Chemische Begriffe

Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen

und Lösungen.

Physikalische Begriffe

Zustandsformen der Stoffe. Masse, Dichte und Energie. Wärme. Kühlung.

Biologische Begriffe

Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf.

Ernährung

Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Backöfen und Arbeitsbehelfe, einschließlich

computergestützter Anlagen, nach dem aktuellen Stand der Technik kennen und über deren

Aufbau, Einsatz sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte umfassend Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen sowie über die Behandlung

von Getreide, Mehl und Teig Bescheid wissen.

Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Handhabung. Instandhaltung.

Backofen

Aufbau. Wirkungsweise. Vorbereitung. Beheizung. Herrichten. Beschickung. Überwachung. Entleerung.

Pflege. Energie und Energieeinsatz.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Backofen

Spezialöfen. Beheizung. Energie und Energieeinsatz.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.

Bäckerberuf

Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung.

Getreide

Arten. Einteilung. Sortenbezeichnung. Aufbau. Eigenschaften. Witterungseinflüsse. Krankheiten.

Lagerung und Konservierung. Vermahlung.

Das Mehl

Sorten. Zusammensetzung. Bedeutung. Anlieferung. Bearbeitung. Lagerung. Mehlschädlinge

(Arten, Bekämpfung).

Der Teig

Führungsmethoden. Teigzusammensetzungen. Teiglockerungsarten. Zutaten. Backmittel. Teigaufbereitung.

Teigreaktionen. Überwachung.

Back- und Fertigwaren

Arten. Formgebung. Fehlererkennung und -behebung. Verpackung. Lagerung und Frischhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Backverfahren. Sonderbackverfahren. Händische und maschinelle Behandlung und Formung von

Gebäcken und Broten. Feinbäckerei. Weiß- und Schwarzbäckerei.

Fachliches Rechnen

Gewicht- und Volumsberechnungen. Temperaturberechnungen. Mischungsrechnungen. Rezeptumrechnungen.

Berechnung von Herführungen. Gärungs- und Backverlustberechnungen. Berechnungen zur

Stück-, Rezept- und Backausbeute.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Der Teig

Führungsmethoden. Teigzusammensetzung. Teiglockerungsarten. Zutaten. Teigaufbereitung. Teigreaktionen.

Fachliches Rechnen

Mischungsrechnungen. Rezeptumrechnungen. Berechnung von Herführungen. Gärungs- und Backverlustberechnungen.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Backöfen und Arbeitsbehelfe, einschließlich

computergestützter Anlagen, handhaben und instandhalten können.

Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und

-techniken ausführen können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken

anwenden können.

Er soll die Bäckereiprodukte kundenfreundlich präsentieren können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Backofen

Heizen. Herrichten. Beschicken. Überwachen. Regulieren. Entleeren. Pflegen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Dosieren. Kneten. Beachten der Teigruhe- und Gärzeiten. Auswiegen. Wirken. Pressenruhe. Pressen.

Schleifen. Ruseln. Aufarbeiten. Gären. Gärunterbrechung. Herrichten. Backen. Frosten. Ausfertigen.

Beurteilen und Verkosten. Verpacken. Lagern.

Kundenservice

Fachberaten. Präsentieren von Bäckereiprodukten. Verkaufen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,

Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu

führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt

hinzuweisen.“

28. Die Anlage A/6/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fleischer) lautet:,,

Anlage A/6/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FLEISCHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betiebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Nahrungsmittelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung

und Gesundheit haben.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Lebensmittelhygienebestimmungen.

Lebensmittel

Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln

(Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.

Chemische Begriffe

Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen

und Lösungen.

Physikalische Begriffe

Zustandsformen der Stoffe. Wärme. Kühlung.

Biologische Begriffe

Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf.

Ernährung

Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Tier- und Fleischkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen rechtlichen Bestimmungen der Fleischver- und

-bearbeitung kennen, grundlegende Kenntnisse über Schlachttiere und Fleisch haben und über Tierkrankheiten

und -seuchen Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Fleischuntersuchungsgesetz. Frischfleischhygieneverordnung. Fleischverarbeitungsbetriebe-

Hygieneverordnung. Bestimmungen zum Fleischimport. Fleischuntersuchungsverordnung.

Der Tierkörper

Zellaufbau. Gewebe. Organe, insbesondere Verdauungsorgane. Knochen.

Schlachttiere

Tierrassen. Vieheinkauf. Alters- und Qualitätsbestimmung. Beurteilung des Fleisches. Viehtransport

und Tierschutz. Schlachtung. Verwertung der Nebenprodukte. Entsorgung.

Tierkrankheiten und -seuchen

Arten. Ursachen. Erreger. Vorbeugung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechtliche Bestimmungen

Bestimmungen zum Fleischimport.

Schlachttiere

Alters- und Qualitätsbestimmung. Beurteilung des Fleisches.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach

dem aktuellen Stand der Technik kennen und unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und

sicherheitsrelevanter Aspekte auswählen können.

Er soll die traditionellen sowie zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und Kenntnisse

über küchenfertige Spezialitäten und deren Service haben.

Er soll die für seinen Beruf relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen.

Er soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und

Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Energie und Energieeinsatz. Instandhaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Maschinen

Sondermaschinen. Energie und Energieeinsatz.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.

Fleischerberuf

Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung.

Zusatz- und Hilfsstoffe

Arten. Verwendung. Eigenschaften. Prüfung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung. Fleischzerteilung und ladenfertiges Herrichten. Fleischwaren

und Fleischwarenherstellung. Würste. Wurstwarenherstellung. Konservierung. Lagerung.

Speisenzubereitung

Halbfertig- und Fertiggerichte. Kalte Beigaben. Belegte Brötchen. Brotaufstriche. Salate. Plattenservice.

Kundenservice

Verkauf und Präsentation von Fleisch, Fleischwaren und einfachen Speisen.

Fachliches Rechnen

Masse- und Gewichtsberechnungen. Brätberechnungen. Mischungsrechnungen. Materialberechnung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsverfahren und -techniken

Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben

und instandhalten können.

Er soll die für diesen Lehrberuf relevanten traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und

-techniken ausführen können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken

anwenden können.

Er soll Fleisch- und Wurstwaren herstellen, verarbeiten, kontrollieren, lagern und entsorgen können.

Er soll einfache Speisen laut Gewerbeordnung zubereiten und kundenfreundlich präsentieren können.

Lehrstoff

Praktische Arbeit

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Einsatz. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vor- und Zubereiten von Fleisch. Landenfertiges Herrichten von Frischfleisch. Konservieren. Braten.

Kochen. Brühen. Kühlen. Trocknen. Lagern. Entsorgen.

Fleischbe- und -verarbeitung

Qualität kontrollieren. Zerfällen. Entbeinen. Zuschneiden und sortieren. Zubereiten. Herstellen von

Fleisch- und Wurstwaren. Lagern. Qualität sichern. Entsorgen.

Verkaufsvorbereitung

Speisenzubereitung

Zubereiten von Halbfertig- und Fertiggerichten, Salaten, belegten Brötchen und Brotaufstrichen.

Legen von Aufschnitten.

Kundenservice

Fachberaten. Verwenden, Zubereiten und Präsentieren von Fleisch, Fleischwaren und einfachen

Speisen. Verkaufen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Das ,,Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt

hinzuweisen.“

29. Die Anlage A/6/5 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Konditor (Zuckerbäcker), Lebzelter und

Wachszieher, Bonbon- und Konfektmacher) lautet:,,

Anlage A/6/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KONDITOR (ZUCKERBÄCKER), LEBZELTER

UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER

A. FÜR KONDITOR (ZUCKERBÄCKER)

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. FÜR LEBZELTER UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Nahrungsmittelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung

und Gesundheit haben.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Lebensmittel

Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln

(Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.

Chemische Begriffe

Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen

und Lösungen.

Physikalische Begriffe

Zustandsformen der Stoffe. Masse, Dichte und Energie. Wärme. Kühlung.

Biologische Begriffe

Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf.

Ernährung

Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate kennen,

sorgfältig auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen Stand

der Technik kennen und über deren Aufbau, Einsatz sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung ökonomischer,

ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen.

Er soll über die psychologischen und ästhetischen Einflüsse auf das Kaufverhalten der im Beruf hergestellten

Produkte Bescheid wissen.

Er soll die Herstellung von Teigen, Massen, Füllungen und Cremen sowie von diätetischen Produkten

kennen.

Er soll über Arbeiten in der Kaffeekonditorei Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Speisen

und Speiseeisarten kennen.

Er soll die für seinen Beruf relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen sowie sein Wissen in der

Kundenberatung einsetzen können.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und

Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung. Ergonomie. Energieeinsatz.

Konditorbacköfen

Arten. Systeme. Handhabung. Pflege. Instandhaltung.

Spezielle Fachkunde

Berufscharakteristik

Geschichtliche Entwicklung und Bedeutung. Neuzeitliches Berufsverständnis.

Psychologie und Ästhetik der Konditorprodukte

Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack auf das Kaufverhalten.

Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate

Arten. Erzeugung. Verwendung. Eigenschaften. Prüfung. Lagerung. Kühl- und Tiefkühlmethoden.

Entsorgung.

Bonbon- und Zuckerwaren

Arten. Einteilung. Herstellung. Eigenschaften. Lagerung und Konservierung.

Schokolade

Arten. Behandlung. Verarbeitung.

Diätetische Produkte

Arten. Rezepturen. Herstellung.

Fertigwaren

Formgebung mit Dekor. Arrangement und Verpackung. Lagerung und Frischhaltung.

Kundenbetreuung

Fachberatung. Präsentation. Verkaufspraktiken.

Fachliches Rechnen

Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse-, Gewicht- und Dichteberechnungen. Wärme-

und Temperaturberechnungen. Nährwertberechnungen. Mischungsrechnungen. Prozentrechnungen. Rezepturberechnungen.

Lehrstoffspezifikationen

Bonbon- und Konfektmacher

Obst

Arten. Sorten. Verarbeitung. Konservierung.

Konditor (Zuckerbäcker)

Teige

Arten (Grund- und Spezialrezepturen). Führungsmethoden. Teigzusammensetzung. Teiglockerungsarten.

Zutaten. Teigaufbereitung. Teigreaktionen. Überwachung.

Massen

Arten (Grund- und Spezialrezepturen). Herstellungsmethoden. Zusammensetzung. Lockerung. Fehleranalyse.

Cremen und Füllungen

Arten. Herstellung. Verwendung.

Patisserie

Erzeugnisse. Bearbeitung. Bereitstellung.

Obst

Arten. Sorten. Verarbeitung. Konservierung.

Speiseeis

Arten. Erzeugung. Eisgerichte und -getränke.

Kaffeekonditorei

Herstellung von heißen Getränken und Speisen. Kalte Küche.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Ergonomie und Energieeinsatz.

Psychologie und Ästhetik der Konditorprodukte

Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack auf das Kaufverhalten.

Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate

Kühl- und Tiefkühlmethoden. Entsorgung.

Diätetische Produkte

Arten. Rezepturen. Herstellung.

Fachliches Rechnen

Nährwertberechnungen.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen, Entwürfe und Schablonen anfertigen können, um danach

wirtschaftlich, fachlich einwandfrei und unter Berücksichtigung seiner kreativen Möglichkeiten facheinschlägige

Produkte im Praktikum herstellen zu können.

Er soll sich des kunstgewerblichen sowie ästhetischen Stellenwertes der Konditorwaren bewußt

sein.

Lehrstoff

Gestaltendes Zeichnen

Schriftarten. Stilisierung. Schmuckelemente. Farbenlehre. Farbgestaltung und -harmonie. Dekoration.

Entwurf von Schaustücken.

Tortenentwürfe

Formen. Proportionen. Einteilung und Flächenschmuck. Gestaltungsharmonie. Muster. Schokolade-

und Einlaßarbeiten.

Dessertentwürfe

Formen. Garnierungen.

Oberflächendekorvorbereitung

Skizzen. Schablonenherstellung.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate

fachgerecht verarbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten

können.

Er soll die für diesen Lehrberuf relevanten traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und

-techniken ausführen können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken

anwenden können.

Er soll Bonbon- und Zuckerwaren, Speiseeis sowie Produkte der Patisserie herstellen können. Er

soll die für diesen Beruf notwendigen Backofenarbeiten ausführen können.

Er soll Obst berufsspezifisch verarbeiten können sowie Fertigprodukte dekorieren, arrangieren, verpacken,

lagern und kühlen können.

Er soll die Getränke und Speisen für die Kaffeekonditorei zubereiten und servieren können.

Der Schüler soll das Modellieren beherrschen.

Lehrstoff

Praktische Arbeit

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate

Verarbeiten. Handhaben. Prüfen. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Instandhalten.

Konditorbacköfen

Beschicken. Überwachen. Regulieren. Pflegen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Kochen und Verarbeiten von Zucker. Herführen und Aufarbeiten von Teigen. Anschlagen von Massen.

Herstellen und Verarbeiten von Glasuren, Cremen und Füllungen. Herstellen von Schokoladehohlkörpern.

Spritzen. Ziehen und Gießen von Zucker.

Diätetische Produkte

Arten. Herstellen.

Bonbon- und Zuckerwaren

Herstellen von Bonbons mit flüssiger, halbfester und fester Füllung. Schneiden. Ausstechen. Überziehen.

Tunken. Temperieren. Dekorieren.

Fertigwaren

Dekorieren. Arrangieren. Verpacken. Lagern. Kühlen und tiefkühlen.

Lehrstoffspezifikationen

Bonbon- und Konfektmacher

Obst

Verarbeiten. Kochen von Marmeladen, Dunstobst und Kompotten. Dickziehen.

Konditor (Zuckerbäcker)

Speiseeis

Herstellen von kalten und warmen Grundmassen. Gefrieren. Herstellen von Eisspezialitäten.

Füllungen

Arten. Herstellen.

Obst

Verarbeiten. Belegen von Torten und Schnitten. Kochen von Marmeladen, Dunstobst und Kompotten.

Dickziehen.

Patisserie

Herstellen warmer Mehlspeisen.

Kaffeekonditorei

Kochen und Anrichten von heißen Getränken. Rühren von Mayonnaisen. Belegen von Brötchen,

Canapes und Sandwiches. Herstellen von Salaten und Aufstrichen.

Modellieren

Herstellen der Modelliermasse. Modelliertechniken. Schminktechniken. Herstellen von Figuren und

Artikeln aus Marzipan und anderen Modelliermassen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In ,,Fachzeichnen“ ist der Lehrstoff so aufzubauen, daß durch Erlernen der Grundbegriffe die Möglichkeit

zum Zeichnen selbständiger, ausführbarer und ästhetischer Entwürfe geschaffen wird.

Der Unterrichtsgegenstand ,,Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken

geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt

hinzuweisen.“

30. Die Anlage A/6/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Getreidemüller) lautet:,,

Anlage A/6/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GETREIDEMÜLLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Nahrungsmittelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung

und Gesundheit haben.

Er soll über den Stellenwert der Nahrungsmittel aus Getreide Bescheid wissen sowie Arbeitsabläufe

einer Bäckerei kennen.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus.

Lebensmittel

Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln

(Ursachen, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.

Chemische Begriffe

Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen

und Lösungen.

Physikalische Begriffe

Zustandsformen der Stoffe. Wärme. Kühlung.

Biologische Begriffe

Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf.

Ernährung

Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Bäckerei

Arbeitsabläufe. Herstellung von Broten, Backwaren und Teigwaren.

Getreidekunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Arten des Getreides und Mehles kennen und über ihre Behandlung Bescheid

wissen.

Er soll insbesondere die Grundlagen des biologischen Getreideanbaues kennen.

Lehrstoff

Getreide

Arten. Konventioneller und biologischer Getreideanbau. Einteilung. Sortenbezeichnung. Eigenschaften.

Beurteilung. Übernahme. Reinigung. Trocknung. Witterungseinflüsse. Krankheiten (Schädlinge

und Schädlingsbekämpfung). Vorbereitung für die Vermahlung. Lagerung und Lagerkontrolle.

Das Mehl

Sorten. Zusammensetzung. Mehlschädlinge und deren Bekämpfung. Verwendungszweck. Lagerung.

Transport.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen

Stand der Technik kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer

und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen.

Er soll die traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die der

Vermahlung, kennen und über die Futtermittelerzeugung Bescheid wissen.

Er soll über den Aufbau und die Organisation einer Getreidemüllerei Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen

physikalischen Begriffe kennen.

Lehrstoff

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Physikalische Begriffe

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Ohmsches Gesetz. Arbeit, Leistung.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Handhabung. Instandhaltung.

Spezielle Fachkunde

Getreidemüllerei

Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung. Einteilung der Mühlen. Verfahren. Produktionsablauf.

Arbeitsplanung. Organisation und Aufzeichnung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vermahlung (Arten und Techniken, Reinigung, Vorbereitung, Überwachung, Prüfung). Schälung.

Wägung. Abfüllung und Abpackung.

Futtermittel

Arten. Zusammensetzung. Erzeugung und Nebenerzeugnisse. Verwiegung. Mischung. Pelletierung.

Lagerung.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Lehrstoff

Physikalische Berechnungen

Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse-, Gewicht- und Dichteberechnungen. Wärme-

und Temperaturberechnungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Müllereitechnische Berechnungen

Drehzahlberechnungen. Berechnungen der Umfangsgeschwindigkeit. Übersetzungsverhältnisse.

Mischungsrechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht und sauber ausführen

sowie Diagramme und Schaltpläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Werkzeichungen, Diagramme und Schaltpläne

Lesen. Skizzieren. Auswerten.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Produktanalysen

sicher durchführen können.

Er soll sich bei laboratoriumsmäßigen Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung bedienen

können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Größen und SI-Einheiten. Handhabung der Meßgeräte.

Datenverarbeitung

Einführung. Aufbau. Anwendung.

Produktanalysen

Biochemisch-technische und physikalische Untersuchungen von Getreiden und deren Produkten.

Steuerungstechnik

Messen, Prüfen und Regeln hydraulischer, pneumatischer, elektrischer bzw. elektronischer Anlagen.

Fehleranalyse.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und

instandhalten können.

Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die Getreidebehandlung

durchführen sowie den Vermahlungsprozeß unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften

ausführen können.

Er soll die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Getreide

Annehmen des Getreides. Reinigen. Wiegen. Trocknen. Netzen. Abstehen. Zusammenstellen von

Getreidemischungen. Vorbereiten für die Vermahlung. Lagern.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vermahlen. Wägen. Abfüllen und abpacken. Ermitteln der Ausbeute.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Im Unterrichtsgegenstand ,,Fachrechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Unterrichtsgegenstände ,,Laboratoriumsübungen“ sowie ,,Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen

der Schüler anzupassen.

Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Umwelt

sowie auf die Hygienevorschriften hinzuweisen.“

31. Die Anlage A/6/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer) lautet:,,

Anlage A/6/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF OBST- UND GEMÜSEKONSERVIERER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Nahrungsmittelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung

und Gesundheit haben. Er soll insbesondere den Stellenwert der pflanzlichen Nahrungsmittel kennen.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Lebensmittel

Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln

(Ursachen, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.

Chemische Begriffe

Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen und Lösungen.

Biologische Begriffe

Verdauung (Enzyme, Mikroorganismen). Verdauungsorgane. Energiebedarf.

Ernährung

Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Rohwaren, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Halb-

und Fertigprodukte kennen, sorgfältig auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid

wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen physikalischen Grundgesetze kennen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen Stand

der Technik kennen und über deren Aufbau, Einsatz sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung ökonomischer,

ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen

und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Lehrstoff

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.

Physikalische Grundgesetze

Masse. Dichte. Wärme. Kühlung. Zustandsformen der Stoffe.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Reinigung und Desinfizierung. Instandhaltung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.

Rohwaren

Arten. Sorten. Übernahme. Qualitätsbeurteilung. Reinigung. Sortierung. Verarbeitung. Prüfung. Zubereitung

der Rohware für Halb- und Fertigprodukte. Lagerung. Kühl- und Tiefkühlmethoden. Konservierung.

Entsorgung.

Hilfs- und Zusatzstoffe

Arten. Verwendung. Eigenschaften. Lagerung. Entsorgung.

Halb- und Fertigprodukte

Prüfung. Überwachung. Verpackung. Lagerung. Etikettierung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Abfüllen. Aufgießen. Verschließen. Pasteurisieren. Sterilisieren. Konservierungsarten. Verpackung.

Etikettierung. Fertigungskontrolle. Qualitätssicherung.

Fachliches Rechnen

Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse-, Gewicht- und Dichteberechnungen. Wärme-

und Temperaturberechnungen. Materialbedarfsberechnungen. Mischungsrechnungen. Prozentrechnungen.

Rezeptur- und Ausbeuteberechnungen.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Konservierpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Rohwaren, Hilfs- und Zusatzstoffe fachgerecht

verarbeiten, handhaben, prüfen und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, reinigen, desinfizieren

und instandhalten können.

Er soll die für diesen Lehrberuf relevanten Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können, die

Halb- und Fertigprodukte prüfen, lagern, überwachen und verpacken können sowie die berufsspezifischen

Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Rohwaren

Übernehmen. Prüfen der Qualität. Reinigen. Sortieren. Vorbehandeln. Zubereiten für Halb- und

Fertigprodukte (Blanchieren, Dämpfen, Kochen, Säuern, Würzen, Abfüllen). Lagern. Konservieren.

Entsorgen.

Hilfs- und Zusatzstoffe

Verarbeiten. Handhaben. Prüfen. Entsorgen.

Halb- und Fertigprodukte

Prüfen. Lagern. Überwachen. Verpacken.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Reinigen. Desinfizieren. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Abfüllen. Aufgießen. Verschließen. Pasteurisieren. Sterilisieren. Konservieren. Verpacken. Etikettieren.

Kontrollieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand ,,Konservierpraktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt

hinzuweisen.“

32. Die Anlage A/9/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bürokaufmann) lautet:,,

Anlage A/9/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BÜROKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse

festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben

von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen

von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele

und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt

orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen

von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern

(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff ,,Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Politische Bildung“

hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend

Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema ,,Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit

mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge

der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen.

Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen

können.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse

in Betrieben kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben

unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung, -verteilung

und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung.

Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Waren

Arten. Ein- und Verkauf. Lagerung.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Gewerblicher Rechtsschutz.

Schriftverkehr

Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.

Lieferverzug. Annahmeverzug.

Geldwesen und Zahlungsverkehr

Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische

Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel.

Zeitgemäße Zahlungsformen.

Schriftverkehr

Zahlungsvordrucke. Wechsel.

Zahlungsverzug

Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche

Mahnverfahren.

Schriftverkehr

Mahnbriefe. Stundungsansuchen.

Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft

Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.

Der Kreditverkehr

Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.

Leasing. Factoring.

Unternehmen

Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.

Privatkonkurs.

Dienstleistungsbetriebe

Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr

und der öffentlichen Verwaltung, der Geld- und Kreditunternehmungen, der Versicherungsbetriebe (ohne

Sozialversicherung) sowie der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft.

Erzeugungsbetriebe

Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handwerksbetriebe sowie der Industriebetriebe.

Außenhandel

Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich

entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.

Personalwesen

Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.

Schriftverkehr

Stellenbewerbung. Lebenslauf.

Marketing

Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer

Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuer- und Abgabewesen

Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Der Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.

Didaktische Grundsätze

Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfaßten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht

in ,,Betriebswirtschaftliches Praktikum“.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu

nehmen.

Beim Thema Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Arbeit mit

Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.

Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten.

Schularbeiten: zwei pro Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen

Bereich vorkommenden Rechnungen haben.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen

und die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.

Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über

die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.

Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und

steuerlicher Hinsicht haben.

Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht

in ,,Betriebswirtschaftliches Praktikum“.

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Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse aus

dem Bereich Lagerbuchhaltung haben. Er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

Kaufmännisches Rechnen

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen.

Zinsrechnungen.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Lagerbewirtschaftung.

Kostenrechnung und Kalkulation

Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenabschreibung. Indexrechnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Devisenrechnung. Lagerbewirtschaftung. Indexrechnung. Anlagenabschreibung. Finanzierung. Personalverrechnung.

Kostenrechnung und Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche

Vorschriften.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und

Lieferantenkonten.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische

Einheitskontenrahmen.

Spezielle Buchungen

Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.

Lohnbuchhaltung

Buchungen im Bereich Personalverrechnung.

Bilanzlehre

Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Bewertungsvorschriften. Anlagenverrechnung

und -verbuchung. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Lagerbuchhaltung.

Komplexe Aufgaben

Buchen von Geschäftsfällen. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Bilanzlehre.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,

ziffernsparender Methoden, das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des

Rechnens, das Kopfrechnen und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt

es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau

ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist

besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.

Fachunterricht

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen

Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.

Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die

Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.

Lehrstoff

EDV-Hardware

Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.

EDV-Software

Systemsoftware. Anwendersoftware.

Einführung in das Betriebssystem

Dienstprogramme, Datensicherung.

Relationales Datenbanksystem

Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen.

Arbeiten in Datenbanksystemen

Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen.

Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen

Tabellarische und graphische Darstellung von Daten.

Gesellschaftliche Aspekte

Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien

(Telekommunikation, Internet, Datenhighway).

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen

vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.

Betriebswirtschaftliches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen arbeiten

können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.

Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie

Arbeitsabläufe kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und

präsentieren können.

Lehrstoff

Textverarbeitung

Maschinen und Geräte

Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.

Zehn-Finger-Tastschreiben

Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten

Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.

Büroorganisation

Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachpraktikum

Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen

Konsument

Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.

Warenbeschaffung und -bewirtschaftung

Einkauf – Lagerung – Verkauf.

Kaufvertrag

Anbahnung – Abschluß – Erfüllung.

Unternehmen

Gründung – Führung – Auflösung.

Personalwesen

Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.

Steuern und Abgaben

Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.

Absatz und Werbung

Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.

Finanzierungsformen

Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.

Komplexer Geschäftsfall

Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung – Personalverrechnung

– Jahresbilanz – Auswertung.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte

und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.

Die ÖNORMEN sind zu beachten.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist

zu verweisen.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte

ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen

sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum

logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.

Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im

Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten

aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher

Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der

anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

Freigegenstand

Kurzschrift

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen

können.

Lehrstoff

Kurzschrift

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.

Kürzungen der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu

nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der

Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“

33. Die Anlage A/9/5 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Buchhändler, Musikalienhändler) lautet:,,

Anlage A/9/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHHÄNDLER, MUSIKALIENHÄNDLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit

Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern

und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation

Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher

Berichte und Sachverhaltsdarstellungen.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Schreibnormen

Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung (kaufmännischer Grundwortschatz, kaufmännische

Fremdwörter) und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers,

wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige

Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern

(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten

Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Sortimentspraktikum

und Verkaufstechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit

Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge

der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen

Abwicklungsprozesse kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben

unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und

sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen

abfassen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.

Wirtschaftssysteme.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.

Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft.

Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte.

Transportwirtschaft

Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,

Spediteur und Lagerhalter.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.

Außenhandel

Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuern

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Schriftverkehr

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den

privaten und betrieblichen Schriftverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschafts- und Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Währungspolitik. Außenhandel. Zahlungs-

und Leistungsbilanz. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung. Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr

im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für

die Unterrichtsgegenstände ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“.

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge

Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand ,,Textverarbeitung“ notwendig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden

können.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen

und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.

Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche

und steuerliche Auswertungen durchführen können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen

für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Kaufmännisches Rechnen

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kennzahlen der Lagerhaltung.

Kalkulation

Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Kalkulation.

Personalverrechnung. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung.

Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Bilanz- und Steuerlehre

Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen

Vorschriften. Einmonatiger Geschäftsfall mit betrieblicher und steuerlicher Auswertung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Buchen von Geschäftsfällen. Bilanz- und Steuerlehre.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen

wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse

kommt große erzieherische Bedeutung zu.

Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet

werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent-, oder Zinsrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen

lösen können.

Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.

Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und

arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens

Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt

es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Informative Literatur

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf wichtigen Fachbegriffe und Verlage kennen.

Er soll verschiedene Publikationsarten kennen und Publikationen vergleichen können.

Lehrstoff

Wissenschafts- und Sachgebiete

Fachbegriffe. Publikationsarten. Vergleich der Publikationen. Verlage.

Didaktische Grundsätze

Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit des Gelernten in der beruflichen Praxis.

Die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand ,,Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik“ soll

hergestellt werden.

Literatur, Musik und Kultur

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll kulturelle Epochen, Strömungen und Ausdrucksformen kennen und über die kulturellen

Zusammenhänge Bescheid wissen.

Der Schüler des Lehrberufes Buchhändler soll bedeutende Autoren und Werke der deutschsprachigen

Literatur und der Weltliteratur kennen und die literarischen Gattungen bzw. Textsorten unterscheiden

können.

Der Schüler des Lehrberufes Musikalienhändler soll bedeutende Komponisten und Werke, Länder

und Stile sowie Autoren und Künstler kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Kultur

Epochen, Strömungen und kulturelle Zusammenhänge von Literatur, Musik, Bildender Kunst und

Darstellender Kunst. Einflüsse von Religion und Philosophie.

Literatur und Musik

Grundbegriffe. Epochen. Ausdrucksformen.

Lehrstoffspezifikationen

Buchhändler

Literatur

Vertreter. Werke. Zeitschriften. Preise. Veranstaltungen.

Musikalienhändler

Musik

Vertreter. Werke. Musik- und Kulturzeitschriften. Preise. Veranstaltungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Buchhändler

Komplexe Aufgaben

Vertreter. Werke. Kulturelle Zusammenhänge.

Didaktische Grundsätze

Die Kapitel ,,Literatur“ bzw. ,,Musik“ sind ihrem Stellenwert für die Lehrberufe Buchhändler bzw.

Musikalienhändler entsprechend zu unterrichten.

Medien aller Art sollen zur Förderung des Verständnisses für Kultur und Literatur eingesetzt werden.

Auf aktuelle literarische, musikalische und kulturelle Schwerpunkte soll eingegangen werden.

Nachschlagewerke sollen zur Erarbeitung des Lehrstoffes verwendet werden.

Medientechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Entwicklung und die Technologie der Informationsträger kennen und über die

differenzierte Einsetzbarkeit der Medien Bescheid wissen.

Lehrstoff

Printmedien

Arten. Entwicklung. Herstellung.

Optische und akustische Medien

Arten. Anwendungsbereiche.

Visualisierungstechniken

Arten. Methoden.

Didaktische Grundsätze

Durch den praktischen Einsatz der Medien und Informationsträger soll die Anschaulichkeit gewährleistet

werden und die Vielfalt bewußt gemacht werden.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen

können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen

eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.

Schriftstückgestaltung

Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten

Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen

Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische

Erfahrung der Schüler beziehen sollen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet werden.

Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden.

Schularbeiten: zwei.

Verlagswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die vielfältigen Aufgaben des Verlagswesens und des Zwischenhandels kennen und

mit den Rechtsgrundlagen vertraut sein.

Er soll Vereinigungen, Berufsvertretungen und Veranstaltungen des einschlägigen Handels kennen.

Lehrstoff

Rechtliche Grundlagen

Verlagsrecht. Urheberrecht. Medienrecht. Verwertungsgesellschaften.

Verlag

Aufbau, Marketing, Verlagsprofile.

Zwischenhandel

Organisation. Aufgaben.

Institutionen

Vereinigungen. Berufsvertretungen. Veranstaltungen.

Didaktische Grundsätze

Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen ,,Informative Literatur“, ,,Literatur, Musik und

Kultur“ und ,,Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik“ sind herzustellen.

Kontakte mit Experten des einschlägigen Handels sind zu empfehlen.

Werbetechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung beherrschen

und umsetzen können.

Er soll den Einfluß der Warenpräsentation auf den Absatz erkennen.

Er soll Waren des Lehrberufes nach Gestaltungsgrundsätzen im Schaufenster, im Verkaufsraum und

bei Ausstellungen präsentieren können.

Er soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.

Lehrstoff

Werbung und Verkaufsförderung

Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate Identity. Corporate Design. Werbeplanung.

Werbegestaltung

Linie. Schrift. Raum. Farbe und Licht.

Fertigungstechniken

Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.

Warenpräsentation

Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in

der Praxis des Lehrberufes.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen;

Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen.

In allen Bereichen der Werbung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten

Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind.

Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sein Wissen im Sortimentshandel anwenden können.

Er soll seine Kenntnisse im Einkauf, bei der Lagerbewirtschaftung und im Verkauf selbständig umsetzen

können.

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines

zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten

bewußt sein.

Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung

beherrschen und umsetzen können.

Lehrstoff

Bibliographie

Aufgaben. Arten. Titelaufnahme. Handhabung.

Betriebsformen

Arten. Aufgaben. Verbreitung.

Sortimentsorganisation

Einkauf. Lagerbewirtschaftung. Marketingstrategien.

Verkauf

Persönlichkeitsbild und Verhalten des Verkäufers. Kundentypologie. Warenpräsentation. Kundenmilieu.

Verkaufsmodalitäten von Sortimentsschwerpunkten.

Gespräche mit Kunden

Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme.

Berufsspezifische Handelsusancen

Fester Ladenpreis. Sammelrevers. Verkehrs- und Verkaufsordnung.

Didaktische Grundsätze

Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit der theoretischen Kenntnisse auf die Praxis.

Durch Fallbeispiele und Rollenspiele sollen reale Situationen trainiert werden.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich neueste Technologien unter Verwendung modernster

Hilfsmittel und Geräte einzusetzen.

Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen ,, Deutsch und Kommunikation“, ,,Informative Literatur“,

,,Verlagswesen“ und ,,Werbetechnik“ sind herzustellen.

Unverbindliche Übung

Darstellendes Spiel

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sich mit theoretischen Überlegungen und mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten

im Bereich der Sprechtechnik, der Körpersprache, des Rollenspieles sowie mit dramatischen Ausdrucksformen

und deren Gestaltung auseinandersetzen und dies nach seinen Fähigkeiten im Spiel umsetzen.

Er soll mit den Aufgaben und Inhalten von Dramaturgie, Regie und Inszenierung bekannt gemacht

werden.

Er soll grundlegende Kenntnisse über die Arbeit am Theater erhalten.

Lehrstoff

Nonverbales Theater

Pantomime. Tanz-, Masken- und Musiktheater.

Sprechtheater

Klassisches und experimentelles Theater.

Rollenspiel

Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen. Entwicklung von Problemlösungsstrategien im

Spiel. Szenische Gestaltung aktueller Themen. Gestaltung von Szenen eines Theaterstückes.

Didaktische Grundsätze

Kriterien für die Übungen und Spiele sind Inhalte und Methoden, die praktisch umsetzbar sind und

Lust am Probieren vermitteln.

Ergänzend empfehlen sich Kontakte mit Schauspielern, Regisseuren und Theaterfachleuten.

Besuche von Theatervorstellungen zum Zwecke des Verständnisses der Arbeit an darstellenden

Spielen sind wertvoll.

Die Erarbeitung und Gestaltung von Spielen, die vor Publikum präsentiert werden, erhöhen die Motivation

und Betroffenheit der Schüler.“

34. Die Anlage A/9/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Drogist) lautet:,,

Anlage A/9/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DROGIST

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit

Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern

und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Kommunikationsstörungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher

Berichte und Sachverhaltsdarstellungen.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Schreibnormen

Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung (kaufmännischer Grundwortschatz, kaufmännische

Fremdwörter) und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers,

wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige

Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern

(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten

Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Verkaufs- und

Werbetechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend der Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Drogist betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge

der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen

Abwicklungsprozesse kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben

unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und

sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen

abfassen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.

Internationale Handelsbeziehungen.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.

Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation.

Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Produkthaftung.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft.

Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Privatkonkurs.

Transportwirtschaft

Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,

Spediteur und Lagerhalter.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.

Außenhandel

Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuern

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Schriftverkehr

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den

privaten und betrieblichen Schriftverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Währungspolitik. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung.

Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr

im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für

die Unterrichtsgegenstände ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“.

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge

Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand ,,Textverarbeitung“ notwendig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden

können.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen

und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.

Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche

und steuerliche Auswertungen durchführen können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen

für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Kaufmännisches Rechnen

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kennzahlen der Lagerhaltung.

Kalkulation

Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Personalverrechnung.

Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung.

Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Bilanz- und Steuerlehre

Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen

Vorschriften. Einmonatiger Geschäftsfall mit betrieblicher und steuerlicher Auswertung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Buchen von Geschäftsfällen. Bilanz- und Steuerlehre.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen

wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse

kommt große erzieherische Bedeutung zu.

Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet

werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent-, oder Zinsrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen

lösen können.

Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.

Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und

arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens

Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt

es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Fachunterricht

Botanik und Pharmakognosie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Branche gebräuchlichsten Grundbegriffe der botanischen Systematik sowie

Morphologie, Anatomie und Physiologie der Pflanzen kennen.

Er soll Heilkräuter und Gewürze erkennen und ihre Inhaltstoffe, Verwendung und Zubereitung angeben

können.

Er soll die gebräuchlichsten handelsüblichen Drogen sowie die daraus gewonnenen pharmazeutischen

Fertigprodukte entsprechend den geltenden rechtlichen Vorschriften kennen.

Der Schüler soll die Notwendigkeit eines gesunden Natur- und Umweltbewußtseins bejahen.

Lehrstoff

Systematik

Künstliches und natürliches System der Pflanzen.

Morphologie

Wurzeln. Sprossen. Rinden. Blüten. Blätter. Früchte. Samen.

Anatomie

Zelle. Gewebe.

Physiologie

Assimilation. Dissimilation. Transpiration.

Herbarium und Drogensammlung

Anleitung. Richtlinien.

Pharmakognosie

Begriff. Einteilung. Nomenklatur.

Drogen

Wirkstoffe. Bearbeitung. Zubereitung. Indikation. Kontraindikation. Nebenwirkungen. Gewinnung.

Lagerung.

Monographie

Wurzeldrogen. Rindendrogen. Blätterdrogen. Blütendrogen. Früchtedrogen. Drogen von Kryptogamen.

Fruchtschalendrogen und Holzdrogen. Samendrogen. Kräuterdrogen. Pflanzensekrete. Bienenprodukte.

Tierische Drogen.

Ökologie

Begriff. Wechselbeziehung unter Lebewesen. Natur- und Umweltschutz.

Tee- und Gewürzmischungen.

Fertigerzeugnisse aus Drogen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens in der drogistischen

Praxis. Den Anforderungen der Praxis entsprechend empfiehlt sich bei den einzelnen Drogen die Behandlung

von Nomenklatur, Stammpflanze, natürlichem Standort und Anbaugebiet, Erkennungsmerkmalen,

Inhaltstoffen insbesondere Hauptwirkstoffen, Verwendung, Sonderfällen der Anwendung, Zubereitung

und Lagerung.

Da die Beherrschung der wichtigsten botanischen Grundbegriffe die Voraussetzung für das Verständnis

in der Pharmakognosie bildet, stehen Lehrstoffanordnung und -darbietung stets im Zusammenhang

zwischen Botanik und Pharmakognosie im Vordergrund.

Um den Unterricht anschaulicher gestalten zu können, empfiehlt es sich, Warenproben und audiovisuelle

Hilfsmittel zu verwenden. Lehrausgänge und botanische Wanderungen sollen nach Möglichkeit

das Naturbewußtsein fördern und entsprechende Aktivitäten anregen. Die Querverbindung zu den übrigen

Pflichtgegenständen des Fachunterrichts ist wichtig.

Chemie und Chemikalienkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die chemischen Grundbegriffe und Gesetze kennen.

Er soll die üblichen Bezeichnungen, wesentlichen Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten

handelsüblicher Chemikalien kennen und deren Lagerung sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Entsorgung

angeben können.

Der Schüler soll umweltschädliche Wirkungen erkennen und im Hinblick auf den Umweltschutz

verantwortungsbewußt handeln.

Lehrstoff

Allgemeine Chemie

Elementsbegriff. Gemenge. Verbindungen. Symbolik. Atombau. Molekül. Atommasse. Wertigkeit.

Chemische Gleichungen. Oxidation und Reduktion. Elektrolytische Dissoziation. Säuren. Basen. Salze.

Das Periodensystem.

Anorganische Chemie

Metalle. Nichtmetalle. Handelsübliche Verbindungen.

Organische Chemie

Systematik der Kohlenwasserstoffe. Organisch-chemische Grundreaktionen. Halogenwasserstoffe.

Alkohole. Aldehyde. Ketone. Säuren. Ether und Ester. Fette. Kohlenhydrate. Eiweißstoffe. Zyklische

organische Verbindungen. Handelsübliche Verbindungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis.

Die Behandlung einzelner Gebiete der allgemeinen Chemie (chemische Vorgänge, Grundgesetze,

Begriffe) bilden die Voraussetzung für das Verständnis in der Chemikalienkunde.

Auf Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen des Fachbereiches ist besonderer Wert

zu legen.

Der Theorieunterricht ist mit einfachen chemischen Versuchen zu veranschaulichen.

Somatologie und Gesundheitspflege

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Bau und die Funktion des menschlichen Körpers kennen.

Er soll Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie der Sanitäts- und Krankenpflegeartikel besitzen.

Er soll die Grundzüge der Ernährung und Kosmetik beherrschen.

Er soll Maßnahmen zur Förderung der gesunden Lebensweise und die Notwendigkeit für ein besseres

Verständnis der Wirkung diätetischer und kosmetischer Produkte auf den menschlichen Körper bejahen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Humanbiologie

Anatomie. Physiologie. Funktionsstörungen. Hygiene. Erste Hilfe.

Medizinische Artikel

Sanitäts- und Krankenpflegeartikel. Heilbehelfe. Diagnostika.

Haut und Hautanhangsgebilde

Aufbau und Funktion. Pflege. Pflegemittel. Trends bei Pflegeserien, Duftrichtungen bei Parfums.

Säuglingspflege.

Schönheitspflege

Produkte. Anwendung.

Ernährung

Aufbau. Zusammensetzung. Wirkung. Diätetische Präparate. Reformwaren. Säuglingsernährung.

Diäten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Medizinische Artikel. Ernährung. Schönheitspflege.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis.

Die einzelnen einschlägigen Artikel sind besonders vom Gesichtspunkt der Kundenberatung zu besprechen.

Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen des Fachunterrichs sind zwecks Bereitstellung

der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.

Pharmakologie und Toxikologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Arzneimittel, Arzneiformen und Gifte, ihre Zusammensetzung

sowie Dosierung, Verwendung, Wirkung und Nebenwirkungen kennen.

Er soll Grundkenntnisse über die einschlägigen für die Drogerie bedeutsamen Vorschriften haben

und sich fachliche Informationen beschaffen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Gesetzliche Vorschriften

Arzneimittelgesetz. Arzneibuchgesetz. Lebensmittelgesetz. Chemikaliengesetz. Lagervorschriften.

Suchtgiftgesetz. Verkehr mit brennbaren, feuergefährlichen und explosiven Stoffen. Zugehörige Verordnungen.

Berechtigung zum Handel mit Giften und Arzneimitteln.

Arten. Bedingungen zur Erlangung.

Toxikologie

Begriff, Aufgaben, Ziele. Teilbereiche der Toxikologie.

Pharmakologie

Begriff. Aufgaben. Ziele. Einteilung.

Pharmakodynamik

Begriff. Rezeptortheorie. Dosis-Wirkungsbeziehung. Hauptwirkung. Nebenwirkung. Wechselwirkung

von Arzneimitteln. Dosierung.

Pharmakokinetik

Begriff. Applikation. Resorption. Verteilung. Biotransformation. Ausscheidung. Blutspiegelkurve.

Halbwertszeit. Dosis.

Pharmaka

Arzneimittel auf natürlicher Basis. Arzneimittelwirkstoffe. Arzneiformen. Einteilung nach Indikationsgruppen.

Gifte

Begriff. Toxizität. Kanzerogenität. Mutagenität. Teratogenität. Vergiftungen. Erste Hilfe. Gegenmaßnahmen.

Lösungsmittel. Schwermetalle. Atemgifte.

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel

Gesetzliche Grundlagen. Einteilung der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Wichtige

Lager- und Abgabebestimmungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Pharmakodynamik. Gifte. Pharmakokinetik.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis.

Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen empfiehlt sich möglichst an Hand

von Beispielen aus der Berufspraxis zu besprechen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll darauf hingewiesen werden, daß das Einhalten der einschlägigen

Gesetze, Verordnungen und Gebrauchsanweisungen unbedingt notwendig ist, um Menschen,

Tiere und Umwelt vor Schaden zu bewahren.

Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sind zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen

und die Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben. Ziffern. Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.

Schriftstückgestaltung

Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten

Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen

Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische

Erfahrung der Schüler beziehen sollen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet werden.

Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden.

Schularbeiten: zwei.

Verkaufs- und Werbetechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines

zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten

bewußt sein.

Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung

beherrschen und umsetzen können.

Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.

Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren

können.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.

Lehrstoff

Verkaufspsychologische Grundlagen

Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.

Kundengespräche und Telefonverkauf

Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Präsentation. Beratung. Abschlußtechnik. Ergänzungsverkauf.

Verabschiedung.

Sonderfälle

Diebstahl. Reklamation.

Werbung und Verkaufsförderung

Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate identity. Werbeplanung.

Werbegestaltung

Linie. Schrift. Raum. Farbe und Licht.

Fertigungstechniken

Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.

Warenpräsentation

Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in

der Praxis des Drogisten.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet

werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen, wobei

auf die größtmögliche Selbständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen ,,Drogistische Warenkunde“, und insbesondere

zu ,,Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation und Präsentation gepflegt

werden.

Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen;

Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen.

Der Schüler soll möglichst selbständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Schaufenster

und außerhalb gestalten.

In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung

von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze

zu beachten sind.

Drogistische Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll systematische Kenntnisse der facheinschlägigen technischen Warengruppen haben

und über die Gefährlichkeit der Produkte Bescheid wissen.

Lehrstoff

Reinigungs- und Pflegemittel. Artikel für Desinfektion und Luftverbesserung. Klebstoffe. Anstrichmittel

und Hilfsmittel der Anstrichtechnik. Unkrautvernichter und Düngemittel.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis.

Die Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sind zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.

Fotografisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Techniken der Aufnahme und Wiedergabe beherrschen und die entsprechenden

Geräte bedienen können.

Der Schüler soll die Regeln der Bildgestaltung kreativ anwenden können.

Lehrstoff

Aufnahmetechnik

Geräte (Arten, Aufbau, Handhabung). Motivwahl.

Wiedergabetechnik

Geräte (Arten, Aufbau, Handhabung). Negativ- und Positivprozeß. Projektion.

Fotografisches Zubehör

Blitzgeräte. Filter. Vorsätze und Filme (Arten, Aufbau, Handhabung).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis und der

Kundenberatung des Drogisten.

Um gute Ergebnisse zu erzielen, erweist sich Gruppenarbeit als förderlich.

Drogistisch- pharmazeutisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten in der drogistischen Laborpraxis und in der Herstellung,

Verpackung, Deklaration, Prüfung und Anwendung chemischer Stoffe sowie diätetischer und kosmetischer

Präparate haben.

Er soll Prüfungen von Drogen und pharmazeutischen Präparaten sowie kosmetische Anwendungen

durchführen können.

Der Schüler soll beim Verkauf von Arzneimitteln, Drogen, Chemikalien und Pflegemitteln verantwortungsbewußt

handeln.

Lehrstoff

Drogistische Arbeiten

Messen. Wägen. Kolieren. Filtrieren. Verdünnen. Mischen. Extrahieren. Dichtebestimmung.

Schmelzen. Emulgieren.

Laborübungen

Laborgeräte (Arten, Funktion, Handhabung), Sicherheitsvorschriften. Qualitative Analyse, Einzelreaktionen

der Anionen und Kationen.

Bestimmen von Pflanzen

Bestimmungshilfen. Naturstudien.

Untersuchung von Drogen

Geruch, Geschmack, Farbe, Konsistenz und morphologischen Eigenschaften.

Mikroskopie

Mikroskop. Einführung in die mikroskopische Technik.

Produkte und Präparate nach Rezepturen

Herstellung. Anwendung.

Dekorative Kosmetik

Abstimmung von Typus und Make up. Anwendung.

Schnittpräparate

Herstellung. Einfache Färbungen. Histochemische Nachweise.

Drogenerkennung

Erkennen pulverisierter Drogen und Feststellen von Verfälschungen. Makroskopische und mikroskopische

Identifikation von Einzeldrogen, Drogenmischungen.

Organische Nachweisübungen

Herstellen von Reagenzien nach Rezepten. Identitätsprüfungen von Arzneimitteln und pharmazeutischen

Präparaten. Methoden. Hilfsmittel.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Integration der in den anderen Pflichtgegenständen

des Fachbereiches erworbenen Kenntnisse und zum Erwerb von Fertigkeiten im Sinne der

Berufspraxis.

Als Unterrichtsmethode empfiehlt sich das selbständige Arbeiten, wobei Beobachtungsergebnisse

und Untersuchungsergebnisse als Verkaufsargumente ausgewertet werden.

Auf gewissenhaftes und genaues Arbeiten ist besonderer Wert zu legen.“

35. Die Anlage A/9/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fotokaufmann) lautet:,,

Anlage A/9/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit

Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern

und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Kommunikationsstörung

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher

Berichte und Sachverhaltsdarstellungen.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Schreibnormen

Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung (kaufmännischer Grundwortschatz, kaufmännische

Fremdwörter) und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers,

wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige

Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern

(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten

Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Verkaufs- und

Werbetechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend der Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Fotokaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge

der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen

Abwicklungsprozesse kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben

unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und

sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen

abfassen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.

Internationale Handelsbeziehungen.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.

Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation.

Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Produkthaftung.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft.

Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Privatkonkurs.

Transportwirtschaft

Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,

Spediteur und Lagerhalter.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.

Außenhandel

Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuern

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Schriftverkehr

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den

privaten und betrieblichen Schriftverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Währungspolitik. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung.

Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr

im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für

die Unterrichtsgegenstände ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“.

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge

Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand ,,Textverarbeitung“ notwendig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden

können.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen

und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.

Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche

und steuerliche Auswertungen durchführen können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen

für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Kaufmännisches Rechnen

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kennzahlen der Lagerhaltung.

Kalkulation

Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Personalverrechnung.

Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung.

Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Bilanz- und Steuerlehre

Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen

Vorschriften. Einmonatiger Geschäftsfall mit betrieblicher und steuerlicher Auswertung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Buchen von Geschäftsfällen. Bilanz- und Steuerlehre.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen

wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse

kommt große erzieherische Bedeutung zu.

Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet

werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent-, oder Zinsrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen

lösen können.

Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.

Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und

arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens

Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt

es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Fachunterricht

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen

können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und Standardfunktionen

eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben. Ziffern. Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.

Schriftstückgestaltung

Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten

Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen

Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische

Erfahrung der Schüler beziehen sollen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet werden.

Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden.

Schularbeiten: zwei.

Verkaufs- und Werbetechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines

zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten

bewußt sein.

Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung

beherrschen und umsetzen können.

Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.

Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren

können.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.

Lehrstoff

Verkaufspsychologische Grundlagen

Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.

Kundengespräche und Telefonverkauf

Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Präsentation. Beratung. Abschlußtechnik. Ergänzungsverkauf.

Verabschiedung.

Sonderfälle

Diebstahl, Reklamation.

Werbung und Verkaufsförderung

Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate identity. Werbeplanung.

Werbegestaltung

Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht.

Fertigungstechniken

Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.

Warenpräsentation

Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in

der Praxis des Fotokaufmannes.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet

werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen, wobei

auf die größtmögliche Selbständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu ,,Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation

und Präsentation gepflegt werden.

Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen;

Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen.

Der Schüler soll möglichst selbständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Schaufenster

und außerhalb gestalten.

In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung

von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze

zu beachten sind.

Fotografie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse der Optik und Fotochemie besitzen.

Er soll Kameras, Zubehör und Fotomaterial kennen und richtig verwenden können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Rechtsfragen der Fotografie

Copyright. Vervielfälltigungsrecht.

Licht und Farbe

Eigenschaften. Grundgrößen. Abbildung. Grundfarben. Farbmischungen. Farbtemperatur. Blitzlicht.

Optische Elemente

Linsen. Objektive. Spiegel. Prismen. Filter.

Kameras

Optischer, technischer und elektronischer Aufbau. Belichtungsmessung. Funktionsweise. Typen.

Ausstattung. Systeme. Zubehör.

Fotochemie

Grundbegriffe. Fotochemikalien. Prozesse.

Fotomaterialien

Lichtempfindliche Materialien. Spezialfilme und -materialien.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Fotomaterialien. Fotochemie. Belichtungsmessung.

Didaktische Grundsätze

Bei den Abschnitten ,,Licht und Farbe“, ,,Optische Elemente“ und ,,Fotochemie“ soll nur auf die

wichtigsten Begriffe eingegangen werden.

Fotografische Handelsartikel sollen auf die Beratung der Kunden abgestimmt werden.

Audio-Video-Technik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll optisch und akustisch eingesetzte Geräte kennen und die elektronische und digitale

Bild- und Tontechnik beherrschen.

Lehrstoff

Audio-Video-Technik

Audiovisuelle Begriffe. Bedeutung. Informationsvermittlung. Anwendung.

Optische Geräte

Projektoren. Mikroskope. Ferngläser. Fernrohre.

Elektronische und digitale Bild- und Tontechnik

Geräte. Systeme. Aufnahme. Wiedergabe. Bearbeitung. Qualitätsbeurteilung.

Didaktische Grundsätze

Die Abschnitte ,,Elektronische und digitale Bild- und Tontechnik“ und ,,Audio-Video-Technik“

sollen auf die Beratung der Kunden abgestimmt werden.

Computertechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundbegriffe der Elektronik und Datenverarbeitung kennen.

Er soll verschiedene Konfigurationen und Softwarepakete kennen und anwenden können.

Er soll über mögliche Kommunikationen mit dem PC Bescheid wissen.

Lehrstoff

Elektronik

Grundbegriffe. Bauelemente.

Datenverarbeitung und Software

Daten. Codes. Dateiorganisation. Datenschutz. Anwenderprogramme. Utilitis. Eingabe. Verarbeitung.

Ausgabe. Grundbegriffe der Programmierung. Programmdokumentation.

Hardware

Zentraleinheit und Mikroprozessor. Peripherie.

Kommunikation mit dem PC

Telekommunikation. Netzwerke.

Didaktische Grundsätze

Alle Problemstellungen der Hardware und Software sollen verkaufstechnisch erarbeitet werden.

Durch kontinuierliches Arbeiten am Gerät und durch Ausdrucke der Schülerarbeiten soll ein unmittelbares

Erfolgserlebnis vermittelt werden.

Die Inhalte der Kommunikation mit dem PC soll sich auf die für den Verkauf notwendigen Argumente

beschränken.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Regeln der Aufnahmetechniken und der Ausarbeitungsprozesse in der Laborpraxis

beherrschen.

Er soll die entsprechenden Geräte bedienen können.

Er soll über Videoproduktionen, Dia-Bearbeitung und digitale Technologien Bescheid wissen und

diese auch einsetzen können.

Lehrstoff

Aufnahmetechnik

Kamerahandhabung. Beleuchtung. Belichtung. Bildgestaltung und -beurteilung. Schwarzweißfotografie.

Farbfotografie. Diafotografie. Reproduktionen. Nah- und Makrofotografie. Künstliches Licht.

Filterverwendung. Sofortbildfotografie. Filmen mit Videokameras. Arbeiten mit digitalen Aufnahmegeräten.

Fotolabor

Einrichtung. Geräte. Materialien. Chemikalien. Gefahren. Schwarzweißprozesse. Schwarzweißvergrößerungen.

Farbprozesse. Farbvergrößerungen. Filterungen. Spezielle Verfahren der Labortechnik.

Videoproduktionen

Konzept, Drehbuch. Aufnahme. Videoschnitt. Nachvertonung.

Dia-Bearbeitung

Diarahmung. Diaprojektion. Tonbildschau.

Digitale Technologien

Ton- und Bildaufnahme und -bearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Praxis des Lehrberufes in der

Kundenberatung.

Auf gemeinsames Arbeiten ist besonderer Wert zu legen.“

37. Die Anlagen A/9/5 und A/9/8 erhalten die Bezeichnung A/9/5, die Anlage A/9/14 erhält die Bezeichnung

A/9/8.

38. In der Anlage A/9/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Reisebüroassistent) tritt im Abschnitt

III (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

an die Stelle des Abschnittes ,,Deutsch und Kommunikation“:,,

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit

Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern und

seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Schreibnormen

Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Kommunikationsstörungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen

einfacher Berichte und Sachverhaltsdarstellungen.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers,

wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige

Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern

(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten

Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Verkaufs- und

Werbetechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend der Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Schularbeiten: zwei.“

38. Die Anlage A/9/12 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Versicherungskaufmann) lautet:,,

Anlage A/9/12

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERSICHERUNGSKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse je 480 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse

festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Erweiterung des versicherungskaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben

und Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.

Rhetorik

Möglichkeiten zur Verbesserung des sprachlichen Ausdrucks. Training der sprachlichen Geläufigkeit.

Wirksames Argumentieren.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen

von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Protokolltechnik. Moderner Briefstil.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen, Geschäftspartnern und Mitbewerbern

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen. Kundentypen

und ihre Behandlung. Konfliktlösungsgespräche.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele

und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt

orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen

von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern

(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff ,,Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und an

der Geschäftspraxis der Versicherungswirtschaft orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in,,

Versicherungskunde und Außendienst“ und ,,Politische Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit

sowie ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse

sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema ,,Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit

mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Versicherungskaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge

und Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs

kennen.

Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen

können.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse

in Betrieben insbesondere im Versicherungsbetrieb kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben

unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung,

-verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anbahnung. Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Gewerblicher Rechtsschutz.

Geldwesen und Zahlungsverkehr

Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische

Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel.

Zeitgemäße Zahlungsformen.

Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft

Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.

Der Kreditverkehr

Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.

Leasing. Factoring.

Unternehmen

Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.

Privatkonkurs.

Betriebe

Merkmale. Bedeutung und Organisation der Versicherungsbetriebe (ohne Sozialversicherung), der

Erzeugungsbetriebe, der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr und der öffentlichen Verwaltung,

der Geld- und Kreditunternehmungen sowie der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und

Transportwirtschaft.

Außenhandel

Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich

entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.

Personalwesen

Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.

Marketing

Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer

Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuer- und Abgabewesen

Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Schriftverkehr

Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.

Lieferverzug. Annahmeverzug. Zahlungsvordrucke. Wechsel. Mahnbriefe. Stundungsansuchen.

Mahnbriefe der Versicherung. Stellenbewerbung. Lebenslauf.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Kreditverkehr. Versicherungsbetriebe. Marketing.

Steuer- und Abgabewesen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der beruflichen

Praxis. Insbesonders soll bei der Auswahl des Lehrstoffes der Zusammenhang mit der Praxis im

Versicherungsbetrieb ein wichtiges Kriterium sein. Auf eine enge Verflechtung der Wirtschaftskunde mit

dem Schriftverkehr ist zu achten. Im besonderen ist auf das fachübergreifende Prinzip mit den Unterrichtsgegenständen

,,Versicherungskunde und Außendienst“, ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“

Bedacht zu nehmen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend erscheint es zweckmäßig, Schriftstücke nach Möglichkeit

mit Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät anzufertigen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der Praxis

im Versicherungsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht

geeignet.

Beim Thema Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Arbeit mit

Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Versicherungsbereich

vorkommenden Rechnungen haben.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen

und die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.

Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über

die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.

Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und

steuerlicher Hinsicht haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse aus

dem Bereich Buchhaltung haben. Er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Kaufmännisches Rechnen

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen.

Zinsrechnungen

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Lagerbewirtschaftung. Provisionsabrechnungen. Berechnung von Versicherungsprämien.

Besonderheiten bei der Unterversicherung.

Kostenrechnung und Kalkulation

Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Prämienkalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenabschreibung. Indexrechnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Devisenrechnungen. Lagerbewirtschaftung. Indexrechnung. Anlagenabschreibung. Finanzierung.

Personalverrechnung. Kostenrechnung und Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche

Vorschriften.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und

Lieferantenkonten.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische

Einheitskontenrahmen.

Spezielle Buchungen

Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.

Lohnbuchhaltung

Buchungen im Bereich Personalverrechnung.

Bilanzlehre

Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Anlagenverrechnung und -verbuchung.

Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.

Buchhaltung der Versicherungsunternehmen

Besonderheiten. Unterschied der Bilanz von Versicherungsunternehmen zu Bilanzen von Industrie-

und Handelsunternehmen. Gliederung der Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Versicherungstechnisches

Ergebnis.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Buchen von Geschäftsfällen. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Bilanzlehre. Versicherungstechnisches

Ergebnis.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,

ziffernsparender Methoden, das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des

Rechnens, das Kopfrechnen und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt

es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau

ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist

besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.

Fachunterricht

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen

Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.

Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die

Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.

Lehrstoff

EDV-Hardware

Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.

EDV-Software

Systemsoftware. Anwendersoftware.

Einführung in das Betriebssystem

Dienstprogramme, Datensicherung.

Relationales Datenbanksystem

Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen.

Arbeiten in Datenbanksystemen

Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen.

Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen

Tabellarische und graphische Darstellung von Daten.

Gesellschaftliche Aspekte

Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien

(Telekommunikation, Internet, Datenhighway).

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen

vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.

Versicherungskunde und Außendienst

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundlagen des Versicherungswesens und anderer Vorsorgemöglichkeiten kennen.

Er soll die Bedeutung des Versicherungswesens erkennen und Kenntnis über einzelne Versicherungszweige

haben.

Der Schüler soll Bescheid über Eigenvorsorge und Sozialversicherung wissen.

Er soll die Stellung des Versicherungsvermittlers und Aufgaben des Versicherungsaußendienstes

kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Versicherungswesen

Entstehung. Entwicklung. Bedeutung. Aufgabe.

Versicherungsvertrag

Personen. Abschluß. Änderung. Auflösung. Versicherungsschutz. Deckungszusage. Beschränkung

der Rechte. Mängel. Das versicherte Interesse. Sozial-, Vertrags-, Privatversicherung. Versicherungsver-

tragsgesetz. Allgemeine Versicherungsbedingungen. Spezielle Versicherungsbedingungen. Allgemeine

Bedingungen für die Sach- und Personenversicherung.

Versicherungsvermittler

Funktion. Aufgaben. Möglichkeiten. Arten. Versicherungsmakler. Agentur.

Außendienstangestellte

Rechte. Pflichten.

Schadensversicherung

Grundlagen. Wertbegriffe.

Versicherungsarten

Personenversicherungen. Sachversicherungen. Vermögensversicherung. Pflichtversicherung. Freiwillige

Versicherungen. Schadenversicherung. Summenversicherung.

Werbung

Ziel. Imagepflege. Kundendienst. Prospekte. Postwurfsendungen. Plakatwerbung. Rundfunk. Fernsehen.

Zeitungen und Zeitschriften.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Sozial-, Vertrags-, Privatversicherung. Versicherungsbedingungen. Versicherungsarten.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl und Behandlung ist die Bedeutung in der Praxis des Lehrberufes.

Auf die aktuelle Rechtslage ist Bedacht zu nehmen.

Auf praxisnahe branchenbezogene Auswahl des Lehrstoffes und systematischen Aufbau ist Augenmerk

zu legen.

Betriebswirtschaftliches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen arbeiten

können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.

Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie

Arbeitsabläufe kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und

präsentieren können.

Lehrstoff

Textverarbeitung

Maschinen und Geräte

Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.

Zehn-Finger-Tastschreiben

Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten

Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.

Büroorganisation

Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachpraktikum

Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen

Konsument

Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.

Kaufvertrag

Anbahnung – Abschluß – Erfüllung.

Versicherungsvertrag

Antrag – Polizzierung – Zahlung – Zahlungsverzug – Verzugszinsenberechnung – Mahnwesen – Ersatzleistungen.

Prämienberechnung

Schadensstatistik – Sterbetafel – Kopfschadentabelle.

Kundenorientierter Schriftverkehr

Versicherungsspezifische Briefe – Serienbriefe.

Absatz und Werbung

Marktforschung – Marketing – Kontrolle.

Unternehmen

Gründung – Führung – Auflösung.

Personalwesen

Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.

Steuern und Abgaben

Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.

Finanzierungsformen

Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.

Versicherungsarten

Personenversicherung – Sachversicherungen – Vermögensversicherungen.

Schriftverkehr mit Behörden

Gewerbebehörden – Finanzbehörden – Sozialversicherungsträger.

Integrierter Geschäftsfall

Eröffnung – Finanzbuchhaltung – Anlagenbuchhaltung – Polizzierung – Personalverrechnung –

Auswertung – Besonderheiten der Buchhaltung der Versicherungsunternehmen – Verbuchung von Prämienforderungen

– Prämienabgrenzung – Schadensreserven – Rückstellung für Gewinnbeteiligung.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte

und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.

Die ÖNORMEN sind zu beachten.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist

zu verweisen.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte

ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen

sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum

logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.

Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im

Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten

aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher

Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der

anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

Freigegenstand

Kurzschrift

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen

können.

Lehrstoff

Kurzschrift

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.

Kürzungen der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu

nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der

Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“

39. Die Anlage A/10/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Holz- und Sägetechniker) lautet:,,

Anlage A/10/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HOLZ- UND SÄGETECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Holztechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsrelevanten Gesetze aus der Physik, Elekrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll den Roh- und Werkstoff Holz sowie die Hilfsstoffe kennen und insbesondere gründliche

Kenntnisse über seine Be- und Verarbeitung haben.

Er soll über die notwendigen Metallbearbeitungsverfahren Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere

mit rechnergestützten Systemen, kennen, um sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer

sowie sicherheitsrelevanter Aspekte sicher einsetzen zu können.

Er soll mit den Arbeitsverfahren, -techniken und -abläufen der Holz- und Sägewirtschaft vertraut

sein und sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Elektrotechnik und Elektronik

Physikalische Grundgesetze

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Wärmelehre.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Meßtechnik. Stromkreis. Gleich-, Wechsel- und Drehstromtechnik. Arbeit,

Leistung, Wirkungsgrad. Akkumulatoren. Generatoren. Transformatoren. Relais- und Schützschaltungen.

Elektronik

Bauelemente. Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik. Stromrichtertechnik.

Werkzeug- und Maschinentechnik

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen mit rechnergestützten Systemen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Verwendung. Einrichtung, Bedienung und Überwachung. Pflege

und Instandhaltung. Wartung. Ergonomie.

Metallbearbeitung

Spanende und spanlose Bearbeitung von Sägeblättern und Zerspanungswerkzeugen.

Arbeitsablauf

Beurteilung und Auswahl. Aufbau des Fertigungsablaufes. Einstell- und Überprüfungsarbeiten. Arbeitsprogrammauswahl

und Festlegung von Parametern. Qualitätskontrolle und -prüfung.

Holz- und Sägetechnik

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.

Der Baum

Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.

Holz als Rohstoff

Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten. Eingangskontrolle.

Holzbearbeitung

Einschnitte. Natürliche und künstliche Trocknung. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken.

Holz- und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Lagerung (Sortieren, Stapeln). Pflege. Konstruktiver Holzschutz.

Oberflächenbehandlung und Veredelung. Verwendung und Nutzung. Verladung und Transport.

Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Auswahl. Beurteilung und Verwendung. Lagerung.

Entsorgung.

Holznebenprodukte

Arten. Lagerung. Behandlung. Verwendung.

Kundenberatung

Materialberatung. Qualitätsberatung. Brandschutzberatung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Holz als Rohstoff

Eingangskontrolle.

Holzbearbeitung

Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen, sich der mathematischen sowie physikalischen Symbolik bedienen und Rechner,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalte lösen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Physikalische Berechnungen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Mechanik. Wärmelehre. Festigkeit.

Holztechnische Berechnungen

Verschnittberechnungen. Errechnen von Einschnittsätzen. Berechnung des Zopfdurchmessers und

der Ausbeute. Schwindmaßberechnungen.

Maschinentechnische Berechnungen

Antriebe. Zahnräder. Drehzahl. Schnittgeschwindigkeit. Hauptzeit. Vorschub.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Holztechnische Berechnungen

Verschnittberechnungen. Berechnung des Zopfdurchmessers und der Ausbeute.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll holztechnische Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen

sowie lesen können.

Er soll berufsspezifische Skizzen anfertigen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Normen. Symbole.

Holztechnische Werkzeichnungen

Freihandskizzen. Holzverbindungen. Entwurfs-, Fertigungs- und Detailzeichnungen.

Holztechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Unfallverhütung, Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.

Er soll Holz- und Holznebenprodukte sowie Werk- und Hilfsstoffe dem Verwendungszweck entsprechend

auswählen, verwenden und entsorgen sowie Qualitätskontrollen durchführen können.

Er soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere

mit rechnergestützten Systemen, handhaben, instandhalten und warten können.

Er soll die praxisrelevanten Holzbearbeitungstechniken und -abläufe unter sachgemäßen und wirtschaftlichen

Aspekten beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Umweltschutz. Brandschutzmaßnahmen.

Holz- und Holznebenprodukte, Werk- und Hilfsstoffe

Auswählen. Verwenden. Kontrollieren der Qualität. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen mit rechnergestützten Systemen

Handhaben. Instandhalten. Warten.

Holzbearbeitungstechniken und -abläufe

Vermessen. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken. Sortieren. Verladen und Transportieren.

Stapeln. Lagern. Pflegen. Oberflächenbehandeln und -veredeln. Trocknen.

Metallbearbeitung

Spanloses und spanendes Bearbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche und Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen – auch bei Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses

für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,

Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen,,

Holztechnisches Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben,

die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten

EDV-Programme und Rechner zu achten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

40.Die Anlage A/11/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Schilderhersteller) lautet:,,

Anlage A/11/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SCHILDERHERSTELLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und unter Berücksichtigung

der Erfordernisse auswählen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie die Arbeitsverfahren und -technologien nach

dem Stande der Technik und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes

kennen.

Er soll die für den Beruf notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten, Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Baupolizeiliche Vorschriften.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Handhabung, Einsatz und Instandhaltung. Bedienung und Einsatzmöglichkeiten von EDV-Anlagen

mit Ein- und Ausgabestationen.

Werbung und Gestaltung

Begriffe, Werbeformen, Werbemittel; psychologische Wirkung von Schildern. Belichtungs- und

Beleuchtungseffekte. Farbeffekte.

Untergründe

Arten. Prüfung und Behandlungstechniken.

Arbeitsverfahren und -techniken

Beschichtungs- und Beschriftungstechniken auf verschiedenen Untergründen sowie stabilen und

beweglichen Werbeträgern. Anstrichschäden. Airbrushtechniken. Blattmetallauflagen und historische

Techniken. Satz- und Reprotechnik. Siebdruckverfahren.

Schilderherstellung

Herstellung und Montage von Buchstaben, Schildern, Lichtwerbeanlagen und anderen Werbeträgern.

Heraldik

Wappen, Heroldsbilder, Schildformen.

Stilkunde

Baustile. Stilmerkmale. Schriftstile.

Elektrotechnik

Stromarten, Installationsvorschriften, Schutzmaßnahmen.

Fachliches Rechnen

Längen- und Flächenberechnungen. Maßstabs- und Umwandlungsberechnungen. Rechnungen zum

Materialbedarf und Zeitaufwand.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgabe

Bedienung und Einsatzmöglichkeiten von EDV-Anlagen mit Ein- und Ausgabestationen. Satz- und

Reprotechnik. Siebdruckverfahren.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen.

Er soll die Techniken des Zeichnens und Schreibens beherrschen, Entwürfe von Schriften, Wappen

und Dekoren erstellen und fachlich einwandfrei und geschmackvoll ausführen können.

Der Schüler soll sich des kunstgewerblichen Stellenwertes und der Werbewirksamkeit seiner Produkte

bewußt sein.

Lehrstoff

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Schriftarten nach der Klassifikation. Schriftmischung. Kombinieren

von Schrift und Bild.

Farbe

Grundbegriffe der Farbenlehre. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbpsychologische Effekte.

Farbharmonie und Kontrastmöglichkeiten.

Zeichnen

Grundlagen der Geometrie. Flächen- und Raumverteilung. Figurales Zeichnen.

Gestalten

Skizze. Maßstabgerechter Entwurf. Layout von Schriften, Wappen und Dekore. Verkleinerung und

Vergrößerung. EDV-unterstützte Gestaltungsübungen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen seines Ausbildungszweiges nach dem Stande

der Technik sicher handhaben, pflegen und instandhalten können und über Unfallverhütung Bescheid

wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß und wirtschaftlich verwenden und entsorgen können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken des Fachgebietes beherrschen und Schilder und andere

Werbeträger unter Berücksichtigung der Werbewirksamkeit und Gestaltung herstellen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Handhaben, Pflege und Instandhalten. Bedienen der EDV-Anlagen und der Ein- und Ausgabestationen.

Werk- und Hilfsstoffe

Verwenden und Entsorgen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Prüfen und Behandeln von Untergründen. Beschichten und Beschriften mit verschiedenen Techniken.

Airbrushen. Blattmetalle auflegen. Historische Arbeitstechniken. Setzen, Reproduzieren und Siebdrucken.

Schilderherstellung

Herstellen und Montieren von Buchstaben, Ornamenten, Werbeträgern und Schildern aus verschiedenen

Werkstoffen. Herstellen von Trägerkonstruktionen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In ,,Fachzeichnen“ ist bei den Entwürfen für Schriften, Wappen und Dekore auf die Aktivierung der

gestalterischen Fähigkeiten und des Geschmackes Wert zu legen und die Erziehung zum selbständigen

ästhetischen Urteil zu pflegen.

Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler zum Lernen vor allem jener Fertigkeiten und Techniken

Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Einsicht in die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung soll auch durch die Erstellung von Arbeitsplänen

verstärkt werden.

Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes sowie die notwendigen

Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.“

41. Die Anlage A/14/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Gießereimechaniker) lautet:,,

Anlage A/14/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GIESSEREIMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ökonomischer,

ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte auswählen, verwenden und verarbeiten können.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie über die berufsrelevanten

Metallbearbeitungstechniken Bescheid wissen.

Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundgesetze kennen

sowie über Steuer- und Regeltechnik Bescheid wissen.

Er soll über Schmelz- und Gießtechnik, Form- und Modelltechnik sowie über die berufsspezifische

Umwelttechnik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung.

Arbeitskunde

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Funktion. Einsatz und Wartung.

Metallbearbeitungstechniken

Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare

Verbindungen. Schweißverfahren.

Spezielle Fachkunde

Chemische und physikalische Grundlagen

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmebehandlung. Organische und anorganische

Chemie.

Steuer- und Regeltechnik

Schaltpläne aus der Hydraulik, Pneumatik und Elektrotechnik. Lesen, Störungssuche und Fehlerbehebung

von Schaltplänen.

Schmelz- und Gießtechnik

Gießprozesse (Gattieren, Schmelzen, Schmelzbehandlung, Temperaturmessung, Sonderschmelz-

und -gießverfahren, Erstarrungslenkung). Schmelzen und Gießen von Eisen- und Nichteisengußwerkstoffen.

Gießgerechte Gestaltung von Gußteilen. Anschnitt- und Speisertechnik, Gußfehler, Qualitätskontrolle.

Form- und Modelltechnik

Arten. Herstellung. Instandsetzung und Reparatur der Modelleinrichtungen. Hand- und Maschinenformtechnik.

Kernherstellung und Einlegen der Kerne in die Form. Form- und Kernüberzüge. Herstellung

von Dauerformen.

Umwelttechnik

Umgang und Entsorgung der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Reinigung und Abführung

der Ofengase. Lärmschutz.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und

Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

SI-Einheiten. Maße und Einheiten.

Grundrechenoperationen

Prozentrechnungen bei Gattierungen und Formstoffmischungen. Winkelfunktionen.

Mechanik

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Kraft und Kräfteparallelogramm. Arbeit. Leistung.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung (Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Hauptzeitberechnungen).

Festigkeitsberechnungen. Einfache und mehrfache Übersetzungen. Berechnungen aus Pneumatik

und Hydraulik.

Gießtechnische Berechnungen

Schwindmaßberechnungen. Anschnitt- und Speisertechnik. Gießdruck. Auftrieb. Gießgeschwindigkeit.

Elektrotechnische Berechnungen.

Ohmsches Gesetz. Spezifischer Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Werkzeichnungen, Skizzen und Modellrisse normgerecht und technisch

richtig ausführen sowie lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten

zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichennormen

Strichstärken und Linienarten. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Schnittdarstellungen.

Rauhtiefezeichen. Bearbeitungszugaben.

Gießtechnisches Zeichnen

Schnittdarstellungen gießfertiger Formen. Modellaufnahmen von Maschinenelementen. Modellrisse.

Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meßaufgaben sicher und gewandt durchführen können.

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll mit der Verwendung und Wartung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen vertraut sein.

Er soll in diesem Lehrberuf zeitgemäße und fachliche Arbeitstechniken und -verfahren ausführen

können sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI-Einheitensystem. Handhabung und Pflege von Meßgeräten. Messen mechanischer und elektrotechnischer

Größen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Handhaben. Pflegen und Instandsetzen.

Werk- und Hilfsstoffe

Handhaben. Verwenden und Entsorgen.

Werkstoffprüfung

Prüfen der Härte, Zugfestigkeit und Dehnung. Bestimmung und Überprüfung der Rauhheitstiefe an

Werkstücken.

Metallbearbeitungstechnik

Messen und Anreißen. Spanend und spanlos Formen. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Schweißverfahren.

Schmelz- und Gießtechnik

Ofenbetrieb in der Gießerei (Gattieren, Schmelzen, Schmelzbehandlung, Temperaturmessung, Gießen).

Form- und Modelltechnik

Herstellen von Gießformen. Kernherstellung. Zulegen. Handformerei. Reparaturarbeiten an Modelleinrichtungen.

Umwelttechnik

Entsorgen der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Reinigen und Abführen der Ofengase.

Lärmschutz.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,

Praktische Arbeit“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die

betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

42. Die Anlage A/21/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fotograf) lautet:,,

Anlage A/21/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOGRAF

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens

180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Chemie und Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie und der Physik

kennen. Er soll insbesondere grundlegende physikalische Kenntnisse in den für den Beruf wichtigen

Teilbereichen Licht, Farbe und Optik haben.

Er soll den Aufbau, die Eigenschaften und Vorgänge bei der Verarbeitung lichtempfindlicher Materialien

kennen sowie über Recycling und fachgerechte Entsorgung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Begriffe und Gesetze der Chemie

Atom und Molekül. Für die Fotografie wichtige Elemente und Prozesse. PH-Wert.

Begriffe und Gesetze der Physik

Lichtentstehung und Eigenschaften des Lichtes. Photometrie. Sensitometrie. Densitometrische Größen.

Schwärzungskurve. Gradation. Gradationskurven. Farbtheorien. Grundbegriffe der Optik. Linsen

und fotografische Linsensysteme. Filter.

Lichtempfindliche Materialien

Aufbau. Eigenschaften. Vorgänge bei der Verarbeitung. Recycling. Silberrückgewinnung.

Fotografie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Fotografie verwendeten Filmmaterialien und Hilfsstoffe, Geräte, Kameras,

Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie für die Aufnahme und Ausarbeitung notwendigen Arbeitsverfahren

kennen.

Er soll die für den Fachbereich bedeutsamen Rechnungen beherrschen und über die Sicherheitsvorschriften

Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Vorschriften

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Einschlägige Berufsausübungsvorschriften. Urheber-

und Verwertungsrecht.

Die Fotografie

Geschichte der Fotografie. Arbeits- und Aufgabenbereiche. Grundlagen der elektronischen Bildverarbeitung.

Filmmaterialien und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Anwendungsmöglichkeiten. Entsorgung.

Einrichtung, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe

Arbeitsräume. Ausstattung. Einsatz, Wirkungsweise und Instandhalten der Aufnahme- und Laborgeräte.

Aufnahme

Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung. Filtertechnik. Spezialgebiete der Aufnahme. Aufnahme

für den Druck.

Ausarbeitung

Labortechniken für S/W und Color. Mechanische, chemische und elektronische Retuschen. Endfertigung

und Präsentation. Weiterverarbeitung für die Druckvorstufe und densitometrische Auswertung.

Fachliches Rechnen

Englische Längen- und Volumsmaße. Fototechnische Berechnungen. Materialberechnungen. Arbeitszeitaufwand.

Mischungsrechnungen. Belichtungsberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Filmmaterialien und Hilfsstoffe

Eigenschaften. Anwendungsmöglichkeiten (insbesondere von Sondermaterialien).

Einrichtung, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe

Arbeitsräume. Ausstattung.

Aufnahme

Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung.

Ausarbeitung

Labortechniken für S/W und Color. Weiterverarbeitung für die Druckvorstufe und densitometrische

Auswertung.

Fachliches Rechnen

Belichtungsberechnungen.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Elemente der Bildkomposition kennen und Form, Farbe und Schrift als Ausdrucksmöglichkeiten

einsetzen können.

Er soll Gestaltungskonzepte eigenständig verwirklichen können.

Der Schüler soll sich des ästhetischen und künstlerischen Stellenwertes der Fotografie bewußt sein.

Lehrstoff

Schrift

Schriftstile. Schriftklassifikationen. Wirkungsweise der Schriften. Schriftgestalten.

Bild

Wahrnehmung. Goldener Schnitt und seine Anwendung. Kompositionsgesetze. Bildanalysen.

Gestalten

Grundkenntnisse der Werbelehre. Anwendung von Form, Farbe und Schrift (Scribble, Layout, Reinzeichnung).

Präsentation.

Abbildung

Zwei- und dreidimensionales Darstellen einfacher Figuren (Parallel- und Zentralprojektion). Proportionen

des menschlichen Körpers.

Farbe

Farbenlehre. Farbkontrast. Farbpsychologische Grundlagen.

Elektronische Bildverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die elektronische Aufnahme- und Bildverarbeitungstechnik verstehen und die zugehörigen

Bildträger und Geräte kennen.

Er soll insbesondere die bei Imaging- und videografischen Laufbildsystemen notwendigen Aufnahme-

und Nachbearbeitungsverfahren kennen.

Lehrstoff

Aufnahme- und Bildverarbeitungstechnik

Elektronische Grundlagen. Bauteile. Bildentstehung, -speicherung, -bearbeitung und -wiedergabe.

Magnetische und optische Bildträger

Bandsysteme. Diskettensysteme.

Geräte

Arten, Funktionen, Bedienung- und Anwendungsmöglichkeit der Aufnahme-, Aufzeichnungs-,

Wiedergabe- und Nachbearbeitungsgeräte.

Aufnahme

Planung. Beleuchtung. Kameraführung.

Nachbearbeitung

Schnitt, Montage, Vertonung. Bearbeitung mittels Bildverarbeitungsprogrammen.

Fotografisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die fotografischen Filmmaterialien und Hilfsstoffe sowie Geräte und Kameras des

Lehrberufes nach dem Stand der Technik sicher handhaben, instandhalten sowie entsorgen können.

Er soll die Aufnahme- und Ausarbeitungstechnik von Fotografien sowie die Aufnahme- und Nachbearbeitungsarbeiten

von Imaging- und Videosystemen beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Filmmaterialien und Hilfsstoffe

Einsatz und Verarbeitung lichtempfindlicher Materialien für S/W und Color. Ansetzen und Verwenden

fotografischer Bäder für S/W und Color. Fachgerechtes Entsorgen.

Geräte und Kameras

Handhaben und Instandhalten der Aufnahme-, Aufzeichnungs-, Beleuchtungs-, Labor-, Nachbearbeitungs-

und Wiedergabegeräte. Zubehöre.

Aufnahme

Gestalten und Schminken für Foto und Video. Beleuchten bei Foto-, Imaging- und Videosystemen.

Anwenden der Filter. Messen der Belichtung. Experimentieren und arrangieren. Elektronische Aufnahme.

Ausarbeitung

Entwickeln. Mechanisch, chemisch und elektronisch retuschieren. Densitometrisches Kontrollieren

von Entwicklungsprozessen. Vergrößern. Verarbeiten mit Entwicklungsmaschinen. Experimentieren im

Labor. Endfertigen.

Nachbearbeitung

Schneiden, Montieren und Vertonen. Bearbeiten und Ausdrucken elektronischer Bilder.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Empfehlenswert sind insbesondere Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder

Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Da die Inhalte der Chemie und Physik Grundlagenwissen für die Unterrichtsgegenstände,,

Fotografie“ und ,,Fotografisches Praktikum“ darstellen, muß die Querverbindung zu diesen Pflichtgegenständen

besonders beachtet werden. Dem Themenbereich der Entsorgung ist genügend Zeit einzuräumen.

In ,,Fachliches Rechnen“ liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang

und dem genauen Ermitteln der Ergebnisse. Rechner sowie Rechenhilfen sind zu verwenden.

In ,,Fachzeichnen“ ist bei der Lehrstoffauswahl auf die Anwendbarkeit des fotografischen Schaffens

sowie auf die Förderung der Ästhetik und der Kreativität des Schülers zu achten. Bildmaterial sowie der

Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Die Pflichtgegenstände ,,Elektronische Bildverarbeitung“ sowie ,,Fotografisches Praktikum“ sollen

dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.

Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

43. Die Anlage A/21/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Optiker, Feinoptiker) lautet:,,

Anlage A/21/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OPTIKER, FEINOPTIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Kenntnisse in Optometrie und Physik haben

und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtlichen Vorschriften Bescheid

wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren

vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen nach dem

Stand der Technik kennen und im besonderen über die Meßtechniken und die optischen Instrumente

Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken in seinem Beruf haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Optometrie

Berufseinschlägige sicherheits- und gesundheitsrechtliche Vorschriften.

Meßtechnik

Normen. Meßsysteme. Datenerfassung. Datenauswertung. Meßfehler.

Optische Instrumente

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Handhabung. Justierung. Überprüfung und Pflege.

Augenoptik

Anatomie und Physiologie des Auges. Sehstörungen. Sehbehelfe.

Physik

Physikalische Grundlagen

SI-Einheitensystem. Optik. Mechanik. Wärmelehre. Elektrotechnik und Elektronik.

Technologie

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitung. Normung. Prüfung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen

Arten. Anwendung. Wirkungsweise. Wartung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanende und spanlose Bearbeitung. Wärmebehandlung. Oberflächenbearbeitung. Anfertigung und

Instandsetzung von Fassungen und Fassungsteilen.

Lehrstoffspezifikation

Optiker

Arbeitsverfahren und -techniken

Sehbehelfe.

Augenoptik

Pathologie des Auges. Grundlagen der Refraktionsbestimmung. Korrektionsmittel. Grundlagen der

Kontaktlinsenanpassung und -pflege.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Physikalische Grundlagen

Optik.

Augenoptik

Grundlagen der Refraktionsbestimmung. Korrektionsmittel.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll insbesondere jene Berechnungen selbständig, logisch und ökonomisch planen und

lösen, die für die Ausübung seines Berufes erforderlich sind.

Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik sachgemäß bedienen sowie

Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Algebra. Trigonometrie. Vektorrechnungen.

Berechnungen zur Optik

Geometrische Optik. Wellenoptik. Optische Geräte. Optometrie.

Physikalische Berechnungen

Mechanik. Wärmelehre.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Optik

Geometrische Optik. Wellenoptik. Optometrie.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber

ausführen sowie lesen können.

Der Optiker soll auch mittels Freihandzeichnungen die ästhetischen Einflüsse der Brille auf das

Aussehen kennen.

Lehrstoff

Normen

Technische Zeichennormen. Optische Normen.

Skizzen und Zeichnungen

Strahlengänge. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen mechanisch-optischer Bauteile.

Lehrstoffspezifikation

Optiker

Kreatives Zeichnen

Kombination von Auge, Kopf und Brille.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Prüfaufgaben sicher durchführen können.

Er soll die optischen sowie die optometrischen Vorgänge nachvollziehend verstehen und sie anhand

von Messungen überprüfen und auswerten können.

Er soll sich bei den laboratoriumsmäßigen Aufgaben der Datenverarbeitungstechnik bedienen können.

Der Schüler soll den Kunden seinem Typ und Aussehen entsprechend für den Brillenkauf beraten

können.

Lehrstoff

Meßtechnik

SI-Einheitensystem. Aufbau und Handhabung der Meßgeräte.

Optische Übungen und Prüfungen

Geometrische Optik. Wellenoptik. Farbenlehre.

Datenverarbeitung

Einführung. Anwendung.

Lehrstoffspezifikation

Optiker

Optometrische Übungen und Prüfungen

Anatomie und Physiologie des Auges. Sehbehelfe. Grundlagen der Refraktionsbestimmung. Korrektionsmittel.

Kundenberatung

Ermittlung des Kundenwunsches. Brillenberatung bezüglich Typ, Physiognomie und Gebrauch.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die berufsrelevanten Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen verwenden und warten

sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung.

Werk- und Hilfsstoffe

Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen

Handhaben. Instandhalten. Einstellen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln.

Lehrstoffspezifikationen

Optiker

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Sehbehelfen. Anfertigen und Instandsetzen von Fassungen, Fassungsteilen und Brillengläsern.

Feinoptiker

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen und Bearbeiten von optischen Bauteilen. Justieren von optischen Instrumenten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen, wobei insbesondere die Abgrenzung zur Augenheilkunde

zu beachten ist.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Die fachtheoretischen Themen über Kontaktlinsenanpassung und -pflege sind ihrem handwerksrechtlichen

Stellenwert entsprechend zu behandeln.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In den Unterrichtsgegenständen ,,Laboratoriumsübungen“ und ,,Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen

der Schüler anzupassen.

Beim Thema ,,Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen,

die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge).

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

44. Die Anlage A/21/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hörgeräteakustiker) lautet:,,

Anlage A/21/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Otiatrie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll facheinschlägiges Wissen über die Anatomie, Physiologie und Pathologie des Ohres

haben.

Er soll insbesondere die Zusammenhänge in der Otiatrie kennen.

Lehrstoff

Das Ohr

Anatomie des Ohres. Physiologische Vorgänge.

Ohrenheilkunde

Pathologische Befunde. Hörbeeinträchtigungen. Hörbehinderungen. Hilfen.

Hörgeräteakustik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Grundgesetze der Physik kennen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über

deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe nach

dem Stand der Technik kennen, um sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter

Aspekte sicher einsetzen zu können.

Er soll mit den meßtechnischen Grundlagen vertraut sein sowie über Audiometrie Bescheid wissen.

Er soll die für die Herstellung von Hör- und otoplastischen Geräten notwendigen Arbeitsverfahren

und -techniken kennen.

Lehrstoff

Physik

SI-Einheiten. Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik. Grundgesetze der Akustik.

Audiometrie

Akustische Größen. Akustische Kenndaten des Gehörs. Tonaudiometrie. Sprachaudiometrie. Datenerfassung.

Lautheitsskalierung. Meßfehler.

Hörgeräte

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Physikalische und chemische Eigenschaften. Auswahl. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Verwendung. Instandhaltung.

Hörgeräte

Bauarten. Bauelemente und Schaltungen. Zubehör. Akustische Kenndaten der Hörgeräte.

Otoplastische Geräte

Aufbau. Designs. Sonderformen. Akustische Charakteristiken und Wirkungsweisen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanende Bearbeitung von Otoplastiken. Klebeverfahren. Anfertigung von Funktionsabdrücken.

Anfertigungen und Zusammenstellungen von Otoplastiken und Sonderformen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen

und durchführen können.

Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen

und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Physikalisch-akustische Berechnungen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Rechnungen zur Mechanik, Elektrotechnik

und Elektronik. Rechnungen zur Akustik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für diesen Beruf wichtigen audiometrischen Vorgänge verstehen und sie anhand

von Messungen überprüfen und auswerten können.

Er soll sich bei den labormäßigen Aufgaben der Datenverarbeitungstechnik bedienen können.

Der Schüler soll den Kunden seinem Typ und Aussehen entsprechend über den Hörgerätekauf beraten

können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Aufbau und Handhabung der Meßgeräte.

Audiometrie

Messen elektrischer Größen. Messen akustischer Kenndaten. Ton- und Sprachaudiometrie. Fehlersuche

und -behebung. Auswerten der Meßergebnisse.

Datenverarbeitung

Einführung. Datenerfassung. Datenauswertung.

Technische Kundenberatung

Ermittlung des Kundenwunsches. Hörgeräteberatung und -gebrauch. Psychologische Einflüsse bei

Hörbeeinträchtigungen.

Otoplastisches Praktikum

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben

und entsorgen können sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben,

bedienen und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung sachlicher

und wirtschaftlicher Aspekte beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Handhaben. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Bedienen. Warten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanendes Bearbeiten und Kleben von Otoplastiken. Abnehmen und Vorbereiten von Ohrabdrücken. Anfertigen von Funktionsabdrücken. Anfertigen und Bearbeiten von Rohlingen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In den Unterrichtsgegenständen ,,Laboratoriumsübungen“ und ,,Otoplastisches Praktikum“ sollen

dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.

Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Beim Thema ,,Technische Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen,

die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

45. Die Anlage A/22/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Papiertechniker) lautet:,,

Anlage A/22/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PAPIERTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1760 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elektrotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und das Betriebsverhalten

von elektrischen Betriebsmitteln kennen.

Lehrstoff

Begriffe

Größen und Einheiten. Stromarten.

Elektromotorische Antriebe

Aufbau und Betriebsverhalten der in der Papierherstellung verwendeten Antriebe.

Elektrische Maschinen

Transformator, Gleich-, Wechsel- und Drehstrommotoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Rohstoffkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Roh-, Halb- und Hilfsstoffe kennen und unter Berücksichtigung

der technischen Erfordernisse auswählen können.

Lehrstoff

Geschichtliche Entwicklung der Papierherstellung.

Chemie

Die für den Beruf bedeutenden Grundbegriffe und -gesetze. Chemikalieneinsatz und -rückgewinnung.

Rohstoffe

Arten, Eigenschaften, Aufbereitung und Verwendung zur Herstellung von Zellstoff, Holzstoff und

Papier.

Halbstoffe

Arten, Eigenschaften, Herstellung und Verwendung.

Füll-, Leim- und Hilfsstoffe

Arten, Eigenschaften, Verwendung.

Maschinenelemente

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf gebräuchlichen Maschinenelemente im Hinblick auf Aufbau und

Funktion kennen.

Lehrstoff

Verbindungselemente

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen.

Elemente der drehenden Bewegung

Achsen, Wellen, Lager; Kupplungen.

Spezielle Elemente der Papiermaschine

Absperr- und Regelorgane, Dichtung, Pumpen, Dampfanlagen und Kondensatsysteme. Betriebsmittel.

Verfahrenstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion der in der Papierindustrie gebräuchlichen Maschinen

kennen und genaues Wissen über den Ablauf der bei der Papier- und Kartonherstellung verwendeten

Arbeitsverfahren haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Angebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Maschinenkunde

Anlagen zur Unterdruckerzeugung, Ausrüstungsmaschinen (Kalander, Längs- und Querschneider,

Verpackungsmaschinen)

Maschinen der Stoffaufbereitung. Papiermaschine (Stoffauflauf-, Sieb-, Pressen- und Trockenpartie).

Papier

Sorten, Eigenschaften, Verwendung.

Arbeitsverfahren zur Herstellung von Rollen und Formaten

Stoffaufbereitung. Papierherstellung. Papierausrüstung und -veredlung. Finalarbeiten.

Grafische Techniken

Reproduktionsverfahren. Hoch-, Flach-, Tief- und Siebdruck.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Stoffmahlung, Altpapieraufbereitung. Stoffauflauf. Siebpartie.

Umwelttechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion und den Einsatz der im Beruf verwendeten Stoffe und Arbeitsprozesse

sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff

Abwässerverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Abwasserkennzahlen.

Entsorgung von Abwasserschlämmen und anderen Problemstoffen.

Luftverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Reinigungsmöglichkeiten)

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematisch-physikalischen Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

SI-Einheitensystem.

Maße und Einheiten.

Grundrechenoperationen

Lineare Gleichungen und Formelumwandlungen. Prozentrechnen.

Mechanik

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Zeichnungen und Schemata normgerecht ausführen und lesen können.

Er soll Skizzen, Schemata und Diagramme anfertigen können, um danach wirtschaftlich und fachlich

einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichennormen

Strichstärken, Darstellungsarten, Bemaßung.

Zeichnungen des Fachbereiches

Normgerechte Werkzeichnungen. Zeichnen und Lesen von Diagrammen.

Freihandskizzen von Modellen. Schemata von Prozeß- und Funktionsabläufen.

Papiertechnologisches Laboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen chemisch-physikalischen Gesetze und Meßmethoden seines Berufes

kennen und anwenden können.

Er soll durch Werkstoffprüfungen und -manipulationen die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen und Papierfehler analysieren und beheben können. Er soll über

die Laborarbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Er soll die im Labor verwendeten Stoffe und Geräte sicherheitstechnisch und umweltbewußt handhaben

können.

Lehrstoff

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen.

Chemische und physikalische Analysemethoden

Laborgeräte (Arten, Verwendungszweck, Handhabung). Chemische und physikalische Verfahrenstechniken,

insbesondere Mikroskopieren. Identifizieren, Prüfen und Analysieren anorganischer und

organischer Stoffe und Verbindungen.

Papiertechnisches Prüfen

Identifizieren und Analysieren von Papier-, Halb- und Hilfsstoffen. Prüfen von Veränderungen

chemischer oder physikalischer Eigenschaften der Papierstoffe. Papierfärben. Analyse und Beheben von

Papierfehlern. Qualitätsprüfungen.

Laborbericht

Datenerhebung. Ergebnis und Interpretation.

Meß- und regeltechnologisches Laboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Papierindustrie gebräuchlichsten Meßgeräte, Regelanlagen und Prozeßleitsysteme

kennen und bedienen sowie bei ihrer Entstörung mitwirken können.

Lehrstoff

Gefahrenquellen und Sicherheitsvorschriften.

Meßtechnik

Symbole und SI-Einheiten, Meßfehler, Genauigkeit.

Temperatur, Druck, Niveau, Durchfluß, pH-Wert, Mahlgrad, Masse, Papierfeuchte.

Regelungstechnik

Begriffe. Regler und Regelstrecken (Arten, Zeitverhalten).

Kennlinien von Pumpen und Regelventilen. Niveau, Durchfluß, Stoffdichte, Stoffauflauf.

Druck, Temperatur, pH-Wert, Masse, Papierfeuchte.

Prozeßleittechnik

Systeme (Aufbau, Signalverarbeitung). Messen, Steuern und Überwachen von Prozeßabläufen. Einsatz

von PC-Simulationsprogrammen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In ,,Maschinenelemente“ sind die Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur systematischen

Erarbeitung der Funktionen der Maschinenelemente innerhalb der Gesamtkonstruktion.

Der Unterrichtsgegenstand ,,Umwelttechnik“ soll den Schüler nicht nur zum Erlernen der Kenntnisse

der einzelnen Technologien anspornen, sondern ihm auch gleichzeitig die entsprechende Einstellung

für den gesamten Umweltschutz vermitteln.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen

und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im

Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,

Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder Übung sind auf die geltenden Sicherheitsvorschriften und die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie der notwendigen Maßnahmen

zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.“

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