497. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 330/1996, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Berufsschulen,
BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 582/1995, wird wie folgt
geändert
1. § 1 Z 2 lautet:,,
2. für die Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe und der lederverarbeitenden Gewerbe, und
zwar für
Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1
Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer: Anlage A/2/2
Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker: Anlage A/2/3
Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger (Säckler): Anlage A/2/4
Kürschner: Anlage A/2/5
Hutmacher, Modist: Anlage A/2/6
Kappenmacher: Anlage A/2/7
Posamentierer: Anlage A/2/8
Wäschenäher, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/9
Oberteilherrichter: Anlage A/2/10
Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/11
Schuhmacher: Anlage A/2/12
Strickwarenerzeuger: Anlage A/2/13
Weber: Anlage A/2/14
Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/15“
2. § 1 Z 9 lautet:,,
9. für die Lehrberufe der Bereiche Handel und Verkehr, und zwar für
Einzelhandelskaufmann, Waffen und Munitionshändler: Anlage A/9/1
Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2
Bürokaufmann: Anlage A/9/3
Industriekaufmann: Anlage A/9/4
Buchhändler, Musikalienhändler: Anlage A/9/5
Drogist: Anlage A/9/6
Fotokaufmann: Anlage A/9/7
Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent: Anlage A/9/8
Reisebüroassistent: Anlage A/9/9
Speditionskaufmann: Anlage A/9/10
Binnenschiffer: Anlage A/9/11
Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12
Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13“
3. § 1 Z 10 lautet:,,
10. für die Lehrberufe der Bereiche Holz- und Kunststoffverarbeitung, und zwar für
Tischler: Anlage A/10/1
Kunststoffverarbeiter: Anlage A/10/2
Holz- und Sägetechniker: Anlage A/10/3
Binder: Anlage A/10/4
Drechsler: Anlage A/10/5
Bootbauer: Anlage A/10/6
Wagner: Anlage A/10/7
Bürsten- und Pinselmacher: Anlage A/10/8
Holz- und Steinbildhauer: Anlage A/10/9
Korb- und Möbelflechter: Anlage A/10/10“
4. § 1 Z 21 lautet:,,
21. für die Lehrberufe der Bereiche Optik/Fotografie, und zwar für
Fotograf: Anlage A/21/1
Optiker, Feinoptiker: Anlage A/21/2
Hörgeräteakustiker: Anlage A/21/3“
5. Dem § 4 werden folgende Abs. 6 und 7 angefügt:,,
(6) Es treten in Kraft
§ 1 sowie die Anlagen A, A/1/4, A/1/5, A/1/6, A/1/7, A/1/10, A/2/1, A/2/2, A/2/3, A/2/4, A/2/5,
A/2/6, A/2/7, A/2/8, A/2/9, A/3/5, A/4/3, A/4/4, A/4/5, A/6/1, A/6/2, A/6/5, A/6/6, A/6/8, A/9/3, A/9/5,
A/9/6, A/9/7, A/9/12, A/10/3, A/11/4, A/14/3, A/21/1, A/21/2, A/21/3 und A/22/2 in der Fassung der
Verordnung BGBl. Nr. 497/1996 hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1996, der 2. Klasse mit
1. September 1997, der 3. Klasse mit 1. September 1998 und der 4. Klasse mit 1. September 1999.
Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der
Verordnung BGBl. Nr. 497/1996 erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der betreffenden
Anlage in Kraft gesetzt werden. Die Anlagen A/1/4, A/1/5, A/1/6, A/1/7, A/1/10, A/2/1,
A/2/2, A/2/3, A/2/6, A/2/8, A/2/9, A/2/11, A/2/12, A/2/13, A/2/16, A/3/5, A/4/3, A/4/4, A/4/5, A/6/1,
A/6/2, A/6/5, A/6/6, A/6/8, A/9/3, A/9/5, A/9/6, A/9/7, A/9/8, A/9/12, A/10/3, A/11/4, A/14/3, A/21/1,
A/21/2, A/21/3 und A/22/2 in der Fassung vor dem Inkrafttreten der Verordnung BGBl. Nr. 497/1996
treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 31. August 1996, der 2. Klasse mit 31. August 1997, der 3. Klasse
mit 31. August 1998 und der 4. Klasse mit 31. August 1999 außer Kraft.
(7) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die in
Abs. 6 vorgesehenen Inkrafttretungstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus organisatorischen
Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen) erforderlich
ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des Außerkrafttretens
von Anlagen gemäß Abs. 6 letzter Satz vorzunehmen.“
6. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze
der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), wird
a) im Unterabschnitt C. Berufsbezogene Fremdsprache im Lehrstoff statt der Wendung ,,Beruf (für
die Anlagen A/2/1 bis A/2/17):“ die Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/15):“ eingefügt,
b) statt der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2 und A/9/14):“ die Wendung ,,Beruf (für
die Anlagen A/9/1, A/9/2 und A/9/8):“ eingefügt,
c) vor der Wendung ,,Beruf (für die Anlage A/9/10):“,,
Beruf (für die Anlage A/9/5)
Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon,
Telekommunikation und Schriftverkehr.
Verkaufsgespräche. Kundenberatung. Beschwerden.
Fachtexte. Medien.
Beruf (für die Anlagen A/9/6 und A/9/7)
Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien, Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,
Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis (Anzeigen, Broschüren,
Kataloge, Gebrauchsanweisungen, Fachzeitschriften, Warenzeitschriften, Warenpackungen
und Beipackzettel).“ eingefügt,
d) statt der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/21/2 und A/21/3):“ die Wendung ,,Beruf (für die
Anlage A/21/2):“ eingefügt,
e) vor der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2):“
„Beruf (für die Anlage A/21/3)
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfbehelfe. Instrumente und Geräte. Hörgeräte. Fertigungszeichnungen.
Funktion- und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche
und Kundenberatung. Fachtexte.“ eingefügt.
7. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze
der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), lautet der letzte Absatz der didaktischen Grundsätze
im Unterabschnitt C. Berufsbezogene Fremdsprache:,,
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe nur für die Anlagen A/9/1 bis A/9/8, A/9/10, A/9/12 und A/9/13,
sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 Unterrichtsstunden beträgt.“
8. Die Anlage A/1/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Dachdecker) lautet:,,
Anlage A/1/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Grundlagen der Bauphysik und den Bautenschutz Bescheid wissen, die im Beruf
verwendeten Bauwerk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen können sowie über deren
vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Er soll insbesondere Kenntnisse über das Dach haben und über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Bauwerk- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Technische Eigenschaften. Bearbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Gerüste
Arten. Auf- und Abbau.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauphysik und Bautenschutz
Bauphysikalische Grundlagen. Kräfte am Dach. Wärmeschutz.
Unterkonstruktionen
Dach. Wand.
Dach
Formen. Teile. Aufgaben. Systeme. Deckunterlagen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Eindeckungen mit verschiedenen Materialien. Abdichtungen. Wandverkleidungen. Sanierungs- und
Restaurierungsarbeiten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsverfahren und -techniken
Eindeckungen mit verschiedenen Materialien.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und durchführen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen zur
Bauphysik sowie komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz.
Winkelfunktionen.
Bautechnische Berechnungen
Materialbedarf. Aufmaßberechnungen. Neigungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Bauphysikalische Berechnungen.
Komplexe Aufgaben
Pythagoräischer Lehrsatz. Winkelfunktion. Aufmaßberechnungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie Pläne und
Skizzen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte
einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Normen. Symbole. Bemaßung.
Bautechnische Zeichnungen
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Lesen von Skizzen und Ausführungszeichnungen. Anfertigen
von Plänen und Zeichnungen zu Dachformen, Dachaufbauten, Dachdeckungen und Dachsonderformen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bauwerk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
verwenden und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe einsetzen und instandhalten
können.
Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken und Sanierungsarbeiten unter Berücksichtigung
der Unfallverhütung ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Bauwerk- und Hilfsstoffe
Arten. Be- und Verarbeiten. Verwenden. Lagern. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Gerüste
Arten. Auf- und Abbauen. Sichern.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vermessen. Aufstellen von Gerüsten und Unterkonstruktionen. Eindecken mit verschiedenen Materialien
und Systemen. Abdichten. Arbeiten für Einfassungen, Anschlüssen, Ableitungen, Einbauten und
Aufbauten. Wandverkleiden. Sanieren und Restaurieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen
ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.,,
Praktische Arbeit“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Freigegenstand
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.“
9. Die Anlage A/1/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Platten- und Fliesenleger) lautet:,,
Anlage A/1/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PLATTEN- UND FLIESENLEGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Bauphysik, Baustile und Revitalisierung haben, die
in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung
Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand
der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte verwenden können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Er soll sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauphysik
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Arbeitsvorbereitung. Versetz- und Verlegeverfahren. Materialbearbeitung. Untergrundüberprüfung
und -vorbereitung. Verlegung von keramischen und einschlägigen nicht keramischen Wand- und Bodenbelagselementen.
Verfugungsarbeiten. Sonderverlegeverfahren. Einschlägige Maurerarbeiten.
Baustile und -formen
Stilepochen. Stilelemente.
Revitalisierung
Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge.
Kundenberatung
Materialberatung. Systemberatung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Bauphysik
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz.
Revitalisierung
Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge.
Arbeitsverfahren und -techniken
Sonderverlegeverfahren.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz.
Bautechnische Berechnungen
Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmaß und Abrechnung. Belagseinteilung. Steigung und
Steigungsverhältnis.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Bautechnische Berechnungen
Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht
und sauber ausführen können.
Er soll Konstruktionszeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Der Schüler soll durch geschmackbildendes Zeichnen den kunstgewerblichen Stellenwert von Fliesenlegerarbeiten
schätzen lernen.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Bemaßung. Normen. Symbole.
Bautechnische Zeichnungen
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Naturaufnahmen. Detailzeichnungen (Rundungen, Bögen,
Verlegemuster). Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen.
Geschmackbildendes Zeichnen
Skizzieren von Stil- und Belagselementen. Farbharmonie- und Kontrastübungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen
durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.
Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßtechnik
SI-Größen und Einheiten.
Meß- und Prüfgeräte
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Bauphysikalische Übungen
Materialprüfung. Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz.
Technisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden
und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe verwenden und instandhalten
können.
Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung
ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Verwenden. Be- und Verarbeiten. Lagern. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Arbeitsvorbereitung. Materialien bearbeiten (schleifen, schneiden, hauen, lochen). Untergründe
überprüfen und vorbereiten. Versetzen und Verlegen von keramischen und einschlägigen nichtkeramischen
Wand-, Decken und Bodenbelagselementen. Verfugen. Sonderverlegeverfahren. Ausführen von
einschlägigen Maurerarbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Beim Thema ,,Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen,
die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen
ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.
Die Unterrichtsgegenstände ,,Laboratoriumsübungen“ sowie ,,Technisches Praktikum“ sollen dem
Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie
sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Freigegenstand
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.“
10. Die Anlage A/1/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hafner) lautet:,,
Anlage A/1/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HAFNER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Bauphysik, Baustile und Revitalisierung haben, die
in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung
Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand
der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte verwenden können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Er soll sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.
Er soll die traditionellen sowie neuzeitlich-innovativen Ofenbautechniken kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauphysik
Schall-, Wärme-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz. Wärmelehre (Heizungs- und Wärmetechnik).
Strömungslehre.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Arbeitsvorbereitung. Versetz- und Verlegeverfahren. Verlegung von keramischen und einschlägigen
nichtkeramischen Wand- und Bodenbelagselementen. Kachelauslegung. Kachelbearbeitung. Wartung
und Wartungsvorschriften von Öfen.
Baustile und -formen
Stilepochen. Stilelemente.
Revitalisierung
Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge.
Kundenberatung
Materialberatung. Systemberatung.
Ofenbautechnik
Verbrennung
Brennstoffmenge. Wärmemenge. Temperatur. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge.
Schadstoffe.
Ofenbau
Untergrundvorbereitung. Ofensituierung. Sockel- und Grundplattenversetzen. Kachelmantelsetzen.
Feuerungstüreinbau. Deckelsetzen. Einbauten für den Feuerungsraum. Heizgaszüge. Anschluß an den
Abgasfang.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Bauphysik
Wärmelehre (Heizungs- und Wärmetechnik). Strömungslehre.
Revitalisierung
Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge.
Verbrennung
Brennstoffmenge. Wärmemenge. Temperatur. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge.
Schadstoffanalyse.
Ofenbau
Einbauten für den Feuerungsraum. Heizgaszüge. Anschluß an den Abgasfang. Sonder- und Alternativofenbautechniken.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz.
Bautechnische Berechnungen
Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmaß und Abrechnung. Belagseinteilung.
Berechnungen zur Verbrennung
Brennstoffmenge. Wärmemenge. Temperatur. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge. Strömungsgeschwindigkeit.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Bautechnische Berechnungen
Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.
Berechnungen zur Verbrennung
Wärmemenge.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht
und sauber ausführen können.
Er soll Konstruktionszeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Der Schüler soll durch geschmackbildendes Zeichnen den kunstgewerblichen Stellenwert des Hafners
schätzen lernen.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Bemaßung. Normen. Symbole.
Bautechnische Zeichnungen
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Naturaufnahmen. Detailzeichnungen (Rundungen, Bögen,
Verlegemuster). Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für Ofenkonstruktionen einschließlich
Sonder- und Alterativbaukonstruktionen.
Geschmackbildendes Zeichnen
Skizzieren von Stil- und Belagselementen. Farbharmonie und Kontrastübungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen
durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.
Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßtechnik
SI-Größen und Einheiten.
Meß- und Prüfgeräte
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Bauphysikalische Übungen
Materialprüfung. Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz.
Verbrennungstechnische Messungen
Schadstoffemissionen. Rauchgasanalyse. Abgastemperatur.
Technisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden
und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe verwenden und instandhalten
können.
Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung
ausführen können.
Er soll im Lehrberuf ,,Hafner“ traditionelle sowie neuzeitlich-innovative Ofenbaukonstruktionen
ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Verwenden. Be- und Verarbeiten. Lagern. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Arbeitsvorbereitung. Materialien bearbeiten (Schleifen, schneiden, hauen, lochen). Versetzen und
Verlegen von keramischen und einschlägigen nichtkeramischen Wand- und Bodenbelagselementen.
Auslegen von Kacheln. Bearbeiten von Kacheln und Belagselementen.
Ofenbau
Untergrund vorbereiten. Situieren des Ofens. Versetzen der Sockel- und Grundplatte. Setzen des
Kachelmantels. Einbau der Feuerungstür. Aufsetzen des Deckels. Erstellen von Feuerungsräumen. Einbauen
der Heizgaszüge. Anschließen an den Abgasfang. Errichten von Sonder- und Alternativofenbauten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Beim Thema ,,Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen,
die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen
ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.
Die Unterrichtsgegenstände ,,Laboratoriumsübungen“ sowie ,,Technisches Praktikum“ sollen dem
Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie
sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Freigegenstand
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.“
11. Die Anlage A/1/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Rauchfangkehrer) lautet:,,
Anlage A/1/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF RAUCHFANGKEHRER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Physik, Elektrotechnik und Chemie und Wärmelehre
haben und die Umwelteinflüsse, die durch Verbrennung entstehen, kennen.
Er soll die im Beruf verwendeten Baustoffe, Rauch- und Abgaswege kennen und facheinschlägiges
Wissen über Fänge, Leitungen und Feuerungsanlagen haben.
Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und
-technologien nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit
und des Umweltschutzes kennen.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitstechniken, besonders unter Berücksichtigung der
Umweltverträglichkeit, der Luftreinhaltung und des Brandschutzes, Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über Vorschriften und Maßnahmen, die den Rauchfangkehrer verpflichten und
befähigen, als Sachverständiger für Brandschutz zu wirken, haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Heiz- und Feuerungstechnik
Physik
Internationales Einheitensystem. Grundlagen der Wärmelehre. Heizlast.
Elektrotechnik
Stromarten, Installationsvorschriften. Schutzmaßnahmen.
Steuer- und Regelgeräte. Flammenüberwachung. Zündeinrichtungen. Zündsicherungen. Elektrische
Sicherheitseinrichtungen bei Öl- und Gasfeuerstätten.
Chemie
Chemie der Brennstoffe. Verbrennungsgleichungen. Luftbedarf. Verbrennungsprodukte. Die Atmosphäre.
Luftverunreinigungen. Schadstoffmessungen. Brennstoffeinsparung. Umweltschutzeinbauten.
Entsorgung von Verbrennungsrückständen.
Rauch- und Abgaswege
Strömungslehre. Fangaufsätze. Aufbau und Verhalten von Fangbaustoffen. Sondervorkehrungen.
Gas- und Ölleitungen
Werkstoffe. Verbindungselemente. Dichtungsmittel. Sicherheits- und Regeleinrichtungen.
Brennstoffe
Entstehung. Zusammensetzung. Kenndaten. Merkmale und Eigenschaften.
Wärmeerzeugung
Wesen und Voraussetzung der Verbrennung. Verbrennungstechniken. Verbrennungsrückstände.
Alternative Wärmeerzeugung. Hydraulik bei Heizungsanlagen. Sicherheitseinrichtungen und Regelungen
in der Wärmeverteilung.
Energiesparen
Verbrennungsanalyse. Messungen und Protokollierungen der Verluste. Einbauten. Einsatz neuer
Techniken für die Hauswärme.
Brandschutz
Brandvorbeugung
Baulicher Brandschutz. Brandverhütung. Normen und Brandschutzrichtlinien. Einschlägige bau-
und feuerpolizeiliche Gesetze. Feuerpolizeiliche Beschau. Mängelmeldung. Brandbelastung.
Brandursachen
Bei Feuerstätten, Verbindungsstücken und Fängen. Verwendung und Lagerung brandgefährlicher
Stoffe.
Brandbekämpfung
Feuerpolizeiliche Bestimmungen. Erste und erweiterte Löschhilfe.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtliche Vorschriften
Gewerbeordnung. Strafgesetz. Verordnungen, Richtlinien und Normen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Einsatz und Wirkungsweise. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren
Kehrarbeit an Fängen. Reinigung von Verbindungsstücken und Feuerstätten und anderen Leitungen.
Kehraufzeichnungen.
Körperschutz
Körperpflege. Berufskleidung. Sicherheitsvorrichtungen.
Fänge (Schornsteine)
Arten. Definitionen. Baustoffe. Prüfungen auf Dichtheit laut ÖNORM. Schäden an Fängen, Versottung,
Verpechung und Verwässerung. Sanierungsarten. Ruß, Rußarten.
Wärmeerzeuger und Verbrennungseinrichtungen
Aufbau. Eigenschaften. Verwendung. Handelsbezeichnung. Normung. Aufstellung, Wartung und
Überprüfung von Feuerstätten.
Energieversorgung
Dichten von Energieversorgungsleitungen. Durchführung von Dichtheitsproben.
Abfassen von bautechnischen Berichten
Bau-, Eignungs-, Vorbefunde.
Kundenberatung
Energieberatung. Umweltberatung. Sicherheitsberatung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Strömungslehre. Wärmeerzeugung. Energiesparen. Brandvorbeugung. Wärmeerzeuger und Verbrennungseinrichtungen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und durchführen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie in der Praxis verwendete Rechner zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll komplexe Rechenaufgaben
lösen können.
Lehrstoff
Berechnungen zu Fängen (Schornsteinen)
Maßstabrechnen. Fanghöhe. Materialbedarf. Zungenbrüche. Querschnitte. Reinigungs- und Abkühlungsflächen.
Drosselklappenausschnitte. Fangquerschnittsermittlung. Wärmedehnung. Druckverhältnisse.
Berechnungen zur Verbrennung
Temperatur. Wärmemenge. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge. Brennstoffmenge.
Berechnungen zur Wärmewirtschaftlichkeit
Kesselberechnungen. Brennstoffverbrauch. Wirkungsgrade. Verluste an Wärmeerzeuger und Heizsystemen.
Wärmepreis.
Berechnungen zum Umweltschutz
Schadstoffkonzentrationen. Alternative Energien.
Berechnungen zu Feuerungsanlagen
Tanks- und Lagerräume. Heizräume. Luftverbund. Wärmeverluste. Taupunkt. Rohrweitenbestimmung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Fangquerschnittsermittlung. Luftverbund. Wärmeverluste. Taupunkt. Berechnungen zur Wärmewirtschaftlichkeit.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen, bautechnische Zeichnungen und Installationszeichnungen technisch richtig
und sauber ausführen können.
Er soll Skizzen, bautechnische Zeichnungen und Organisationspläne lesen können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Normen. Symbolik.
Bautechnische Zeichnungen
Skizzen. Ausführungszeichnungen für Feuerungsanlagen. Zeichnungen zum Feuchtigkeitsschutz
und Brandschutz.
Naturaufnahmen
Verbindungsstücke. Feuerungsstätten. Dachkonstruktionen.
Lesen
Bautechnische Zeichnungen und Organisationspläne für Feuerungs- und Lüftungsanlagen, Brandschutz
und Installation.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis auftretenden Meß-, Prüf- und Regelungsaufgaben sicher und gewandt
durchführen können.
Er soll im Zusammenwirken mit der betrieblichen Ausbildung die wesentlichen Zusammenhänge
des theoretischen Unterrichtes mittels Laboratoriumsübungen und -versuchen erkennen.
Er soll verantwortungsbewußt und selbständig mit den modernen Wärmeerzeugern und Brennern
arbeiten können.
Lehrstoff
Meßarbeiten
Fangdruck und Temperatur. Windwirkung. Strömungsgeschwindigkeiten.
Messungen zur Wärmelehre
Darstellen von Wärmemenge, -dehnung, -durchgang.
Darstellen der Brennstoffe und der Verbrennungsprodukte.
Brandversuche
Brenneigenschaften von Materialien.
Messungen an Feuerstätten
Meßgerätekunde. Meßgerätewartung. Meßgeräteprüfung. Messen des Wassertaupunktes.
Rauchgasanalysecomputer
Bedienen. Auswerten.
Elektrotechnische Messungen
Regeleinrichtungen. Arbeiten an Regel- und Sicherheitseinrichtungen bei Feuerungsanlagen.
Strommeßgeräte.
Übungen an Neutralisationsanlagen
Messen. Entsorgungen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sicher handhaben und pflegen können und
die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll Überprüfungen und Wartungsarbeiten durchführen, Prüfgutachten erstellen und Umweltschutzmaßnahmen
fachlich einwandfrei und verantwortungsbewußt umsetzen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen
Handhaben. Pflegen und Instandhalten.
Arbeitsverfahren
Kehrarbeiten an Fängen. Kennenlernen der Materialien zum Fangbau. Prüfen auf Betriebsdichte.
Feststellen von Fangverstopfungen und Zungenbrüchen. Reinigen von Feuerstätten. Ausbrennen von
Feuerungsanlagen. Handhaben von Feuerlöschern. Innenabdichten von Fängen.
Überprüfen und Erstellen von Prüfgutachten
Rohbau- und Gebrauchsabnahme. Eignungsüberprüfungen.
Sicherheitstechnische Überprüfungen.
Wartungsarbeiten
Dichten von Verbindungen. Wartungsarbeiten an Wärmeerzeugern und Verbrennungseinrichtungen.
Druck- und Schadstoffmessungen. Einstellen der Verbrennungsluft. Montage- und Einstellarbeiten am
Öl- und Gasbrenner.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Physikalische, elektrotechnische und chemische Begriffe sind nur im Zusammenhang mit den berufsspezifischen
Erfordernissen zu behandeln. Bei den Brennstoffen ist besonderer Wert auf das Erkennen
und die Kenntnis der Verbrennungseigenschaften zu legen.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,
Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen. Der Schüler soll Interesse an einer selbständigen, zeichnerischen Weiterbildung
erwerben.
In ,,Laboratoriumsübungen“ sind im besonderen die geforderten Sicherheitsvorschriften, die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.,,
Praktische Arbeit“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Freigegenstand
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.“
12. Die Anlage A/1/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Pflasterer) lautet:,,
Anlage A/1/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PFLASTERER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie die Werkzeuge, Maschinen
und Arbeitsbehelfe kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und
sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.
Er soll die zeitgemäßen Vermessungsarbeiten sowie die Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Bearbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtliche Grundlagen
Technische Vorschriften. Vorschriften des Verkehrsrechts.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vorbereitung des Untergrundes. Betontechnologie. Höhenbestimmung und Nivellierung. Zurichtung
der Werkstoffe. Pflastern (Verlegung und Versetzung) von Natur- und Kunststeinen, Natur- und Kunststeinplatten,
Randsteinen und Randfassungen. Sonderverlegungen. Oberflächenentwässerung. Vermessungsarbeiten.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische und vermessungstechnische Berechnungen logisch und ökonomisch
planen und durchführen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Lehrstoff
Größen
Maße und SI-Einheiten.
Berufsspezifische Berechnungen
Längen-, Flächen- Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.
Vermessungstechnische Berechnungen
Winkelfunktionen. Berechnungen zu Steigung und Gefälle. Bogenberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht
und sauber ausführen können.
Er soll Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer
Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Normen. Symbole. Bemaßung.
Bau- und Werkzeichnungen
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Querprofile. Längsschnitte. Plateau. Großsteinpflaster.
Kleinsteinpflaster und Mosaik. Plattenpflasterungen. Sonderverlegungen.
Vermessungstechnische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll am Bauplatz Vermessungsaufgaben ausführen können.
Lehrstoff
Bauaufnahme
Skizzen von Objekten. Bemaßen und Beschriften.
Situieren
Anlegen. Abstecken.
Vermessen mit optischen und elektronischen Geräten
Lagemessung, Höhenmessung. Längen- und Querprofile.
Verlegetechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden
und instandhalten können.
Er soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben
und entsorgen können.
Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung
ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Verwenden. Verarbeiten. Transportieren. Lagern. Entsorgen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vorbereiten des Untergrundes. Zurichten der Werkstoffe. Pflastern (Verlegen und Versetzen) von
Natur- und Kunststeinen, Natur- und Kunststeinplatten, Randsteinen und Randfassungen. Ausführen von
Sonderverlegungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen
ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.
Die Übungen und das Praktikum sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken
geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Freigegenstand
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.“
13. Die Anlage A/2/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher)
lautet:,,
Anlage A/2/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE DAMENKLEIDERMACHER, HERRENKLEIDERMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie
über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen sowie die für diesen Lehrberuf
erforderlichen Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers haben.
Er soll eine auf Typ und Kleidung bezogene Beratung durchführen und einfache rechnerische Probleme
aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natürliche, synthetische, und gemischte Stoffe
Arten. Herkunft. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung. Verwendung. Textilkennzeichnung.
Entsorgung.
Einlage- und Hilfsmaterialien
Arten. Eigenschaften. Verwendung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Anatomie und Physiologie
Grundkenntnisse über Bau und Bewegung des menschlichen Körpers. Körperhaltung. Abweichungen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Stichtypen. Zuschnitte. Einrichten. Nahtarten. Zierelemente. Bügeln. Faltenverarbeitung.
Teil- und Ganzstücke für Damen- bzw. Herrenober- und -überbekleidung. Änderungs- und Ausbesserungsarbeiten.
Bekleidungsstilkunde
Stile (Arten, Entwicklung). Trachten. Modische Trends.
Typberatung
Körpertypen. Fachliche Kundenberatung (Farbberatung, Zusammenstellungen).
Fachliches Rechnen
Konfektionsgrößen. Proportionsmaße. Maßberechnungen für verschiedene Bekleidungsstücke. Materialverbrauchsberechnungen.
Zeitaufwandsberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Maschinen und Automaten. Teil- und Ganzstücke für Damen- bzw. Herrenober- und -überbekleidung.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen für die Bekleidung machen und Entwürfe und Zeichnungen
fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen und Proportionen darstellen können.
Lehrstoff
Darstellung des menschlichen Körpers
Körpermaße. Proportionen.
Farbenlehre
Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Entwurf und Zeichnungen
Grundschnitte. Modeschnitte. Schnittentwicklungen. Schnittauflagen. Trachten. Zierelemente. Teil-
und Ganzschnittzeichnungen von einschlägigen Werkstücken für die praktische Arbeit.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden
und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben, Pflegen und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Stichtypen. Zuschneiden. Einrichten. Nähen unter Berücksichtigung der Werkstoffe.
Aufnähen von Zierelementen. Bügeln. Ausfertigen und Komplettieren. Ändern und Ausbessern.
Lehrstoffspezifikation
Damenkleidermacher
Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für die Damenbekleidung
Klassische und modische Machart.
Herrenkleidermacher
Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für die Herrenoberbekleidung
Tageskleidung. Freizeitbekleidung. Gesellschaftskleidung. Trachten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen
der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Sonderaufträge sind einzuplanen, um die Schüler auf die direkte Arbeit mit dem Kunden vorzubereiten.
Insbesonders soll der Schüler auf die Unterschiede zwischen gewerblicher und industrieller Fertigung
hingewiesen werden.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
14. Die Anlage A/2/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Ledergalanteriewarenerzeuger und
Taschner, Sattler und Riemer) lautet:,,
Anlage A/2/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE LEDERGALANTERIEWARENERZEUGER
UND TASCHNER, SATTLER UND RIEMER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen
sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, einfache rechnerische Aufgaben
des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können und Kenntnisse in der Arbeitsplatzgestaltung
(REFA) haben.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natürliche, synthetische und gemischte Stoffe
Arten. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung.
Hilfsmaterialien
Klebstoffe (Einsatzmöglichkeiten. Gefahren). Beschläge. Reißverschlüsse. Nieten. Nähfäden.
Lehrstoffspezifikationen
Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner
Aktuelle modische Taschenbeschläge.
Sattler und Riemer
Polstermaterialien.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Verwendung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Arbeitsplatzgestaltung. Messen und Vorzeichnen. Zuschneiden. Näharbeiten mit verschiedenen
Materialien. Klebetechniken. Anbringen von Nieten und Beschlägen. Arbeiten mit Reißverschlüssen.
Stanzen. Pressen. Endausfertigungen.
Fachliches Rechnen
Längen-, Raum-, Stück- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch und Zeitaufwand.
Lehrstoffspezifikationen
Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner
Produkte und Arbeitsgänge. Bügelmontagen. Faltentechniken. Aktuelles modisches Mustermachen.
Sattler und Riemer
Produkte und Arbeitsgänge. Maße und Auswirkungen auf das Tier. Polsterungen und Füllungen.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen machen und Skizzen und Werkzeichnungen fachlich
einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Geometrisches Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Farbenlehre
Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Muster
Entwürfe, Skizzen und Zeichnungen von Arbeitsmustern und Zierelementen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen und Vorzeichnen. Zuschneiden. Nähen auf verschiedenen Materialien. Arbeiten mit verschiedenen
Klebstoffen. Anbringen von Nieten und Beschlägen. Verarbeiten von Reißverschlüssen.
Stanzen. Pressen. Endausfertigen.
Lehrstoffspezifikationen
Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner
Bügelmontagen. Faltentechniken. Anfertigen spezieller Produkte.
Sattler und Riemer
Polstern und Füllen. Anfertigen spezieller Produkte.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen
der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
15. Die Anlage A/2/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker,
Maschinsticker) lautet:,,
Anlage A/2/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER,
GROSSMASCHINSTICKER, MASCHINSTICKER
I. STUNDENTAFEL
A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
I. STUNDENTAFEL
B. GROSSMASCHINSTICKER, MASCHINSTICKER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen
sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und rechnerische Probleme
des Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natur- und Chemiefasern
Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Mischungen. Erkennung. Verwendung.
Garne und Zwirne
Spinnverfahren. Arten. Numerierung. Verwendung.
Textile Flächenprodukte
Arten. Herstellung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung.
Reinigungs-, und Hilfsmaterialien
Arten. Verwendung. Entsorgung.
Lehrstoffspezifikationen
Gold-, Silber- und Perlensticker
Metallgespinste. Oxydation von Metallen.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vorbereitungsarbeiten zum Sticken. Sticken durch Maschin- und Handarbeit unter Berücksichtigung
verschiedener Stoffarten und Werkstoffe. Sticken von Mustern. Verarbeiten von Zierelementen. Nachbearbeitung
unter Beachtung der verwendeten Materialien.
Fachliches Rechnen
Längen- und Gewichtsmaße. Numerierungssystemberechnungen.
Berechnungen zum Materialverbrauch. Zeitaufwand. Materialkosten.
Lehrstoffspezifikationen
Gold-, Silber- und Perlensticker
Arbeiten mit Metallgespinsten. Anwendung diverser Goldtechniken.
Großmaschinsticker, Maschinsticker
Einrichten, Einstellen und Kontrollieren der Stickmaschine. Stepparbeiten. Fehlerbehebung an der
Stickmaschine. Tarifrechnen. EDV-Kenntnisse.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Stickarbeiten machen und Skizzen und Werkzeichnungen
fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Geometrisches Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Farbenlehre
Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Stickmuster
Entwerfen. Zeichnen. Pausen.
Lehrstoffspezifikationen
Gold-, Silber- und Perlensticker
Freie und gebundene Entwürfe. Darstellungsarten von Monogrammen.
Großmaschinsticker, Maschinsticker
Musterzeichnungen. Entwurf und Zeichnungen von Stickmustern und Zierelementen
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vorbereitungsarbeiten zum Sticken. Sticken unter Berücksichtigung verschiedener Stoffarten und
Werkstoffe. Sticken von Mustern. Verarbeiten von Garnierungen und Zierelementen. Nachbearbeiten
unter Beachtung der Werkstoffe.
Lehrstoffspezifikation
Gold-, Silber- und Perlensticker
Arbeiten mit Metallgespinsten. Arbeiten mit Flitter und Perlen.
Großmaschinsticker, Maschinsticker
Einrichten, Einstellen und Kontrollieren der Stickmaschine unter Berücksichtigung der Stoffart und
des Stickmaterials. Punchen und Editieren von Mustern. Stepparbeiten. Fehlerbeheben an der Stickmaschine.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen
der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
16. Die Anlage A/2/4 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger
(Säckler)) lautet:,,
Anlage A/2/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE HANDSCHUHMACHER, LEDERBEKLEIDUNGSERZEUGER
(SÄCKLER)
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen
sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken für diesen Beruf kennen, die notwendigen rechtlichen
Bestimmungen anwenden können und über die erforderlichen körperlichen Grundlagen Bescheid wissen.
Er soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Berufsbereich logisch und ökonomisch planen und
lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natürliche, synthetische und gemischte Materialien
Arten. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung und Verwendung.
Das Fell
Herkunft. Gerbungsart. Färbung. Merkmale und Verarbeitung. Lederfehler (Erkennung und Behebung).
Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien
Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtliche Bestimmungen
Tierschutz. Pelz- und Lederhandel. Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Sticharten. Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschnitte. Einrichten
und Schneiden. Teil- und Ganzstücke. Füttern. Zierelemente. Bügelvorgang unter Beachtung der Werkstoffe.
Fachliches Rechnen
Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwandsberechnungen.
Lehrstoffspezifikation
Handschuhmacher
Die Hand
Anatomie und Physiologie.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Maße und Proportionen des menschlichen Körpers darstellen, Farb- und Formvorschläge
für Handschuhe bzw. Lederbekleidung machen und Entwürfe und Zeichnungen fachlich einwandfrei
und sauber ausführen können.
Lehrstoff
Geometrisches Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Darstellungen des menschlichen Körpers
Körpermaße. Proportionen. Körperhaltungen.
Farbenlehre
Farbkreis. Farbharmonie und -kontraste.
Entwurf und Zeichnungen
Grundschnitte. Modeschnitte. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Waren.
Lehrstoffspezifikationen
Handschuhmacher
Naturstudien verschiedener Handhaltungen und -gesten.
Lederbekleidungserzeuger (Säckler)
Entwurf und Zeichnungen von Zierelementen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben, Pflegen und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Ausführen von Stichen und Nahtarten in Hand- und Maschinenarbeiten. Herstellen
von Knopflöchern. Einschlagen von Druckknöpfen und Nieten. Verarbeiten von Fellen, Leder und Imitationsstoffen.
Lehrstoffspezifikationen
Handschuhmacher
Arbeitsverfahren und -techniken
Steppen. Depsieren. Dollieren. Etavionieren. Dressieren. Fentieren und Rafflieren. Anfertigen von
Teil- und Ganzstücken für den Handschuhmacher.
Lederbekleidungserzeuger (Säckler)
Arbeitsverfahren und -techniken
Pappen. Kleben. Klopfen. Bügeln von Leder, Futter und Zubehör. Kreuzen. Kedern. Rentieren.
Auszieren des Leders. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für den Lederbekleidungserzeuger.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Zu bevorzugen sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Das Thema ,,Rechtliche Bestimmungen“ in der Fachkunde ist laufend zu aktualisieren.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen
der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Dem genauen Sortieren der Felle, Imitationen und Lederarten ist besondere Beachtung zu geben;
dies gilt insbesondere für die Anfertigung von modischen Ganz- und Einzelstücken.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
17. Die Anlage A/2/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kürschner) lautet:,,
Anlage A/2/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÜRSCHNER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen
sowie über deren Herkunft, Aufbringung, Aufkommen und vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken und die für die Fellverarbeitung notwendigen
rechtlichen Bestimmungen kennen.
Er soll einfache rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen
können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Erkennung. Herkunft, Aufbringung und Aufkommen. Eigenschaften. Verarbeitung.
Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien
Arten. Verwendung. Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtliche Bestimmungen
Tierschutz und Pelzhandel. Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen. EU-Importrichtlinien und
Verordnungen von in nationales Recht übergehenden einschlägigen EU-Bestimmungen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Nahtarten unter Berücksichtigung der Verarbeitungsmethoden. Maßnehmen. Auswahl. Sortieren.
Auszeichnen. Zuschneiden. Einschneidemethoden. Auslassen. Spezielle Arbeitsmethoden der Fellbearbeitung.
Verarbeitung von Fellen zu einschlägigen Waren.
Fachliches Rechnen
Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwand
und den Materialbedarf.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen und Proportionen darstellen,
Schnitte für Pelzbekleidungen entwerfen und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen
können.
Lehrstoff
Geometrisches Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Darstellungen des menschlichen Körpers
Körpermaße. Proportionen.
Entwurf und Zeichnungen
Modeszkizzen. Grundschnitte. Modeschnitte. Fellkonturen. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen
Waren für die Praktische Arbeit.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Methoden der Unfallverhütung
anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Nahtarten in Hand- und Maschinarbeit. Sortieren. Auszeichnen. Zuschneiden. Einschneiden. Auslassen.
Verarbeiten von Fellen zu Teil- und Ganzstücken. Anfertigen von Pelzköpfen, Kolliers, Muffen,
Pelzkrawatten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Das Thema ,,Rechtliche Bestimmungen“ in der Fachkunde ist laufend zu aktualisieren.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen
der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Dem genauen Sortieren der Felle ist besondere Beachtung zu geben; dies gilt insbesondere für die
Anfertigung von modischen Ganz- und Einzelstücken.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
18. Die Anlage A/2/6 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Hutmacher, Modist) lautet:,,
Anlage A/2/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE HUTMACHER, MODIST
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen
sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und eine auf Typ und Kleidung
bezogene Beratung durchführen können.
Er soll rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natürliche, synthetische und gemischte Textilrohstoffe
Arten. Gewinnung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung.
Textile Flächengebilde
Arten. Herstellung. Eigenschaften. Verarbeitung.
Stumpen
Arten. Erzeugung. Verarbeitung.
Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien
Arten. Verwendung. Entsorgung.
Lehrstoffspezifikationen
Modist
Formen und Stützstoffe. Stoffe zum Überziehen. Hutschmuck.
Hutmacher
Farbstoffe. Haarstoffe und -sorten. Beize.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Sticharten und Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Bügeln und Fassonieren. Appretieren.
Steppen. Verwendung von Bändern. Verarbeitung von geflochtenen Stumpen und Exoten.
Typberatung
Kopf- und Gesichtstypen. Kombinationen von Kleidung und Kopfbedeckung. Fachliche Kundenberatung.
Fachliches Rechnen
Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwand
und den Materialkosten.
Lehrstoffspezifikationen
Modist
Hüte aus Strohborten. Pelzverarbeitung. Zuschneiden. Garnieren. Schnitthüte. Drahtformen und
Typformen. Federhüte. Filzhüte.
Hutmacher
Staffieren. Einledern. Einfassen. Damen- und Herrenhüte. Spezielle Appretur. Steifhüte. Zylinder.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Kopfbedeckungen machen und Entwürfe und Zeichnungen
fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes
seiner Erzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Geometrisches Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Darstellungen des Kopfes
Kopfformen. Proportionen. Kopfdrehungen.
Farbenlehre
Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Entwurf und Zeichnungen
Klassische Hutformen. Modische Hüte. Klassische Trachtenhüte.
Lehrstoffspezifikationen
Modist
Naturstudien. Entwurf und Zeichnung von Zierelementen. Schnitte für Schnitthüte. Entwurf und
Zeichnung für Damen- und Kinderhüte sowie historische Kopfbedeckungen für die Praktische Arbeit.
Hutmacher
Entwurf und Zeichnung für Damen- und Herrenhüte für die Praktische Arbeit.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Methoden der Unfallverhütung
anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Stich- und Nahtarten in Hand- und Maschinarbeit auf verschiedenen Werkstoffen. Bügeln und Fassonieren.
Appretieren. Steppen.
Lehrstoffspezifikationen
Modist
Spann- und Bügeltechniken. Anfertigen einer Typform. Herstellen von Hüten auf einer Typform und
einer industriell gefertigten Hutform. Aufputzen und Garnieren. Zuschneiden. Herstellen eines Turbans.
Herstellen von Damen- und Kinderhüten. Herstellen von Hüten aus speziellen Werkstoffen.
Hutmacher
Herstellen von Damenhüten aus Filz. Herstellen von Damenhüten aus speziellen Werkstoffen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen
der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
19. Die Anlage A/2/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kappenmacher) lautet:,,
Anlage A/2/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KAPPENMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen
sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und eine auf Typ und Kleidung
bezogene Beratung durchführen können.
Er soll einfache rechnerische Probleme des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen
können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natürliche, synthetische und gemischte Textilrohstoffe
Arten. Gewinnung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung.
Textile Flächengebilde
Arten. Herstellung. Eigenschaften. Auswählen. Verarbeitung.
Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien
Arten. Verwendung. Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.
Schablonen
Arten. Einsatz. Herstellung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Sticharten und Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschneiden. Ösen. Bügeln. Adjustieren.
Damen- und Herrenkappen.
Typberatung
Kopf- und Gesichtstypen. Kombinationen von Kleidung und Kopfbedeckung. Fachliche Kundenberatung.
Fachliches Rechnen
Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwand
und den Materialkosten.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Kappen machen und Entwürfe und Zeichnungen
fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes
seiner Erzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Geometrisches Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Darstellungen des Kopfes
Kopfformen. Proportionen. Kopfdrehungen.
Farbenlehre
Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Entwurf und Zeichnungen
Klassische und modische Kappenformen für die Praktische Arbeit.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Methoden der Unfallverhütung
anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umwelt- und Brandschutz.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Stich- und Nahtarten in Hand- und Maschinarbeit auf verschiedenen Werkstoffen. Zuschneiden.
Ösen. Bügeln. Adjustieren. Herstellen von Damen- und Herrenkappen aus speziellen Werkstoffen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen
der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
20. Die Anlage A/2/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Posamentierer) lautet:,,
Anlage A/2/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen
sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen, um sie
unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen zu
können.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Er soll einfache rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen
können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natürliche, chemische und gemischte Fasern
Arten. Eigenschaften. Verarbeitung, Verwendung und Entsorgung. Leonische Gespinste.
Textile Flächengebilde
Arten. Herstellung. Eigenschaften. Verarbeitung.
Reinigungs-, und Hilfsmaterialien
Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung.
Technologie und Bindungslehre
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz. Bedienung. Einrichten. Verwendung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spulen, Doublieren und Winden. Netzen. Nähen. Knüpftechniken. Bindungen. Webtechniken. Zetteln
und Schären. Schnurdrehen. Flechten. Adjustierung. Dekomponieren.
Fachliches Rechnen
Längen-, Raum-, und Stückmaße. Numerierungssystem-Berechnungen.
Berechnungen zum Materialverbrauch: Zeitaufwandsberechnungen.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Form- und Farbvorschlägen für Posamente machen und Entwürfe und Zeichnungen
fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes
seiner Erzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Geometrisches Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Darstellungsarten. Proportionen und Maßstäbe.
Entwurf und Zeichnungen
Theater-, Mode-, Uniform-, Trachten-, Möbel-, und Beleuchtungsposamenten unter Berücksichtigung
der Stilepochen, Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Posamenten für die Praktische
Arbeit.
Farbenlehre
Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spulen, Doublieren und Winden. Netzen und Nähen. Knüpfen. Weben von Bändern und Borten.
Zetteln und Schären. Schnurdrehen. Flechten. Adjustieren. Dekomponieren. Bedienen und Einrichten der
Galonmaschine. Arbeiten am Bandwebstuhl.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
für die Praxis des Lehrberufes.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Unterrichtsgegenstände und der Praxis kombinieren.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur einer wirtschaftlichen und fachlich einwandfreien
Arbeit, ebenso für die Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses ist besonders
hinzuarbeiten.
Die Gestaltung modischer Designs mittels Einsatz von im Posamentiergewerbe verwendeten CAD-
Programmen kann der Kreativitäts- und Ästhetikschulung der Schüler dienen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen
der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
21. Die Anlage A/2/9 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Wäschenäher, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger)
lautet:,,
Anlage A/2/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE WÄSCHENÄHER, MIEDERERZEUGER,
WÄSCHEWARENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
A. WÄSCHENÄHER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. MIEDERERZEUGER, WÄSCHEWARENERZEUGER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie
über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und einfache rechnerische Probleme
aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen können.
Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll das für den Lehrberuf notwendige Wissen über
Anatomie und Physiologie haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natur- und Chemiefasern
Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Mischungen. Erkennung. Verwendung.
Garne und Zwirne
Arten. Numerierung. Verwendung.
Textile Flächenprodukte
Arten. Herstellung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung. Hightechtextilien.
Einlage- und Aufputzmaterial
Arten. Eigenschaften. Verarbeitung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Spezialnähmaschinen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Sticharten. Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschnitte. Anfertigen von Teil- und
Ganzstücken. Aufputzarbeiten. Knopf und Knopfloch. Bügeltechniken. Ausfertigung und Komplettierung.
Adjustierung.
Fachliches Rechnen
Längen- und Stückmaße. Maßberechnungen und Maßteilungen. Materialverbrauch. Zeitaufwandsberechnungen.
Knopflochberechnungen.
Lehrstoffspezifikationen
Wäschenäher, Wäschewarenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten.
Fachliches Rechnen
Berechnungen zur Bett- und Tischwäsche.
Miedererzeuger
Anatomie und Physiologie
Oberkörper. Wirbelsäule. Pathologische Veränderungen. Chirurgisch veränderte Körperformen.
Körperformen werdender Mütter.
Arbeitsverfahren und -techniken
Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern und Miedern. Anpassen von Brustprothesen.
Lehrstoff der Vertiefung (für Wäschewarenerzeuger)
Komplexe Aufgaben
Spezialnähmaschinen. Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten. Kennzeichnungen von
Stoffen.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen für die Wäscheerzeugung machen und Entwürfe und
Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen
und Proportionen darstellen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Linienarten und Strichstärken. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe.
Farbenlehre
Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Entwurf und Zeichnungen
Grundschnitte. Modeschnitte. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Werkstücken.
Lehrstoffspezifikation
Miedererzeuger
Darstellungen des menschlichen Körpers
Körpermaße. Proportionen. Körperhaltungen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben, Pflegen und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Sticharten. Nähen unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschneiden. Anfertigen von Teil- und
Ganzstücken. Aufputzarbeiten. Anfertigen von Knopflöchern. Bügeln. Ausfertigen und Komplettieren.
Adjustieren.
Lehrstoffspezifikationen
Wäschenäher, Wäschewarenerzeuger
Maßnehmen. Anfertigen von Säumen, Krägen und Manschetten.
Miedererzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern, Miedern und Brustprothesen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen
der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
22. Die Anlage A/2/14 erhält die Bezeichnung A/2/10, die Anlage A/2/15 erhält die Bezeichnung
A/2/11, die Anlage A/2/4 erhält die Bezeichnung A/2/12, die Anlage A/2/7 erhält die Bezeichnung
A/2/13, die Anlage A/2/17 erhält die Bezeichnung A/2/14 und die Anlage A/2/10 erhält die Bezeichnung
A/2/15.
23. Die Anlage A/3/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Textilreiniger) lautet:,,
Anlage A/3/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TEXTILREINIGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Umwelttechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion und den Einsatz der im Beruf verwendeten Stoffe und Arbeitsprozesse
sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff
Lösungsmittel
Fachgerechte Handhabung und Verwendung chemischer Problemstoffe. Entsorgung und Recycling.
Abwässerverunreinigungen
Vorbeugung, Behebung.
Umweltbelastende Arbeitsverfahren
Entstehung, Vorbeugung, Behebung.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundbegriffe
und Grundgesetze kennen.
Er soll die Anlagen, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die Arbeitsverfahren nach dem Stand der
Technik und unter Berücksichtigung ökonomischer und sicherheitsrelevanter Aspekte kennen.
Er soll die verwendeten Chemikalien und Hilfsstoffe kennen und sie fachgerecht für die Reinigungsprozesse
textiler Faserstoffe auswählen können.
Der Schüler soll die notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Chemie und Physik
Die für den Beruf bedeutsamen Grundbegriffe und Grundgesetze. Wichtige chemische Elemente
und Verbindungen. Ablauf berufsspezifischer chemischer und physikalischer Prozesse.
Textile Faserstoffe
Arten, Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Herstellung und Verwendungszweck. Textilpflege-
und Kennzeichnungsverordnung.
Chemikalien und Hilfsstoffe
Arten, Eigenschaften, Handhabung, Verwendung.
Farbenlehre
Der Farbenkreis. Farbmischungen.
Maschinen, Anlagen und Arbeitsbehelfe
Aufbau, Funktion, Steuerung und Programmierung, Anwendung und Wartung.
Reinigungsprozeßverfahren
Trockenreinigung (Reinigung mit Lösungsmittel A, P, F., Hygienechemischreinigung).
Naßreinigung (Waschreinigung, Feuchtreinigung).
Spezialtechniken (Detachur, Veredelung, Appretur, Retusche).
Qualitätskontrolle.
Fachliches Rechnen
Längen-, Flächen-, Volums-, Zeit- und Wärmeberechnungen. Verhältnisrechnungen und Mischungsrechnungen,
Materialberechnungen, Rezepturberechnungen.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Chemikalien und Hilfsstoffe sachgemäß und wirtschaftlich verwenden, die Anlagen,
Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand der Technik sicher handhaben und pflegen und die
Arbeitsverfahren des Fachgebietes beherrschen.
Er soll insbesondere textile Faserstoffe erkennen und ihre Pflegeeigenschaften und Reinigungsverfahren
bestimmen können.
Der Schüler soll die Vorschriften zur Unfallverhütung und Entsorgung von Problemstoffen beachten.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Chemikalien und Hilfsstoffe
Handhaben, Verwenden und Entsorgen.
Textile Faserstoffe
Erkennen, Handhaben und Pflegen.
Maschinen, Anlagen und Arbeitsbehelfe
Handhaben und Warten.
Reinigungsprozeßverfahren
Trockenreinigen (Reinigen mit Lösungsmittel A, P, F., Hygienechemischreinigen).
Naßreinigen (Waschreinigen, Feuchtreinigen).
Spezialtechniken (Detachieren, Veredeln, Appretieren, Retuschieren). Qualitätskontrolle.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die Vorschriften
zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung,
ebenso wie auf die Arbeitshygiene hinzuweisen.“
24. Die Anlage A/4/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Elektromechaniker und -maschinenbauer,
Elektromechaniker für Starkstrom) lautet:,,
Anlage A/4/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE ELEKTROMECHANIKER UND
-MASCHINENBAUER, ELEKTROMECHANIKER FÜR STARKSTROM
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Elektrotechnik mit Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von
Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen
Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und
Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Begriffe
Größen und Einheiten. Stromarten.
Gleichstromkreis
Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit,
Leistung, Wirkungsgrad.
Wirkungen des elektrischen Stromes
Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen.
Magnetisches Feld und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit und Leistung.
Leistungsfaktor und Kompensation.
Dreiphasenwechselstromtechnik
Erzeugung. Belastung. Arbeit und Leistung. Kompensation.
Lehrstoffspezifikation
Elektromechaniker und -maschinenbauer
Statik und Dynamik
Trägheit. Masse, Kraft, Drehmoment. Bewegung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gleichstromkreis
Kirchhoffsche Regeln. Widerstände. Widerstandsschaltungen.
Wechselstromtechnik
Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit und Leistung.
Dreiphasenwechselstromtechnik
Belastung. Arbeit und Leistung.
Statik und Dynamik
Drehmoment. Bewegung.
Fachrechnen
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen.
Vektorielle Darstellungen.
Rechenbeispiele aus Fachkunde.
Elektrotechnik
Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechenbeispiele aus Fachkunde.
Elektrotechnik
Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.
Schularbeiten in ,,Fachrechnen: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.
Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen vertraut sein
sowie über die Grundlagen der Steuer-, Regel- und Meßtechnik Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Technologie
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werk- und Hilfsstoffe
Ver- und Bearbeitung.
Maschinen- und Gerätekunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.
Maschinenelemente
Lösbare und nichtlösbare Verbindungen.
Elektrische Maschinen
Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen.
Einphasen und Dreiphasenwechselstromtransformatoren. Sondermaschinen.
Schaltgeräte
Anlaßeinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Anlagenschutz.
Lehrstoffspezifikation
Elektromechaniker und -maschinenbauer
Elektrische Maschinen
Wicklungsarten. Isolierstoffklassen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Elektrische Maschinen
Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen. Einphasen und
Dreiphasenwechselstromtransformatoren. Sondermaschinen.
Steuer- und Regeltechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung.
Steuern und Regeln
Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen.
Leistungselektronik
Stromrichter. Wechselstromsteller.
Lehrstoff der Vertiefung
Steuern- und Regeln
Steuer- und Regeleinrichtungen.
Meßtechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Meßinstrumente
Arten. Aufbau. Einsatz. Meßfehler.
Meßwerterfassung
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.
Sondermeßverfahren.
Lehrstoffspezifikation
Elektromechaniker und -maschinenbauer
Meßwerterfassung
Wuchten. Fluchten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Meßwerterfassung
Analoge und digitale Meßwertübertragung. Wuchten. Fluchten.
Elektrotechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber
ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig arbeiten und die
notwendigen Berechnungen durchführen zu können.
Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher durchführen können.
Er soll die berufsrelevanten physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen und sie überprüfen
und auswerten können.
Er soll Prozesse in elektrische Anlagen simulieren und dadurch ihre Betriebsverhältnisse erfassen
sowie Fehler erkennen und beheben können.
Er soll die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Geräte und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten,
insbesondere im Lehrberuf Elektromechaniker und -maschinenbauer an Maschinen und Geräten messen,
Fehler orten und analysieren können.
Lehrstoff
Fachzeichnen
Technisches Zeichnen
Linienarten. Maßstäbe. Darstellungsarten. Beschriftung und Bemaßung. Gewindedarstellungen.
Elektrotechnische Zeichnungen
Symbole. Elektrische Schaltpläne. Diagramme.
Lehrstoffspezifikation
Elektromechaniker und -maschinenbauer
Elektrotechnische Zeichnungen
Wicklungschemata und -schaltungen.
Laboratoriumsübungen
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Geräte und Arbeitsbehelfe
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen
an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen
Maschinen und Geräten. Übungen zur Wärmetechnik. Übungen an elektronischen Bauelementen. Übungen
zur Steuer- und Regeltechnik. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren
Steuerungen. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte. Entstören von elektrischen
Maschinen und Geräten.
Lehrstoffspezifikation
Elektromechaniker und -maschinenbauer
Maschinen und Geräte
Messen. Orten und analysieren von Fehlern.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Einschätzen der Ergebnisse.,,
Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
25. Die Anlage A/4/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom)
lautet:,,
Anlage A/4/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTROMECHANIKER FÜR
SCHWACHSTROM
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elektronik mit Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis
von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über
die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Gleichstromkreis
Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen.
Anpassung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Wirkungen des elektrischen Stromes
Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen.
Magnetismus und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Induktion. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Passive Vierpole. Arbeit, Leistung.
Transformator. Übertrager. Anpassung. Netzarten und genormte Spannungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen.
Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Widerstände. Kondensatoren. Spulen. Sensoren.
Halbleiter
Analoge und digitale Bauelemente.
Grundschaltungen
Analog- und Digitaltechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Analog- und Digitaltechnik.
Fachrechnen
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Zahlensysteme.
Elektrotechnik
Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik.
Elektronik
Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Elektrotechnik
Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik.
Elektronik
Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik.
Schularbeiten in ,,Fachrechnen“: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.
Er soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Werkzeuge, elektrischen Maschinen und Einrichtungen
vertraut sein sowie über die Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Verbindungstechniken. Leiterplattentechnologie. Normung.
Entsorgung.
Werkzeuge, elektrische Maschinen und Einrichtungen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Schutzmaßnahmen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Elektrische Maschinen und Einrichtungen
Wirkungsweise.
Steuer- und Regeltechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Digitaltechnik
Kombinatorische Logik. Sequentielle Logik.
Steuer- und Regeleinrichtungen
Steuerung. Regelung. Sensorik. Aktorik.
Prozessortechnik
Struktur eines Mikrocomputers. Hard- und Software. Erstellen von einfachen Programmen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Steuer- und Regeleinrichtungen
Steuerung. Regelung. Sensorik. Aktorik.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen, sie überprüfen
und auswerten können.
Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und Mikroprozessortechnik
haben.
Er soll elektrische Anlagen simulieren und betreiben, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen
Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Der Schüler soll Schaltpläne, Werkzeichnungen und Skizzen normgerecht ausführen sowie lesen
können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die notwendigen Berechnungen
durchführen zu können.
Lehrstoff
Meßtechniklabor
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßgeräte
Analoge und digitale Meßinstrumente. Aufbau. Einsatz.
Meßwerterfassung und -verarbeitung
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwerterfassung
und -übertragung. Sondermeßverfahren.
Elektrolabor
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Schaltübungen
Versuche und Übungen an aktiven und passiven Bauelementen sowie an elektrischen Maschinen
und Einrichtungen. Übungen aus dem Bereich der Steuer- und Regeltechnik. Untersuchungen. Einstellungen.
Auswertung.
Mikroelektroniklabor
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Digitaltechnik
Schaltungen der kombinatorischen und sequentiellen Logik.
Mikrocomputer
Programmieren. Schaltübungen.
Fachzeichnen
Zeichennormen
Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Schaltzeichen. Schaltpläne. Diagramme.
Schaltpläne
Schaltungsaufnahmen. Leiterplattenschaltungen. Blockschaltbilder. Funktionsabläufe von analogen
und digitalen Schaltungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In ,,Fachrechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,
Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu
führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.,,
Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
26. Die Anlage A/4/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fernmeldebaumonteur) lautet:,,
Anlage A/4/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FERNMELDEBAUMONTEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elektronik mit Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis
von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über
die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und
Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Gleichstromtechnik
Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen.
Anpassung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Wirkungen des elektrischen Stromes
Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen.
Magnetismus und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Felderwirkung. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Passive Vierpole. Arbeit, Leistung.
Transformator, Übertrager.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen.
Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen.
Halbleiter
Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter. Spezialausführungen. Optoelektronische Halbleiter.
Grundschaltungen
Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Analog- und Digitaltechnik.
Fachrechnen
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen.
Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen.
Elektrotechnik
Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik.
Elektronik
Berechnungen von Halbleiterschaltungen. Rechnungen aus den Bereichen Stromversorgung und
Verstärkertechnik. Berechnungen zur angewandten Digitaltechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Elektrotechnik
Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik.
Elektronik
Berechnungen von Halbleiterschaltungen.
Schularbeiten in ,,Fachrechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben
sowie über die in der Praxis üblichen Baugruppen und Geräte Bescheid wissen.
Er soll die zeitgemäßen Telekommunikationstechniken kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Verbindungstechniken. Normung. Entsorgung.
Meßgeräte
Analoge und digitale Meßinstrumente. Aufbau. Einsatz. Oszilloskop.
Baugruppen und Geräte
Bauelemente. Leitungen, Kabel- und Lichtwellenleiter. Fernmeldestromversorgung.
Telekommunikation
Fernsprechvermittlungs- und Übertragungstechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Telekommunikation
Fernsprechvermittlungs- und Übertragungstechnik.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Skizzen, Montagezeichnungen und Schaltpläne normgerecht, technisch
richtig und sauber ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig
zu arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Schaltzeichen. Diagramme.
Schaltpläne
Stromlaufpläne. Schaltzeitdiagramme. Leiterplattenschaltungen. Blockschaltbilder.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Schaltaufgaben sicher durchführen können.
Er soll die berufsrelevanten physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen und sie überprüfen
und auswerten können.
Er soll fernmeldetechnische Einrichtungen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen
Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßinstrumente
Handhaben. Verwenden.
Meß- und Schaltübungen
Messen elektrischer Größen an Schaltungen mit Widerständen, Kondensatoren und Induktivitäten.
Fehlersuchen. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,
Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
27. Die Anlage A/6/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bäcker) lautet:,,
Anlage A/6/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BÄCKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betiebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Nahrungsmittelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung
und Gesundheit haben.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Lebensmittel
Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln
(Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.
Chemische Begriffe
Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen
und Lösungen.
Physikalische Begriffe
Zustandsformen der Stoffe. Masse, Dichte und Energie. Wärme. Kühlung.
Biologische Begriffe
Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf.
Ernährung
Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Backöfen und Arbeitsbehelfe, einschließlich
computergestützter Anlagen, nach dem aktuellen Stand der Technik kennen und über deren
Aufbau, Einsatz sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte umfassend Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen sowie über die Behandlung
von Getreide, Mehl und Teig Bescheid wissen.
Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Handhabung. Instandhaltung.
Backofen
Aufbau. Wirkungsweise. Vorbereitung. Beheizung. Herrichten. Beschickung. Überwachung. Entleerung.
Pflege. Energie und Energieeinsatz.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Backofen
Spezialöfen. Beheizung. Energie und Energieeinsatz.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.
Bäckerberuf
Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung.
Getreide
Arten. Einteilung. Sortenbezeichnung. Aufbau. Eigenschaften. Witterungseinflüsse. Krankheiten.
Lagerung und Konservierung. Vermahlung.
Das Mehl
Sorten. Zusammensetzung. Bedeutung. Anlieferung. Bearbeitung. Lagerung. Mehlschädlinge
(Arten, Bekämpfung).
Der Teig
Führungsmethoden. Teigzusammensetzungen. Teiglockerungsarten. Zutaten. Backmittel. Teigaufbereitung.
Teigreaktionen. Überwachung.
Back- und Fertigwaren
Arten. Formgebung. Fehlererkennung und -behebung. Verpackung. Lagerung und Frischhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Backverfahren. Sonderbackverfahren. Händische und maschinelle Behandlung und Formung von
Gebäcken und Broten. Feinbäckerei. Weiß- und Schwarzbäckerei.
Fachliches Rechnen
Gewicht- und Volumsberechnungen. Temperaturberechnungen. Mischungsrechnungen. Rezeptumrechnungen.
Berechnung von Herführungen. Gärungs- und Backverlustberechnungen. Berechnungen zur
Stück-, Rezept- und Backausbeute.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Der Teig
Führungsmethoden. Teigzusammensetzung. Teiglockerungsarten. Zutaten. Teigaufbereitung. Teigreaktionen.
Fachliches Rechnen
Mischungsrechnungen. Rezeptumrechnungen. Berechnung von Herführungen. Gärungs- und Backverlustberechnungen.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Backöfen und Arbeitsbehelfe, einschließlich
computergestützter Anlagen, handhaben und instandhalten können.
Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und
-techniken ausführen können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken
anwenden können.
Er soll die Bäckereiprodukte kundenfreundlich präsentieren können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Backofen
Heizen. Herrichten. Beschicken. Überwachen. Regulieren. Entleeren. Pflegen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Dosieren. Kneten. Beachten der Teigruhe- und Gärzeiten. Auswiegen. Wirken. Pressenruhe. Pressen.
Schleifen. Ruseln. Aufarbeiten. Gären. Gärunterbrechung. Herrichten. Backen. Frosten. Ausfertigen.
Beurteilen und Verkosten. Verpacken. Lagern.
Kundenservice
Fachberaten. Präsentieren von Bäckereiprodukten. Verkaufen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,
Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu
führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt
hinzuweisen.“
28. Die Anlage A/6/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fleischer) lautet:,,
Anlage A/6/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FLEISCHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betiebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Nahrungsmittelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung
und Gesundheit haben.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Lebensmittelhygienebestimmungen.
Lebensmittel
Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln
(Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.
Chemische Begriffe
Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen
und Lösungen.
Physikalische Begriffe
Zustandsformen der Stoffe. Wärme. Kühlung.
Biologische Begriffe
Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf.
Ernährung
Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Tier- und Fleischkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen rechtlichen Bestimmungen der Fleischver- und
-bearbeitung kennen, grundlegende Kenntnisse über Schlachttiere und Fleisch haben und über Tierkrankheiten
und -seuchen Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Fleischuntersuchungsgesetz. Frischfleischhygieneverordnung. Fleischverarbeitungsbetriebe-
Hygieneverordnung. Bestimmungen zum Fleischimport. Fleischuntersuchungsverordnung.
Der Tierkörper
Zellaufbau. Gewebe. Organe, insbesondere Verdauungsorgane. Knochen.
Schlachttiere
Tierrassen. Vieheinkauf. Alters- und Qualitätsbestimmung. Beurteilung des Fleisches. Viehtransport
und Tierschutz. Schlachtung. Verwertung der Nebenprodukte. Entsorgung.
Tierkrankheiten und -seuchen
Arten. Ursachen. Erreger. Vorbeugung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechtliche Bestimmungen
Bestimmungen zum Fleischimport.
Schlachttiere
Alters- und Qualitätsbestimmung. Beurteilung des Fleisches.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach
dem aktuellen Stand der Technik kennen und unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und
sicherheitsrelevanter Aspekte auswählen können.
Er soll die traditionellen sowie zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und Kenntnisse
über küchenfertige Spezialitäten und deren Service haben.
Er soll die für seinen Beruf relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen.
Er soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und
Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Energie und Energieeinsatz. Instandhaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Maschinen
Sondermaschinen. Energie und Energieeinsatz.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.
Fleischerberuf
Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung.
Zusatz- und Hilfsstoffe
Arten. Verwendung. Eigenschaften. Prüfung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung. Fleischzerteilung und ladenfertiges Herrichten. Fleischwaren
und Fleischwarenherstellung. Würste. Wurstwarenherstellung. Konservierung. Lagerung.
Speisenzubereitung
Halbfertig- und Fertiggerichte. Kalte Beigaben. Belegte Brötchen. Brotaufstriche. Salate. Plattenservice.
Kundenservice
Verkauf und Präsentation von Fleisch, Fleischwaren und einfachen Speisen.
Fachliches Rechnen
Masse- und Gewichtsberechnungen. Brätberechnungen. Mischungsrechnungen. Materialberechnung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsverfahren und -techniken
Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben
und instandhalten können.
Er soll die für diesen Lehrberuf relevanten traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und
-techniken ausführen können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken
anwenden können.
Er soll Fleisch- und Wurstwaren herstellen, verarbeiten, kontrollieren, lagern und entsorgen können.
Er soll einfache Speisen laut Gewerbeordnung zubereiten und kundenfreundlich präsentieren können.
Lehrstoff
Praktische Arbeit
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Einsatz. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vor- und Zubereiten von Fleisch. Landenfertiges Herrichten von Frischfleisch. Konservieren. Braten.
Kochen. Brühen. Kühlen. Trocknen. Lagern. Entsorgen.
Fleischbe- und -verarbeitung
Qualität kontrollieren. Zerfällen. Entbeinen. Zuschneiden und sortieren. Zubereiten. Herstellen von
Fleisch- und Wurstwaren. Lagern. Qualität sichern. Entsorgen.
Verkaufsvorbereitung
Speisenzubereitung
Zubereiten von Halbfertig- und Fertiggerichten, Salaten, belegten Brötchen und Brotaufstrichen.
Legen von Aufschnitten.
Kundenservice
Fachberaten. Verwenden, Zubereiten und Präsentieren von Fleisch, Fleischwaren und einfachen
Speisen. Verkaufen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Das ,,Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt
hinzuweisen.“
29. Die Anlage A/6/5 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Konditor (Zuckerbäcker), Lebzelter und
Wachszieher, Bonbon- und Konfektmacher) lautet:,,
Anlage A/6/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KONDITOR (ZUCKERBÄCKER), LEBZELTER
UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER
A. FÜR KONDITOR (ZUCKERBÄCKER)
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. FÜR LEBZELTER UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Nahrungsmittelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung
und Gesundheit haben.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Lebensmittel
Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln
(Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.
Chemische Begriffe
Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen
und Lösungen.
Physikalische Begriffe
Zustandsformen der Stoffe. Masse, Dichte und Energie. Wärme. Kühlung.
Biologische Begriffe
Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf.
Ernährung
Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate kennen,
sorgfältig auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen Stand
der Technik kennen und über deren Aufbau, Einsatz sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung ökonomischer,
ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen.
Er soll über die psychologischen und ästhetischen Einflüsse auf das Kaufverhalten der im Beruf hergestellten
Produkte Bescheid wissen.
Er soll die Herstellung von Teigen, Massen, Füllungen und Cremen sowie von diätetischen Produkten
kennen.
Er soll über Arbeiten in der Kaffeekonditorei Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Speisen
und Speiseeisarten kennen.
Er soll die für seinen Beruf relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen sowie sein Wissen in der
Kundenberatung einsetzen können.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und
Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung. Ergonomie. Energieeinsatz.
Konditorbacköfen
Arten. Systeme. Handhabung. Pflege. Instandhaltung.
Spezielle Fachkunde
Berufscharakteristik
Geschichtliche Entwicklung und Bedeutung. Neuzeitliches Berufsverständnis.
Psychologie und Ästhetik der Konditorprodukte
Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack auf das Kaufverhalten.
Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate
Arten. Erzeugung. Verwendung. Eigenschaften. Prüfung. Lagerung. Kühl- und Tiefkühlmethoden.
Entsorgung.
Bonbon- und Zuckerwaren
Arten. Einteilung. Herstellung. Eigenschaften. Lagerung und Konservierung.
Schokolade
Arten. Behandlung. Verarbeitung.
Diätetische Produkte
Arten. Rezepturen. Herstellung.
Fertigwaren
Formgebung mit Dekor. Arrangement und Verpackung. Lagerung und Frischhaltung.
Kundenbetreuung
Fachberatung. Präsentation. Verkaufspraktiken.
Fachliches Rechnen
Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse-, Gewicht- und Dichteberechnungen. Wärme-
und Temperaturberechnungen. Nährwertberechnungen. Mischungsrechnungen. Prozentrechnungen. Rezepturberechnungen.
Lehrstoffspezifikationen
Bonbon- und Konfektmacher
Obst
Arten. Sorten. Verarbeitung. Konservierung.
Konditor (Zuckerbäcker)
Teige
Arten (Grund- und Spezialrezepturen). Führungsmethoden. Teigzusammensetzung. Teiglockerungsarten.
Zutaten. Teigaufbereitung. Teigreaktionen. Überwachung.
Massen
Arten (Grund- und Spezialrezepturen). Herstellungsmethoden. Zusammensetzung. Lockerung. Fehleranalyse.
Cremen und Füllungen
Arten. Herstellung. Verwendung.
Patisserie
Erzeugnisse. Bearbeitung. Bereitstellung.
Obst
Arten. Sorten. Verarbeitung. Konservierung.
Speiseeis
Arten. Erzeugung. Eisgerichte und -getränke.
Kaffeekonditorei
Herstellung von heißen Getränken und Speisen. Kalte Küche.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Ergonomie und Energieeinsatz.
Psychologie und Ästhetik der Konditorprodukte
Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack auf das Kaufverhalten.
Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate
Kühl- und Tiefkühlmethoden. Entsorgung.
Diätetische Produkte
Arten. Rezepturen. Herstellung.
Fachliches Rechnen
Nährwertberechnungen.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen, Entwürfe und Schablonen anfertigen können, um danach
wirtschaftlich, fachlich einwandfrei und unter Berücksichtigung seiner kreativen Möglichkeiten facheinschlägige
Produkte im Praktikum herstellen zu können.
Er soll sich des kunstgewerblichen sowie ästhetischen Stellenwertes der Konditorwaren bewußt
sein.
Lehrstoff
Gestaltendes Zeichnen
Schriftarten. Stilisierung. Schmuckelemente. Farbenlehre. Farbgestaltung und -harmonie. Dekoration.
Entwurf von Schaustücken.
Tortenentwürfe
Formen. Proportionen. Einteilung und Flächenschmuck. Gestaltungsharmonie. Muster. Schokolade-
und Einlaßarbeiten.
Dessertentwürfe
Formen. Garnierungen.
Oberflächendekorvorbereitung
Skizzen. Schablonenherstellung.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate
fachgerecht verarbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten
können.
Er soll die für diesen Lehrberuf relevanten traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und
-techniken ausführen können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken
anwenden können.
Er soll Bonbon- und Zuckerwaren, Speiseeis sowie Produkte der Patisserie herstellen können. Er
soll die für diesen Beruf notwendigen Backofenarbeiten ausführen können.
Er soll Obst berufsspezifisch verarbeiten können sowie Fertigprodukte dekorieren, arrangieren, verpacken,
lagern und kühlen können.
Er soll die Getränke und Speisen für die Kaffeekonditorei zubereiten und servieren können.
Der Schüler soll das Modellieren beherrschen.
Lehrstoff
Praktische Arbeit
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate
Verarbeiten. Handhaben. Prüfen. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben. Instandhalten.
Konditorbacköfen
Beschicken. Überwachen. Regulieren. Pflegen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Kochen und Verarbeiten von Zucker. Herführen und Aufarbeiten von Teigen. Anschlagen von Massen.
Herstellen und Verarbeiten von Glasuren, Cremen und Füllungen. Herstellen von Schokoladehohlkörpern.
Spritzen. Ziehen und Gießen von Zucker.
Diätetische Produkte
Arten. Herstellen.
Bonbon- und Zuckerwaren
Herstellen von Bonbons mit flüssiger, halbfester und fester Füllung. Schneiden. Ausstechen. Überziehen.
Tunken. Temperieren. Dekorieren.
Fertigwaren
Dekorieren. Arrangieren. Verpacken. Lagern. Kühlen und tiefkühlen.
Lehrstoffspezifikationen
Bonbon- und Konfektmacher
Obst
Verarbeiten. Kochen von Marmeladen, Dunstobst und Kompotten. Dickziehen.
Konditor (Zuckerbäcker)
Speiseeis
Herstellen von kalten und warmen Grundmassen. Gefrieren. Herstellen von Eisspezialitäten.
Füllungen
Arten. Herstellen.
Obst
Verarbeiten. Belegen von Torten und Schnitten. Kochen von Marmeladen, Dunstobst und Kompotten.
Dickziehen.
Patisserie
Herstellen warmer Mehlspeisen.
Kaffeekonditorei
Kochen und Anrichten von heißen Getränken. Rühren von Mayonnaisen. Belegen von Brötchen,
Canapes und Sandwiches. Herstellen von Salaten und Aufstrichen.
Modellieren
Herstellen der Modelliermasse. Modelliertechniken. Schminktechniken. Herstellen von Figuren und
Artikeln aus Marzipan und anderen Modelliermassen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
In ,,Fachzeichnen“ ist der Lehrstoff so aufzubauen, daß durch Erlernen der Grundbegriffe die Möglichkeit
zum Zeichnen selbständiger, ausführbarer und ästhetischer Entwürfe geschaffen wird.
Der Unterrichtsgegenstand ,,Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken
geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt
hinzuweisen.“
30. Die Anlage A/6/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Getreidemüller) lautet:,,
Anlage A/6/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GETREIDEMÜLLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Nahrungsmittelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung
und Gesundheit haben.
Er soll über den Stellenwert der Nahrungsmittel aus Getreide Bescheid wissen sowie Arbeitsabläufe
einer Bäckerei kennen.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus.
Lebensmittel
Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln
(Ursachen, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.
Chemische Begriffe
Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen
und Lösungen.
Physikalische Begriffe
Zustandsformen der Stoffe. Wärme. Kühlung.
Biologische Begriffe
Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf.
Ernährung
Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Bäckerei
Arbeitsabläufe. Herstellung von Broten, Backwaren und Teigwaren.
Getreidekunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Arten des Getreides und Mehles kennen und über ihre Behandlung Bescheid
wissen.
Er soll insbesondere die Grundlagen des biologischen Getreideanbaues kennen.
Lehrstoff
Getreide
Arten. Konventioneller und biologischer Getreideanbau. Einteilung. Sortenbezeichnung. Eigenschaften.
Beurteilung. Übernahme. Reinigung. Trocknung. Witterungseinflüsse. Krankheiten (Schädlinge
und Schädlingsbekämpfung). Vorbereitung für die Vermahlung. Lagerung und Lagerkontrolle.
Das Mehl
Sorten. Zusammensetzung. Mehlschädlinge und deren Bekämpfung. Verwendungszweck. Lagerung.
Transport.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen
Stand der Technik kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer
und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen.
Er soll die traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die der
Vermahlung, kennen und über die Futtermittelerzeugung Bescheid wissen.
Er soll über den Aufbau und die Organisation einer Getreidemüllerei Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen
physikalischen Begriffe kennen.
Lehrstoff
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Physikalische Begriffe
Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Ohmsches Gesetz. Arbeit, Leistung.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Handhabung. Instandhaltung.
Spezielle Fachkunde
Getreidemüllerei
Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung. Einteilung der Mühlen. Verfahren. Produktionsablauf.
Arbeitsplanung. Organisation und Aufzeichnung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vermahlung (Arten und Techniken, Reinigung, Vorbereitung, Überwachung, Prüfung). Schälung.
Wägung. Abfüllung und Abpackung.
Futtermittel
Arten. Zusammensetzung. Erzeugung und Nebenerzeugnisse. Verwiegung. Mischung. Pelletierung.
Lagerung.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Lehrstoff
Physikalische Berechnungen
Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse-, Gewicht- und Dichteberechnungen. Wärme-
und Temperaturberechnungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Müllereitechnische Berechnungen
Drehzahlberechnungen. Berechnungen der Umfangsgeschwindigkeit. Übersetzungsverhältnisse.
Mischungsrechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht und sauber ausführen
sowie Diagramme und Schaltpläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Werkzeichungen, Diagramme und Schaltpläne
Lesen. Skizzieren. Auswerten.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Produktanalysen
sicher durchführen können.
Er soll sich bei laboratoriumsmäßigen Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung bedienen
können.
Lehrstoff
Meßtechnik
Größen und SI-Einheiten. Handhabung der Meßgeräte.
Datenverarbeitung
Einführung. Aufbau. Anwendung.
Produktanalysen
Biochemisch-technische und physikalische Untersuchungen von Getreiden und deren Produkten.
Steuerungstechnik
Messen, Prüfen und Regeln hydraulischer, pneumatischer, elektrischer bzw. elektronischer Anlagen.
Fehleranalyse.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und
instandhalten können.
Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die Getreidebehandlung
durchführen sowie den Vermahlungsprozeß unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften
ausführen können.
Er soll die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Getreide
Annehmen des Getreides. Reinigen. Wiegen. Trocknen. Netzen. Abstehen. Zusammenstellen von
Getreidemischungen. Vorbereiten für die Vermahlung. Lagern.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vermahlen. Wägen. Abfüllen und abpacken. Ermitteln der Ausbeute.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Im Unterrichtsgegenstand ,,Fachrechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Die Unterrichtsgegenstände ,,Laboratoriumsübungen“ sowie ,,Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Umwelt
sowie auf die Hygienevorschriften hinzuweisen.“
31. Die Anlage A/6/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer) lautet:,,
Anlage A/6/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF OBST- UND GEMÜSEKONSERVIERER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Nahrungsmittelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung
und Gesundheit haben. Er soll insbesondere den Stellenwert der pflanzlichen Nahrungsmittel kennen.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Lebensmittel
Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln
(Ursachen, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.
Chemische Begriffe
Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen und Lösungen.
Biologische Begriffe
Verdauung (Enzyme, Mikroorganismen). Verdauungsorgane. Energiebedarf.
Ernährung
Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Rohwaren, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Halb-
und Fertigprodukte kennen, sorgfältig auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid
wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen physikalischen Grundgesetze kennen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen Stand
der Technik kennen und über deren Aufbau, Einsatz sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung ökonomischer,
ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen
und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.
Lehrstoff
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.
Physikalische Grundgesetze
Masse. Dichte. Wärme. Kühlung. Zustandsformen der Stoffe.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Reinigung und Desinfizierung. Instandhaltung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.
Rohwaren
Arten. Sorten. Übernahme. Qualitätsbeurteilung. Reinigung. Sortierung. Verarbeitung. Prüfung. Zubereitung
der Rohware für Halb- und Fertigprodukte. Lagerung. Kühl- und Tiefkühlmethoden. Konservierung.
Entsorgung.
Hilfs- und Zusatzstoffe
Arten. Verwendung. Eigenschaften. Lagerung. Entsorgung.
Halb- und Fertigprodukte
Prüfung. Überwachung. Verpackung. Lagerung. Etikettierung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Abfüllen. Aufgießen. Verschließen. Pasteurisieren. Sterilisieren. Konservierungsarten. Verpackung.
Etikettierung. Fertigungskontrolle. Qualitätssicherung.
Fachliches Rechnen
Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse-, Gewicht- und Dichteberechnungen. Wärme-
und Temperaturberechnungen. Materialbedarfsberechnungen. Mischungsrechnungen. Prozentrechnungen.
Rezeptur- und Ausbeuteberechnungen.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Konservierpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Rohwaren, Hilfs- und Zusatzstoffe fachgerecht
verarbeiten, handhaben, prüfen und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, reinigen, desinfizieren
und instandhalten können.
Er soll die für diesen Lehrberuf relevanten Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können, die
Halb- und Fertigprodukte prüfen, lagern, überwachen und verpacken können sowie die berufsspezifischen
Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Rohwaren
Übernehmen. Prüfen der Qualität. Reinigen. Sortieren. Vorbehandeln. Zubereiten für Halb- und
Fertigprodukte (Blanchieren, Dämpfen, Kochen, Säuern, Würzen, Abfüllen). Lagern. Konservieren.
Entsorgen.
Hilfs- und Zusatzstoffe
Verarbeiten. Handhaben. Prüfen. Entsorgen.
Halb- und Fertigprodukte
Prüfen. Lagern. Überwachen. Verpacken.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben. Reinigen. Desinfizieren. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Abfüllen. Aufgießen. Verschließen. Pasteurisieren. Sterilisieren. Konservieren. Verpacken. Etikettieren.
Kontrollieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand ,,Konservierpraktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt
hinzuweisen.“
32. Die Anlage A/9/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bürokaufmann) lautet:,,
Anlage A/9/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BÜROKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse
festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben
von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen
von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele
und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt
orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen
von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern
(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff ,,Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Politische Bildung“
hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend
Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema ,,Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit
mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge
der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen.
Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen
können.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse
in Betrieben kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben
unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung, -verteilung
und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung.
Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.
Waren
Arten. Ein- und Verkauf. Lagerung.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Gewerblicher Rechtsschutz.
Schriftverkehr
Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.
Lieferverzug. Annahmeverzug.
Geldwesen und Zahlungsverkehr
Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische
Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel.
Zeitgemäße Zahlungsformen.
Schriftverkehr
Zahlungsvordrucke. Wechsel.
Zahlungsverzug
Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche
Mahnverfahren.
Schriftverkehr
Mahnbriefe. Stundungsansuchen.
Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft
Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.
Der Kreditverkehr
Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.
Leasing. Factoring.
Unternehmen
Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.
Privatkonkurs.
Dienstleistungsbetriebe
Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr
und der öffentlichen Verwaltung, der Geld- und Kreditunternehmungen, der Versicherungsbetriebe (ohne
Sozialversicherung) sowie der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft.
Erzeugungsbetriebe
Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handwerksbetriebe sowie der Industriebetriebe.
Außenhandel
Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich
entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.
Personalwesen
Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.
Schriftverkehr
Stellenbewerbung. Lebenslauf.
Marketing
Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer
Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuer- und Abgabewesen
Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Der Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.
Didaktische Grundsätze
Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfaßten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht
in ,,Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu
nehmen.
Beim Thema Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Arbeit mit
Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.
Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten.
Schularbeiten: zwei pro Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen
Bereich vorkommenden Rechnungen haben.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen
und die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.
Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über
die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.
Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und
steuerlicher Hinsicht haben.
Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht
in ,,Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
286
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse aus
dem Bereich Lagerbuchhaltung haben. Er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
Kaufmännisches Rechnen
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen.
Zinsrechnungen.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Lagerbewirtschaftung.
Kostenrechnung und Kalkulation
Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenabschreibung. Indexrechnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Devisenrechnung. Lagerbewirtschaftung. Indexrechnung. Anlagenabschreibung. Finanzierung. Personalverrechnung.
Kostenrechnung und Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche
Vorschriften.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und
Lieferantenkonten.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische
Einheitskontenrahmen.
Spezielle Buchungen
Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.
Lohnbuchhaltung
Buchungen im Bereich Personalverrechnung.
Bilanzlehre
Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Bewertungsvorschriften. Anlagenverrechnung
und -verbuchung. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Lagerbuchhaltung.
Komplexe Aufgaben
Buchen von Geschäftsfällen. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Bilanzlehre.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,
ziffernsparender Methoden, das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des
Rechnens, das Kopfrechnen und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt
es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau
ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist
besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.
Fachunterricht
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen
Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.
Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die
Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.
Lehrstoff
EDV-Hardware
Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.
EDV-Software
Systemsoftware. Anwendersoftware.
Einführung in das Betriebssystem
Dienstprogramme, Datensicherung.
Relationales Datenbanksystem
Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen.
Arbeiten in Datenbanksystemen
Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen.
Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen
Tabellarische und graphische Darstellung von Daten.
Gesellschaftliche Aspekte
Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien
(Telekommunikation, Internet, Datenhighway).
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen
vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.
Betriebswirtschaftliches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen arbeiten
können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.
Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie
Arbeitsabläufe kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können.
Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und
präsentieren können.
Lehrstoff
Textverarbeitung
Maschinen und Geräte
Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.
Zehn-Finger-Tastschreiben
Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten
Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.
Büroorganisation
Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachpraktikum
Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen
Konsument
Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.
Warenbeschaffung und -bewirtschaftung
Einkauf – Lagerung – Verkauf.
Kaufvertrag
Anbahnung – Abschluß – Erfüllung.
Unternehmen
Gründung – Führung – Auflösung.
Personalwesen
Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.
Steuern und Abgaben
Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.
Absatz und Werbung
Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.
Finanzierungsformen
Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.
Komplexer Geschäftsfall
Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung – Personalverrechnung
– Jahresbilanz – Auswertung.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte
und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.
Die ÖNORMEN sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist
zu verweisen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte
ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen
sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum
logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.
Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im
Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten
aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher
Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der
anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.
Freigegenstand
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen
können.
Lehrstoff
Kurzschrift
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.
Kürzungen der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu
nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der
Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“
33. Die Anlage A/9/5 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Buchhändler, Musikalienhändler) lautet:,,
Anlage A/9/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHHÄNDLER, MUSIKALIENHÄNDLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit
Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern
und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation.
Schriftliche Kommunikation
Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher
Berichte und Sachverhaltsdarstellungen.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Schreibnormen
Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung (kaufmännischer Grundwortschatz, kaufmännische
Fremdwörter) und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers,
wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.
Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige
Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern
(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten
Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Sortimentspraktikum
und Verkaufstechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit
Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge
der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen
Abwicklungsprozesse kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben
unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und
sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen
abfassen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.
Wirtschaftssysteme.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.
Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.
Handelsbetrieb
Arten. Aufgaben. Organisation.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Geld- und Kreditwesen
Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft.
Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte.
Transportwirtschaft
Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,
Spediteur und Lagerhalter.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.
Außenhandel
Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.
Versicherungen
Formen. Vertrag.
Personalwesen
Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuern
Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Schriftverkehr
Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den
privaten und betrieblichen Schriftverkehr.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschafts- und Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Währungspolitik. Außenhandel. Zahlungs-
und Leistungsbilanz. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung. Schriftverkehr.
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr
im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für
die Unterrichtsgegenstände ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“.
Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.
Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge
Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand ,,Textverarbeitung“ notwendig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden
können.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen
und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.
Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche
und steuerliche Auswertungen durchführen können.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen
für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Kaufmännisches Rechnen
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kennzahlen der Lagerhaltung.
Kalkulation
Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Kalkulation.
Personalverrechnung. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung.
Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.
Bilanz- und Steuerlehre
Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen
Vorschriften. Einmonatiger Geschäftsfall mit betrieblicher und steuerlicher Auswertung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Buchen von Geschäftsfällen. Bilanz- und Steuerlehre.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen
wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse
kommt große erzieherische Bedeutung zu.
Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet
werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent-, oder Zinsrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen
lösen können.
Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.
Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und
arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.
Lehrstoff
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendungen
Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.
Didaktische Grundsätze
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt
es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Informative Literatur
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf wichtigen Fachbegriffe und Verlage kennen.
Er soll verschiedene Publikationsarten kennen und Publikationen vergleichen können.
Lehrstoff
Wissenschafts- und Sachgebiete
Fachbegriffe. Publikationsarten. Vergleich der Publikationen. Verlage.
Didaktische Grundsätze
Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit des Gelernten in der beruflichen Praxis.
Die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand ,,Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik“ soll
hergestellt werden.
Literatur, Musik und Kultur
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll kulturelle Epochen, Strömungen und Ausdrucksformen kennen und über die kulturellen
Zusammenhänge Bescheid wissen.
Der Schüler des Lehrberufes Buchhändler soll bedeutende Autoren und Werke der deutschsprachigen
Literatur und der Weltliteratur kennen und die literarischen Gattungen bzw. Textsorten unterscheiden
können.
Der Schüler des Lehrberufes Musikalienhändler soll bedeutende Komponisten und Werke, Länder
und Stile sowie Autoren und Künstler kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Kultur
Epochen, Strömungen und kulturelle Zusammenhänge von Literatur, Musik, Bildender Kunst und
Darstellender Kunst. Einflüsse von Religion und Philosophie.
Literatur und Musik
Grundbegriffe. Epochen. Ausdrucksformen.
Lehrstoffspezifikationen
Buchhändler
Literatur
Vertreter. Werke. Zeitschriften. Preise. Veranstaltungen.
Musikalienhändler
Musik
Vertreter. Werke. Musik- und Kulturzeitschriften. Preise. Veranstaltungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Buchhändler
Komplexe Aufgaben
Vertreter. Werke. Kulturelle Zusammenhänge.
Didaktische Grundsätze
Die Kapitel ,,Literatur“ bzw. ,,Musik“ sind ihrem Stellenwert für die Lehrberufe Buchhändler bzw.
Musikalienhändler entsprechend zu unterrichten.
Medien aller Art sollen zur Förderung des Verständnisses für Kultur und Literatur eingesetzt werden.
Auf aktuelle literarische, musikalische und kulturelle Schwerpunkte soll eingegangen werden.
Nachschlagewerke sollen zur Erarbeitung des Lehrstoffes verwendet werden.
Medientechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Entwicklung und die Technologie der Informationsträger kennen und über die
differenzierte Einsetzbarkeit der Medien Bescheid wissen.
Lehrstoff
Printmedien
Arten. Entwicklung. Herstellung.
Optische und akustische Medien
Arten. Anwendungsbereiche.
Visualisierungstechniken
Arten. Methoden.
Didaktische Grundsätze
Durch den praktischen Einsatz der Medien und Informationsträger soll die Anschaulichkeit gewährleistet
werden und die Vielfalt bewußt gemacht werden.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen
können.
Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen
eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
Zehn-Finger-Tastschreiben
Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.
Schriftstückgestaltung
Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten
Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen
Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische
Erfahrung der Schüler beziehen sollen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet werden.
Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden.
Schularbeiten: zwei.
Verlagswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die vielfältigen Aufgaben des Verlagswesens und des Zwischenhandels kennen und
mit den Rechtsgrundlagen vertraut sein.
Er soll Vereinigungen, Berufsvertretungen und Veranstaltungen des einschlägigen Handels kennen.
Lehrstoff
Rechtliche Grundlagen
Verlagsrecht. Urheberrecht. Medienrecht. Verwertungsgesellschaften.
Verlag
Aufbau, Marketing, Verlagsprofile.
Zwischenhandel
Organisation. Aufgaben.
Institutionen
Vereinigungen. Berufsvertretungen. Veranstaltungen.
Didaktische Grundsätze
Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen ,,Informative Literatur“, ,,Literatur, Musik und
Kultur“ und ,,Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik“ sind herzustellen.
Kontakte mit Experten des einschlägigen Handels sind zu empfehlen.
Werbetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung beherrschen
und umsetzen können.
Er soll den Einfluß der Warenpräsentation auf den Absatz erkennen.
Er soll Waren des Lehrberufes nach Gestaltungsgrundsätzen im Schaufenster, im Verkaufsraum und
bei Ausstellungen präsentieren können.
Er soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.
Lehrstoff
Werbung und Verkaufsförderung
Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate Identity. Corporate Design. Werbeplanung.
Werbegestaltung
Linie. Schrift. Raum. Farbe und Licht.
Fertigungstechniken
Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.
Warenpräsentation
Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in
der Praxis des Lehrberufes.
Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen;
Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen.
In allen Bereichen der Werbung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten
Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind.
Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sein Wissen im Sortimentshandel anwenden können.
Er soll seine Kenntnisse im Einkauf, bei der Lagerbewirtschaftung und im Verkauf selbständig umsetzen
können.
Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines
zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten
bewußt sein.
Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung
beherrschen und umsetzen können.
Lehrstoff
Bibliographie
Aufgaben. Arten. Titelaufnahme. Handhabung.
Betriebsformen
Arten. Aufgaben. Verbreitung.
Sortimentsorganisation
Einkauf. Lagerbewirtschaftung. Marketingstrategien.
Verkauf
Persönlichkeitsbild und Verhalten des Verkäufers. Kundentypologie. Warenpräsentation. Kundenmilieu.
Verkaufsmodalitäten von Sortimentsschwerpunkten.
Gespräche mit Kunden
Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme.
Berufsspezifische Handelsusancen
Fester Ladenpreis. Sammelrevers. Verkehrs- und Verkaufsordnung.
Didaktische Grundsätze
Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit der theoretischen Kenntnisse auf die Praxis.
Durch Fallbeispiele und Rollenspiele sollen reale Situationen trainiert werden.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich neueste Technologien unter Verwendung modernster
Hilfsmittel und Geräte einzusetzen.
Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen ,, Deutsch und Kommunikation“, ,,Informative Literatur“,
,,Verlagswesen“ und ,,Werbetechnik“ sind herzustellen.
Unverbindliche Übung
Darstellendes Spiel
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sich mit theoretischen Überlegungen und mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten
im Bereich der Sprechtechnik, der Körpersprache, des Rollenspieles sowie mit dramatischen Ausdrucksformen
und deren Gestaltung auseinandersetzen und dies nach seinen Fähigkeiten im Spiel umsetzen.
Er soll mit den Aufgaben und Inhalten von Dramaturgie, Regie und Inszenierung bekannt gemacht
werden.
Er soll grundlegende Kenntnisse über die Arbeit am Theater erhalten.
Lehrstoff
Nonverbales Theater
Pantomime. Tanz-, Masken- und Musiktheater.
Sprechtheater
Klassisches und experimentelles Theater.
Rollenspiel
Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen. Entwicklung von Problemlösungsstrategien im
Spiel. Szenische Gestaltung aktueller Themen. Gestaltung von Szenen eines Theaterstückes.
Didaktische Grundsätze
Kriterien für die Übungen und Spiele sind Inhalte und Methoden, die praktisch umsetzbar sind und
Lust am Probieren vermitteln.
Ergänzend empfehlen sich Kontakte mit Schauspielern, Regisseuren und Theaterfachleuten.
Besuche von Theatervorstellungen zum Zwecke des Verständnisses der Arbeit an darstellenden
Spielen sind wertvoll.
Die Erarbeitung und Gestaltung von Spielen, die vor Publikum präsentiert werden, erhöhen die Motivation
und Betroffenheit der Schüler.“
34. Die Anlage A/9/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Drogist) lautet:,,
Anlage A/9/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DROGIST
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit
Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern
und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Kommunikationsstörungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher
Berichte und Sachverhaltsdarstellungen.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Schreibnormen
Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung (kaufmännischer Grundwortschatz, kaufmännische
Fremdwörter) und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers,
wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.
Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige
Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern
(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten
Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Verkaufs- und
Werbetechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend der Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Drogist betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge
der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen
Abwicklungsprozesse kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben
unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und
sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen
abfassen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.
Internationale Handelsbeziehungen.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.
Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation.
Handelsbetrieb
Arten. Aufgaben. Organisation.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Produkthaftung.
Geld- und Kreditwesen
Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft.
Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Privatkonkurs.
Transportwirtschaft
Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,
Spediteur und Lagerhalter.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.
Außenhandel
Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.
Versicherungen
Formen. Vertrag.
Personalwesen
Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuern
Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Schriftverkehr
Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den
privaten und betrieblichen Schriftverkehr.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Währungspolitik. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung.
Schriftverkehr.
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr
im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für
die Unterrichtsgegenstände ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“.
Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.
Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge
Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand ,,Textverarbeitung“ notwendig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden
können.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen
und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.
Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche
und steuerliche Auswertungen durchführen können.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen
für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Kaufmännisches Rechnen
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kennzahlen der Lagerhaltung.
Kalkulation
Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Personalverrechnung.
Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung.
Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.
Bilanz- und Steuerlehre
Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen
Vorschriften. Einmonatiger Geschäftsfall mit betrieblicher und steuerlicher Auswertung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Buchen von Geschäftsfällen. Bilanz- und Steuerlehre.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen
wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse
kommt große erzieherische Bedeutung zu.
Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet
werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent-, oder Zinsrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen
lösen können.
Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.
Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und
arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.
Lehrstoff
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendungen
Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.
Didaktische Grundsätze
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt
es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Fachunterricht
Botanik und Pharmakognosie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Branche gebräuchlichsten Grundbegriffe der botanischen Systematik sowie
Morphologie, Anatomie und Physiologie der Pflanzen kennen.
Er soll Heilkräuter und Gewürze erkennen und ihre Inhaltstoffe, Verwendung und Zubereitung angeben
können.
Er soll die gebräuchlichsten handelsüblichen Drogen sowie die daraus gewonnenen pharmazeutischen
Fertigprodukte entsprechend den geltenden rechtlichen Vorschriften kennen.
Der Schüler soll die Notwendigkeit eines gesunden Natur- und Umweltbewußtseins bejahen.
Lehrstoff
Systematik
Künstliches und natürliches System der Pflanzen.
Morphologie
Wurzeln. Sprossen. Rinden. Blüten. Blätter. Früchte. Samen.
Anatomie
Zelle. Gewebe.
Physiologie
Assimilation. Dissimilation. Transpiration.
Herbarium und Drogensammlung
Anleitung. Richtlinien.
Pharmakognosie
Begriff. Einteilung. Nomenklatur.
Drogen
Wirkstoffe. Bearbeitung. Zubereitung. Indikation. Kontraindikation. Nebenwirkungen. Gewinnung.
Lagerung.
Monographie
Wurzeldrogen. Rindendrogen. Blätterdrogen. Blütendrogen. Früchtedrogen. Drogen von Kryptogamen.
Fruchtschalendrogen und Holzdrogen. Samendrogen. Kräuterdrogen. Pflanzensekrete. Bienenprodukte.
Tierische Drogen.
Ökologie
Begriff. Wechselbeziehung unter Lebewesen. Natur- und Umweltschutz.
Tee- und Gewürzmischungen.
Fertigerzeugnisse aus Drogen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens in der drogistischen
Praxis. Den Anforderungen der Praxis entsprechend empfiehlt sich bei den einzelnen Drogen die Behandlung
von Nomenklatur, Stammpflanze, natürlichem Standort und Anbaugebiet, Erkennungsmerkmalen,
Inhaltstoffen insbesondere Hauptwirkstoffen, Verwendung, Sonderfällen der Anwendung, Zubereitung
und Lagerung.
Da die Beherrschung der wichtigsten botanischen Grundbegriffe die Voraussetzung für das Verständnis
in der Pharmakognosie bildet, stehen Lehrstoffanordnung und -darbietung stets im Zusammenhang
zwischen Botanik und Pharmakognosie im Vordergrund.
Um den Unterricht anschaulicher gestalten zu können, empfiehlt es sich, Warenproben und audiovisuelle
Hilfsmittel zu verwenden. Lehrausgänge und botanische Wanderungen sollen nach Möglichkeit
das Naturbewußtsein fördern und entsprechende Aktivitäten anregen. Die Querverbindung zu den übrigen
Pflichtgegenständen des Fachunterrichts ist wichtig.
Chemie und Chemikalienkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die chemischen Grundbegriffe und Gesetze kennen.
Er soll die üblichen Bezeichnungen, wesentlichen Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten
handelsüblicher Chemikalien kennen und deren Lagerung sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Entsorgung
angeben können.
Der Schüler soll umweltschädliche Wirkungen erkennen und im Hinblick auf den Umweltschutz
verantwortungsbewußt handeln.
Lehrstoff
Allgemeine Chemie
Elementsbegriff. Gemenge. Verbindungen. Symbolik. Atombau. Molekül. Atommasse. Wertigkeit.
Chemische Gleichungen. Oxidation und Reduktion. Elektrolytische Dissoziation. Säuren. Basen. Salze.
Das Periodensystem.
Anorganische Chemie
Metalle. Nichtmetalle. Handelsübliche Verbindungen.
Organische Chemie
Systematik der Kohlenwasserstoffe. Organisch-chemische Grundreaktionen. Halogenwasserstoffe.
Alkohole. Aldehyde. Ketone. Säuren. Ether und Ester. Fette. Kohlenhydrate. Eiweißstoffe. Zyklische
organische Verbindungen. Handelsübliche Verbindungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis.
Die Behandlung einzelner Gebiete der allgemeinen Chemie (chemische Vorgänge, Grundgesetze,
Begriffe) bilden die Voraussetzung für das Verständnis in der Chemikalienkunde.
Auf Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen des Fachbereiches ist besonderer Wert
zu legen.
Der Theorieunterricht ist mit einfachen chemischen Versuchen zu veranschaulichen.
Somatologie und Gesundheitspflege
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Bau und die Funktion des menschlichen Körpers kennen.
Er soll Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie der Sanitäts- und Krankenpflegeartikel besitzen.
Er soll die Grundzüge der Ernährung und Kosmetik beherrschen.
Er soll Maßnahmen zur Förderung der gesunden Lebensweise und die Notwendigkeit für ein besseres
Verständnis der Wirkung diätetischer und kosmetischer Produkte auf den menschlichen Körper bejahen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Humanbiologie
Anatomie. Physiologie. Funktionsstörungen. Hygiene. Erste Hilfe.
Medizinische Artikel
Sanitäts- und Krankenpflegeartikel. Heilbehelfe. Diagnostika.
Haut und Hautanhangsgebilde
Aufbau und Funktion. Pflege. Pflegemittel. Trends bei Pflegeserien, Duftrichtungen bei Parfums.
Säuglingspflege.
Schönheitspflege
Produkte. Anwendung.
Ernährung
Aufbau. Zusammensetzung. Wirkung. Diätetische Präparate. Reformwaren. Säuglingsernährung.
Diäten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Medizinische Artikel. Ernährung. Schönheitspflege.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis.
Die einzelnen einschlägigen Artikel sind besonders vom Gesichtspunkt der Kundenberatung zu besprechen.
Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen des Fachunterrichs sind zwecks Bereitstellung
der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.
Pharmakologie und Toxikologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Arzneimittel, Arzneiformen und Gifte, ihre Zusammensetzung
sowie Dosierung, Verwendung, Wirkung und Nebenwirkungen kennen.
Er soll Grundkenntnisse über die einschlägigen für die Drogerie bedeutsamen Vorschriften haben
und sich fachliche Informationen beschaffen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Gesetzliche Vorschriften
Arzneimittelgesetz. Arzneibuchgesetz. Lebensmittelgesetz. Chemikaliengesetz. Lagervorschriften.
Suchtgiftgesetz. Verkehr mit brennbaren, feuergefährlichen und explosiven Stoffen. Zugehörige Verordnungen.
Berechtigung zum Handel mit Giften und Arzneimitteln.
Arten. Bedingungen zur Erlangung.
Toxikologie
Begriff, Aufgaben, Ziele. Teilbereiche der Toxikologie.
Pharmakologie
Begriff. Aufgaben. Ziele. Einteilung.
Pharmakodynamik
Begriff. Rezeptortheorie. Dosis-Wirkungsbeziehung. Hauptwirkung. Nebenwirkung. Wechselwirkung
von Arzneimitteln. Dosierung.
Pharmakokinetik
Begriff. Applikation. Resorption. Verteilung. Biotransformation. Ausscheidung. Blutspiegelkurve.
Halbwertszeit. Dosis.
Pharmaka
Arzneimittel auf natürlicher Basis. Arzneimittelwirkstoffe. Arzneiformen. Einteilung nach Indikationsgruppen.
Gifte
Begriff. Toxizität. Kanzerogenität. Mutagenität. Teratogenität. Vergiftungen. Erste Hilfe. Gegenmaßnahmen.
Lösungsmittel. Schwermetalle. Atemgifte.
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
Gesetzliche Grundlagen. Einteilung der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Wichtige
Lager- und Abgabebestimmungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Pharmakodynamik. Gifte. Pharmakokinetik.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis.
Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen empfiehlt sich möglichst an Hand
von Beispielen aus der Berufspraxis zu besprechen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll darauf hingewiesen werden, daß das Einhalten der einschlägigen
Gesetze, Verordnungen und Gebrauchsanweisungen unbedingt notwendig ist, um Menschen,
Tiere und Umwelt vor Schaden zu bewahren.
Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sind zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen
und die Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
Zehn-Finger-Tastschreiben
Buchstaben. Ziffern. Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.
Schriftstückgestaltung
Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten
Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen
Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische
Erfahrung der Schüler beziehen sollen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet werden.
Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden.
Schularbeiten: zwei.
Verkaufs- und Werbetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines
zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten
bewußt sein.
Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung
beherrschen und umsetzen können.
Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.
Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren
können.
Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.
Lehrstoff
Verkaufspsychologische Grundlagen
Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.
Kundengespräche und Telefonverkauf
Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Präsentation. Beratung. Abschlußtechnik. Ergänzungsverkauf.
Verabschiedung.
Sonderfälle
Diebstahl. Reklamation.
Werbung und Verkaufsförderung
Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate identity. Werbeplanung.
Werbegestaltung
Linie. Schrift. Raum. Farbe und Licht.
Fertigungstechniken
Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.
Warenpräsentation
Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in
der Praxis des Drogisten.
Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet
werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen, wobei
auf die größtmögliche Selbständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.
Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen ,,Drogistische Warenkunde“, und insbesondere
zu ,,Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation und Präsentation gepflegt
werden.
Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen.
Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen;
Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen.
Der Schüler soll möglichst selbständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Schaufenster
und außerhalb gestalten.
In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung
von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze
zu beachten sind.
Drogistische Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll systematische Kenntnisse der facheinschlägigen technischen Warengruppen haben
und über die Gefährlichkeit der Produkte Bescheid wissen.
Lehrstoff
Reinigungs- und Pflegemittel. Artikel für Desinfektion und Luftverbesserung. Klebstoffe. Anstrichmittel
und Hilfsmittel der Anstrichtechnik. Unkrautvernichter und Düngemittel.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis.
Die Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sind zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.
Fotografisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Techniken der Aufnahme und Wiedergabe beherrschen und die entsprechenden
Geräte bedienen können.
Der Schüler soll die Regeln der Bildgestaltung kreativ anwenden können.
Lehrstoff
Aufnahmetechnik
Geräte (Arten, Aufbau, Handhabung). Motivwahl.
Wiedergabetechnik
Geräte (Arten, Aufbau, Handhabung). Negativ- und Positivprozeß. Projektion.
Fotografisches Zubehör
Blitzgeräte. Filter. Vorsätze und Filme (Arten, Aufbau, Handhabung).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis und der
Kundenberatung des Drogisten.
Um gute Ergebnisse zu erzielen, erweist sich Gruppenarbeit als förderlich.
Drogistisch- pharmazeutisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten in der drogistischen Laborpraxis und in der Herstellung,
Verpackung, Deklaration, Prüfung und Anwendung chemischer Stoffe sowie diätetischer und kosmetischer
Präparate haben.
Er soll Prüfungen von Drogen und pharmazeutischen Präparaten sowie kosmetische Anwendungen
durchführen können.
Der Schüler soll beim Verkauf von Arzneimitteln, Drogen, Chemikalien und Pflegemitteln verantwortungsbewußt
handeln.
Lehrstoff
Drogistische Arbeiten
Messen. Wägen. Kolieren. Filtrieren. Verdünnen. Mischen. Extrahieren. Dichtebestimmung.
Schmelzen. Emulgieren.
Laborübungen
Laborgeräte (Arten, Funktion, Handhabung), Sicherheitsvorschriften. Qualitative Analyse, Einzelreaktionen
der Anionen und Kationen.
Bestimmen von Pflanzen
Bestimmungshilfen. Naturstudien.
Untersuchung von Drogen
Geruch, Geschmack, Farbe, Konsistenz und morphologischen Eigenschaften.
Mikroskopie
Mikroskop. Einführung in die mikroskopische Technik.
Produkte und Präparate nach Rezepturen
Herstellung. Anwendung.
Dekorative Kosmetik
Abstimmung von Typus und Make up. Anwendung.
Schnittpräparate
Herstellung. Einfache Färbungen. Histochemische Nachweise.
Drogenerkennung
Erkennen pulverisierter Drogen und Feststellen von Verfälschungen. Makroskopische und mikroskopische
Identifikation von Einzeldrogen, Drogenmischungen.
Organische Nachweisübungen
Herstellen von Reagenzien nach Rezepten. Identitätsprüfungen von Arzneimitteln und pharmazeutischen
Präparaten. Methoden. Hilfsmittel.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Integration der in den anderen Pflichtgegenständen
des Fachbereiches erworbenen Kenntnisse und zum Erwerb von Fertigkeiten im Sinne der
Berufspraxis.
Als Unterrichtsmethode empfiehlt sich das selbständige Arbeiten, wobei Beobachtungsergebnisse
und Untersuchungsergebnisse als Verkaufsargumente ausgewertet werden.
Auf gewissenhaftes und genaues Arbeiten ist besonderer Wert zu legen.“
35. Die Anlage A/9/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fotokaufmann) lautet:,,
Anlage A/9/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit
Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern
und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Kommunikationsstörung
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher
Berichte und Sachverhaltsdarstellungen.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Schreibnormen
Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung (kaufmännischer Grundwortschatz, kaufmännische
Fremdwörter) und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers,
wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.
Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige
Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern
(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten
Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Verkaufs- und
Werbetechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend der Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Fotokaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge
der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen
Abwicklungsprozesse kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben
unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und
sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen
abfassen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.
Internationale Handelsbeziehungen.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.
Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation.
Handelsbetrieb
Arten. Aufgaben. Organisation.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Produkthaftung.
Geld- und Kreditwesen
Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft.
Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Privatkonkurs.
Transportwirtschaft
Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,
Spediteur und Lagerhalter.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.
Außenhandel
Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.
Versicherungen
Formen. Vertrag.
Personalwesen
Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuern
Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Schriftverkehr
Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den
privaten und betrieblichen Schriftverkehr.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Währungspolitik. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung.
Schriftverkehr.
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr
im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für
die Unterrichtsgegenstände ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“.
Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.
Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge
Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand ,,Textverarbeitung“ notwendig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden
können.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen
und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.
Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche
und steuerliche Auswertungen durchführen können.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen
für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Kaufmännisches Rechnen
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kennzahlen der Lagerhaltung.
Kalkulation
Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Personalverrechnung.
Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung.
Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.
Bilanz- und Steuerlehre
Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen
Vorschriften. Einmonatiger Geschäftsfall mit betrieblicher und steuerlicher Auswertung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Buchen von Geschäftsfällen. Bilanz- und Steuerlehre.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen
wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse
kommt große erzieherische Bedeutung zu.
Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet
werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent-, oder Zinsrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen
lösen können.
Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.
Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und
arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.
Lehrstoff
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendungen
Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.
Didaktische Grundsätze
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt
es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Fachunterricht
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen
können.
Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und Standardfunktionen
eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
Zehn-Finger-Tastschreiben
Buchstaben. Ziffern. Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.
Schriftstückgestaltung
Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten
Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen
Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische
Erfahrung der Schüler beziehen sollen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet werden.
Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden.
Schularbeiten: zwei.
Verkaufs- und Werbetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines
zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten
bewußt sein.
Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung
beherrschen und umsetzen können.
Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.
Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren
können.
Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.
Lehrstoff
Verkaufspsychologische Grundlagen
Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.
Kundengespräche und Telefonverkauf
Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Präsentation. Beratung. Abschlußtechnik. Ergänzungsverkauf.
Verabschiedung.
Sonderfälle
Diebstahl, Reklamation.
Werbung und Verkaufsförderung
Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate identity. Werbeplanung.
Werbegestaltung
Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht.
Fertigungstechniken
Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.
Warenpräsentation
Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in
der Praxis des Fotokaufmannes.
Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet
werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen, wobei
auf die größtmögliche Selbständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.
Die Querverbindungen zu ,,Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation
und Präsentation gepflegt werden.
Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen.
Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen;
Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen.
Der Schüler soll möglichst selbständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Schaufenster
und außerhalb gestalten.
In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung
von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze
zu beachten sind.
Fotografie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse der Optik und Fotochemie besitzen.
Er soll Kameras, Zubehör und Fotomaterial kennen und richtig verwenden können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Rechtsfragen der Fotografie
Copyright. Vervielfälltigungsrecht.
Licht und Farbe
Eigenschaften. Grundgrößen. Abbildung. Grundfarben. Farbmischungen. Farbtemperatur. Blitzlicht.
Optische Elemente
Linsen. Objektive. Spiegel. Prismen. Filter.
Kameras
Optischer, technischer und elektronischer Aufbau. Belichtungsmessung. Funktionsweise. Typen.
Ausstattung. Systeme. Zubehör.
Fotochemie
Grundbegriffe. Fotochemikalien. Prozesse.
Fotomaterialien
Lichtempfindliche Materialien. Spezialfilme und -materialien.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Fotomaterialien. Fotochemie. Belichtungsmessung.
Didaktische Grundsätze
Bei den Abschnitten ,,Licht und Farbe“, ,,Optische Elemente“ und ,,Fotochemie“ soll nur auf die
wichtigsten Begriffe eingegangen werden.
Fotografische Handelsartikel sollen auf die Beratung der Kunden abgestimmt werden.
Audio-Video-Technik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll optisch und akustisch eingesetzte Geräte kennen und die elektronische und digitale
Bild- und Tontechnik beherrschen.
Lehrstoff
Audio-Video-Technik
Audiovisuelle Begriffe. Bedeutung. Informationsvermittlung. Anwendung.
Optische Geräte
Projektoren. Mikroskope. Ferngläser. Fernrohre.
Elektronische und digitale Bild- und Tontechnik
Geräte. Systeme. Aufnahme. Wiedergabe. Bearbeitung. Qualitätsbeurteilung.
Didaktische Grundsätze
Die Abschnitte ,,Elektronische und digitale Bild- und Tontechnik“ und ,,Audio-Video-Technik“
sollen auf die Beratung der Kunden abgestimmt werden.
Computertechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundbegriffe der Elektronik und Datenverarbeitung kennen.
Er soll verschiedene Konfigurationen und Softwarepakete kennen und anwenden können.
Er soll über mögliche Kommunikationen mit dem PC Bescheid wissen.
Lehrstoff
Elektronik
Grundbegriffe. Bauelemente.
Datenverarbeitung und Software
Daten. Codes. Dateiorganisation. Datenschutz. Anwenderprogramme. Utilitis. Eingabe. Verarbeitung.
Ausgabe. Grundbegriffe der Programmierung. Programmdokumentation.
Hardware
Zentraleinheit und Mikroprozessor. Peripherie.
Kommunikation mit dem PC
Telekommunikation. Netzwerke.
Didaktische Grundsätze
Alle Problemstellungen der Hardware und Software sollen verkaufstechnisch erarbeitet werden.
Durch kontinuierliches Arbeiten am Gerät und durch Ausdrucke der Schülerarbeiten soll ein unmittelbares
Erfolgserlebnis vermittelt werden.
Die Inhalte der Kommunikation mit dem PC soll sich auf die für den Verkauf notwendigen Argumente
beschränken.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Regeln der Aufnahmetechniken und der Ausarbeitungsprozesse in der Laborpraxis
beherrschen.
Er soll die entsprechenden Geräte bedienen können.
Er soll über Videoproduktionen, Dia-Bearbeitung und digitale Technologien Bescheid wissen und
diese auch einsetzen können.
Lehrstoff
Aufnahmetechnik
Kamerahandhabung. Beleuchtung. Belichtung. Bildgestaltung und -beurteilung. Schwarzweißfotografie.
Farbfotografie. Diafotografie. Reproduktionen. Nah- und Makrofotografie. Künstliches Licht.
Filterverwendung. Sofortbildfotografie. Filmen mit Videokameras. Arbeiten mit digitalen Aufnahmegeräten.
Fotolabor
Einrichtung. Geräte. Materialien. Chemikalien. Gefahren. Schwarzweißprozesse. Schwarzweißvergrößerungen.
Farbprozesse. Farbvergrößerungen. Filterungen. Spezielle Verfahren der Labortechnik.
Videoproduktionen
Konzept, Drehbuch. Aufnahme. Videoschnitt. Nachvertonung.
Dia-Bearbeitung
Diarahmung. Diaprojektion. Tonbildschau.
Digitale Technologien
Ton- und Bildaufnahme und -bearbeitung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Praxis des Lehrberufes in der
Kundenberatung.
Auf gemeinsames Arbeiten ist besonderer Wert zu legen.“
37. Die Anlagen A/9/5 und A/9/8 erhalten die Bezeichnung A/9/5, die Anlage A/9/14 erhält die Bezeichnung
A/9/8.
38. In der Anlage A/9/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Reisebüroassistent) tritt im Abschnitt
III (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
an die Stelle des Abschnittes ,,Deutsch und Kommunikation“:,,
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit
Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern und
seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Schreibnormen
Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Kommunikationsstörungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen
einfacher Berichte und Sachverhaltsdarstellungen.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers,
wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.
Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige
Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern
(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten
Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Verkaufs- und
Werbetechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend der Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Schularbeiten: zwei.“
38. Die Anlage A/9/12 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Versicherungskaufmann) lautet:,,
Anlage A/9/12
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERSICHERUNGSKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse je 480 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse
festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Erweiterung des versicherungskaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben
und Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Rhetorik
Möglichkeiten zur Verbesserung des sprachlichen Ausdrucks. Training der sprachlichen Geläufigkeit.
Wirksames Argumentieren.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen
von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Protokolltechnik. Moderner Briefstil.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen, Geschäftspartnern und Mitbewerbern
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen. Kundentypen
und ihre Behandlung. Konfliktlösungsgespräche.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele
und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt
orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen
von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern
(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff ,,Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und an
der Geschäftspraxis der Versicherungswirtschaft orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in,,
Versicherungskunde und Außendienst“ und ,,Politische Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit
sowie ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse
sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema ,,Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit
mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Versicherungskaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge
und Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs
kennen.
Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen
können.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse
in Betrieben insbesondere im Versicherungsbetrieb kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben
unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung,
-verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anbahnung. Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Gewerblicher Rechtsschutz.
Geldwesen und Zahlungsverkehr
Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische
Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel.
Zeitgemäße Zahlungsformen.
Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft
Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.
Der Kreditverkehr
Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.
Leasing. Factoring.
Unternehmen
Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.
Privatkonkurs.
Betriebe
Merkmale. Bedeutung und Organisation der Versicherungsbetriebe (ohne Sozialversicherung), der
Erzeugungsbetriebe, der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr und der öffentlichen Verwaltung,
der Geld- und Kreditunternehmungen sowie der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und
Transportwirtschaft.
Außenhandel
Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich
entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.
Personalwesen
Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.
Marketing
Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer
Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuer- und Abgabewesen
Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Schriftverkehr
Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.
Lieferverzug. Annahmeverzug. Zahlungsvordrucke. Wechsel. Mahnbriefe. Stundungsansuchen.
Mahnbriefe der Versicherung. Stellenbewerbung. Lebenslauf.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Kreditverkehr. Versicherungsbetriebe. Marketing.
Steuer- und Abgabewesen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der beruflichen
Praxis. Insbesonders soll bei der Auswahl des Lehrstoffes der Zusammenhang mit der Praxis im
Versicherungsbetrieb ein wichtiges Kriterium sein. Auf eine enge Verflechtung der Wirtschaftskunde mit
dem Schriftverkehr ist zu achten. Im besonderen ist auf das fachübergreifende Prinzip mit den Unterrichtsgegenständen
,,Versicherungskunde und Außendienst“, ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“
Bedacht zu nehmen.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend erscheint es zweckmäßig, Schriftstücke nach Möglichkeit
mit Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät anzufertigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der Praxis
im Versicherungsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht
geeignet.
Beim Thema Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Arbeit mit
Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Versicherungsbereich
vorkommenden Rechnungen haben.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen
und die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.
Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über
die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.
Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und
steuerlicher Hinsicht haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse aus
dem Bereich Buchhaltung haben. Er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Kaufmännisches Rechnen
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen.
Zinsrechnungen
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Lagerbewirtschaftung. Provisionsabrechnungen. Berechnung von Versicherungsprämien.
Besonderheiten bei der Unterversicherung.
Kostenrechnung und Kalkulation
Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Prämienkalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenabschreibung. Indexrechnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Devisenrechnungen. Lagerbewirtschaftung. Indexrechnung. Anlagenabschreibung. Finanzierung.
Personalverrechnung. Kostenrechnung und Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche
Vorschriften.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und
Lieferantenkonten.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische
Einheitskontenrahmen.
Spezielle Buchungen
Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.
Lohnbuchhaltung
Buchungen im Bereich Personalverrechnung.
Bilanzlehre
Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Anlagenverrechnung und -verbuchung.
Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.
Buchhaltung der Versicherungsunternehmen
Besonderheiten. Unterschied der Bilanz von Versicherungsunternehmen zu Bilanzen von Industrie-
und Handelsunternehmen. Gliederung der Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Versicherungstechnisches
Ergebnis.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Buchen von Geschäftsfällen. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Bilanzlehre. Versicherungstechnisches
Ergebnis.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,
ziffernsparender Methoden, das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des
Rechnens, das Kopfrechnen und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt
es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau
ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist
besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.
Fachunterricht
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen
Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.
Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die
Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.
Lehrstoff
EDV-Hardware
Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.
EDV-Software
Systemsoftware. Anwendersoftware.
Einführung in das Betriebssystem
Dienstprogramme, Datensicherung.
Relationales Datenbanksystem
Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen.
Arbeiten in Datenbanksystemen
Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen.
Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen
Tabellarische und graphische Darstellung von Daten.
Gesellschaftliche Aspekte
Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien
(Telekommunikation, Internet, Datenhighway).
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen
vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.
Versicherungskunde und Außendienst
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundlagen des Versicherungswesens und anderer Vorsorgemöglichkeiten kennen.
Er soll die Bedeutung des Versicherungswesens erkennen und Kenntnis über einzelne Versicherungszweige
haben.
Der Schüler soll Bescheid über Eigenvorsorge und Sozialversicherung wissen.
Er soll die Stellung des Versicherungsvermittlers und Aufgaben des Versicherungsaußendienstes
kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Versicherungswesen
Entstehung. Entwicklung. Bedeutung. Aufgabe.
Versicherungsvertrag
Personen. Abschluß. Änderung. Auflösung. Versicherungsschutz. Deckungszusage. Beschränkung
der Rechte. Mängel. Das versicherte Interesse. Sozial-, Vertrags-, Privatversicherung. Versicherungsver-
tragsgesetz. Allgemeine Versicherungsbedingungen. Spezielle Versicherungsbedingungen. Allgemeine
Bedingungen für die Sach- und Personenversicherung.
Versicherungsvermittler
Funktion. Aufgaben. Möglichkeiten. Arten. Versicherungsmakler. Agentur.
Außendienstangestellte
Rechte. Pflichten.
Schadensversicherung
Grundlagen. Wertbegriffe.
Versicherungsarten
Personenversicherungen. Sachversicherungen. Vermögensversicherung. Pflichtversicherung. Freiwillige
Versicherungen. Schadenversicherung. Summenversicherung.
Werbung
Ziel. Imagepflege. Kundendienst. Prospekte. Postwurfsendungen. Plakatwerbung. Rundfunk. Fernsehen.
Zeitungen und Zeitschriften.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Sozial-, Vertrags-, Privatversicherung. Versicherungsbedingungen. Versicherungsarten.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl und Behandlung ist die Bedeutung in der Praxis des Lehrberufes.
Auf die aktuelle Rechtslage ist Bedacht zu nehmen.
Auf praxisnahe branchenbezogene Auswahl des Lehrstoffes und systematischen Aufbau ist Augenmerk
zu legen.
Betriebswirtschaftliches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen arbeiten
können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.
Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie
Arbeitsabläufe kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können.
Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und
präsentieren können.
Lehrstoff
Textverarbeitung
Maschinen und Geräte
Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.
Zehn-Finger-Tastschreiben
Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten
Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.
Büroorganisation
Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachpraktikum
Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen
Konsument
Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.
Kaufvertrag
Anbahnung – Abschluß – Erfüllung.
Versicherungsvertrag
Antrag – Polizzierung – Zahlung – Zahlungsverzug – Verzugszinsenberechnung – Mahnwesen – Ersatzleistungen.
Prämienberechnung
Schadensstatistik – Sterbetafel – Kopfschadentabelle.
Kundenorientierter Schriftverkehr
Versicherungsspezifische Briefe – Serienbriefe.
Absatz und Werbung
Marktforschung – Marketing – Kontrolle.
Unternehmen
Gründung – Führung – Auflösung.
Personalwesen
Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.
Steuern und Abgaben
Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.
Finanzierungsformen
Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.
Versicherungsarten
Personenversicherung – Sachversicherungen – Vermögensversicherungen.
Schriftverkehr mit Behörden
Gewerbebehörden – Finanzbehörden – Sozialversicherungsträger.
Integrierter Geschäftsfall
Eröffnung – Finanzbuchhaltung – Anlagenbuchhaltung – Polizzierung – Personalverrechnung –
Auswertung – Besonderheiten der Buchhaltung der Versicherungsunternehmen – Verbuchung von Prämienforderungen
– Prämienabgrenzung – Schadensreserven – Rückstellung für Gewinnbeteiligung.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte
und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.
Die ÖNORMEN sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist
zu verweisen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte
ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen
sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum
logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.
Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im
Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten
aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher
Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der
anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.
Freigegenstand
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen
können.
Lehrstoff
Kurzschrift
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.
Kürzungen der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu
nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der
Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“
39. Die Anlage A/10/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Holz- und Sägetechniker) lautet:,,
Anlage A/10/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HOLZ- UND SÄGETECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Holztechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsrelevanten Gesetze aus der Physik, Elekrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll den Roh- und Werkstoff Holz sowie die Hilfsstoffe kennen und insbesondere gründliche
Kenntnisse über seine Be- und Verarbeitung haben.
Er soll über die notwendigen Metallbearbeitungsverfahren Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere
mit rechnergestützten Systemen, kennen, um sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer
sowie sicherheitsrelevanter Aspekte sicher einsetzen zu können.
Er soll mit den Arbeitsverfahren, -techniken und -abläufen der Holz- und Sägewirtschaft vertraut
sein und sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Elektrotechnik und Elektronik
Physikalische Grundgesetze
Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Wärmelehre.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Meßtechnik. Stromkreis. Gleich-, Wechsel- und Drehstromtechnik. Arbeit,
Leistung, Wirkungsgrad. Akkumulatoren. Generatoren. Transformatoren. Relais- und Schützschaltungen.
Elektronik
Bauelemente. Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik. Stromrichtertechnik.
Werkzeug- und Maschinentechnik
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen mit rechnergestützten Systemen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Verwendung. Einrichtung, Bedienung und Überwachung. Pflege
und Instandhaltung. Wartung. Ergonomie.
Metallbearbeitung
Spanende und spanlose Bearbeitung von Sägeblättern und Zerspanungswerkzeugen.
Arbeitsablauf
Beurteilung und Auswahl. Aufbau des Fertigungsablaufes. Einstell- und Überprüfungsarbeiten. Arbeitsprogrammauswahl
und Festlegung von Parametern. Qualitätskontrolle und -prüfung.
Holz- und Sägetechnik
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Der Baum
Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.
Holz als Rohstoff
Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten. Eingangskontrolle.
Holzbearbeitung
Einschnitte. Natürliche und künstliche Trocknung. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken.
Holz- und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Lagerung (Sortieren, Stapeln). Pflege. Konstruktiver Holzschutz.
Oberflächenbehandlung und Veredelung. Verwendung und Nutzung. Verladung und Transport.
Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Auswahl. Beurteilung und Verwendung. Lagerung.
Entsorgung.
Holznebenprodukte
Arten. Lagerung. Behandlung. Verwendung.
Kundenberatung
Materialberatung. Qualitätsberatung. Brandschutzberatung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Holz als Rohstoff
Eingangskontrolle.
Holzbearbeitung
Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen, sich der mathematischen sowie physikalischen Symbolik bedienen und Rechner,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalte lösen können.
Lehrstoff
Meßtechnik
Maße und SI-Einheiten.
Physikalische Berechnungen
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Mechanik. Wärmelehre. Festigkeit.
Holztechnische Berechnungen
Verschnittberechnungen. Errechnen von Einschnittsätzen. Berechnung des Zopfdurchmessers und
der Ausbeute. Schwindmaßberechnungen.
Maschinentechnische Berechnungen
Antriebe. Zahnräder. Drehzahl. Schnittgeschwindigkeit. Hauptzeit. Vorschub.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Holztechnische Berechnungen
Verschnittberechnungen. Berechnung des Zopfdurchmessers und der Ausbeute.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll holztechnische Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen
sowie lesen können.
Er soll berufsspezifische Skizzen anfertigen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Normen. Symbole.
Holztechnische Werkzeichnungen
Freihandskizzen. Holzverbindungen. Entwurfs-, Fertigungs- und Detailzeichnungen.
Holztechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Unfallverhütung, Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.
Er soll Holz- und Holznebenprodukte sowie Werk- und Hilfsstoffe dem Verwendungszweck entsprechend
auswählen, verwenden und entsorgen sowie Qualitätskontrollen durchführen können.
Er soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere
mit rechnergestützten Systemen, handhaben, instandhalten und warten können.
Er soll die praxisrelevanten Holzbearbeitungstechniken und -abläufe unter sachgemäßen und wirtschaftlichen
Aspekten beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Umweltschutz. Brandschutzmaßnahmen.
Holz- und Holznebenprodukte, Werk- und Hilfsstoffe
Auswählen. Verwenden. Kontrollieren der Qualität. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen mit rechnergestützten Systemen
Handhaben. Instandhalten. Warten.
Holzbearbeitungstechniken und -abläufe
Vermessen. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken. Sortieren. Verladen und Transportieren.
Stapeln. Lagern. Pflegen. Oberflächenbehandeln und -veredeln. Trocknen.
Metallbearbeitung
Spanloses und spanendes Bearbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche und Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen – auch bei Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses
für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,
Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen,,
Holztechnisches Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben,
die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten
EDV-Programme und Rechner zu achten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
40.Die Anlage A/11/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Schilderhersteller) lautet:,,
Anlage A/11/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SCHILDERHERSTELLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und unter Berücksichtigung
der Erfordernisse auswählen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie die Arbeitsverfahren und -technologien nach
dem Stande der Technik und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes
kennen.
Er soll die für den Beruf notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten, Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Baupolizeiliche Vorschriften.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Handhabung, Einsatz und Instandhaltung. Bedienung und Einsatzmöglichkeiten von EDV-Anlagen
mit Ein- und Ausgabestationen.
Werbung und Gestaltung
Begriffe, Werbeformen, Werbemittel; psychologische Wirkung von Schildern. Belichtungs- und
Beleuchtungseffekte. Farbeffekte.
Untergründe
Arten. Prüfung und Behandlungstechniken.
Arbeitsverfahren und -techniken
Beschichtungs- und Beschriftungstechniken auf verschiedenen Untergründen sowie stabilen und
beweglichen Werbeträgern. Anstrichschäden. Airbrushtechniken. Blattmetallauflagen und historische
Techniken. Satz- und Reprotechnik. Siebdruckverfahren.
Schilderherstellung
Herstellung und Montage von Buchstaben, Schildern, Lichtwerbeanlagen und anderen Werbeträgern.
Heraldik
Wappen, Heroldsbilder, Schildformen.
Stilkunde
Baustile. Stilmerkmale. Schriftstile.
Elektrotechnik
Stromarten, Installationsvorschriften, Schutzmaßnahmen.
Fachliches Rechnen
Längen- und Flächenberechnungen. Maßstabs- und Umwandlungsberechnungen. Rechnungen zum
Materialbedarf und Zeitaufwand.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgabe
Bedienung und Einsatzmöglichkeiten von EDV-Anlagen mit Ein- und Ausgabestationen. Satz- und
Reprotechnik. Siebdruckverfahren.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen.
Er soll die Techniken des Zeichnens und Schreibens beherrschen, Entwürfe von Schriften, Wappen
und Dekoren erstellen und fachlich einwandfrei und geschmackvoll ausführen können.
Der Schüler soll sich des kunstgewerblichen Stellenwertes und der Werbewirksamkeit seiner Produkte
bewußt sein.
Lehrstoff
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Schriftarten nach der Klassifikation. Schriftmischung. Kombinieren
von Schrift und Bild.
Farbe
Grundbegriffe der Farbenlehre. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbpsychologische Effekte.
Farbharmonie und Kontrastmöglichkeiten.
Zeichnen
Grundlagen der Geometrie. Flächen- und Raumverteilung. Figurales Zeichnen.
Gestalten
Skizze. Maßstabgerechter Entwurf. Layout von Schriften, Wappen und Dekore. Verkleinerung und
Vergrößerung. EDV-unterstützte Gestaltungsübungen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen seines Ausbildungszweiges nach dem Stande
der Technik sicher handhaben, pflegen und instandhalten können und über Unfallverhütung Bescheid
wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß und wirtschaftlich verwenden und entsorgen können.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken des Fachgebietes beherrschen und Schilder und andere
Werbeträger unter Berücksichtigung der Werbewirksamkeit und Gestaltung herstellen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Handhaben, Pflege und Instandhalten. Bedienen der EDV-Anlagen und der Ein- und Ausgabestationen.
Werk- und Hilfsstoffe
Verwenden und Entsorgen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Prüfen und Behandeln von Untergründen. Beschichten und Beschriften mit verschiedenen Techniken.
Airbrushen. Blattmetalle auflegen. Historische Arbeitstechniken. Setzen, Reproduzieren und Siebdrucken.
Schilderherstellung
Herstellen und Montieren von Buchstaben, Ornamenten, Werbeträgern und Schildern aus verschiedenen
Werkstoffen. Herstellen von Trägerkonstruktionen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
In ,,Fachzeichnen“ ist bei den Entwürfen für Schriften, Wappen und Dekore auf die Aktivierung der
gestalterischen Fähigkeiten und des Geschmackes Wert zu legen und die Erziehung zum selbständigen
ästhetischen Urteil zu pflegen.
Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler zum Lernen vor allem jener Fertigkeiten und Techniken
Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Einsicht in die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung soll auch durch die Erstellung von Arbeitsplänen
verstärkt werden.
Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.“
41. Die Anlage A/14/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Gießereimechaniker) lautet:,,
Anlage A/14/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GIESSEREIMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ökonomischer,
ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte auswählen, verwenden und verarbeiten können.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie über die berufsrelevanten
Metallbearbeitungstechniken Bescheid wissen.
Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundgesetze kennen
sowie über Steuer- und Regeltechnik Bescheid wissen.
Er soll über Schmelz- und Gießtechnik, Form- und Modelltechnik sowie über die berufsspezifische
Umwelttechnik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung.
Arbeitskunde
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Funktion. Einsatz und Wartung.
Metallbearbeitungstechniken
Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare
Verbindungen. Schweißverfahren.
Spezielle Fachkunde
Chemische und physikalische Grundlagen
Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmebehandlung. Organische und anorganische
Chemie.
Steuer- und Regeltechnik
Schaltpläne aus der Hydraulik, Pneumatik und Elektrotechnik. Lesen, Störungssuche und Fehlerbehebung
von Schaltplänen.
Schmelz- und Gießtechnik
Gießprozesse (Gattieren, Schmelzen, Schmelzbehandlung, Temperaturmessung, Sonderschmelz-
und -gießverfahren, Erstarrungslenkung). Schmelzen und Gießen von Eisen- und Nichteisengußwerkstoffen.
Gießgerechte Gestaltung von Gußteilen. Anschnitt- und Speisertechnik, Gußfehler, Qualitätskontrolle.
Form- und Modelltechnik
Arten. Herstellung. Instandsetzung und Reparatur der Modelleinrichtungen. Hand- und Maschinenformtechnik.
Kernherstellung und Einlegen der Kerne in die Form. Form- und Kernüberzüge. Herstellung
von Dauerformen.
Umwelttechnik
Umgang und Entsorgung der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Reinigung und Abführung
der Ofengase. Lärmschutz.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und
Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Meßtechnik
SI-Einheiten. Maße und Einheiten.
Grundrechenoperationen
Prozentrechnungen bei Gattierungen und Formstoffmischungen. Winkelfunktionen.
Mechanik
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Kraft und Kräfteparallelogramm. Arbeit. Leistung.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung (Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Hauptzeitberechnungen).
Festigkeitsberechnungen. Einfache und mehrfache Übersetzungen. Berechnungen aus Pneumatik
und Hydraulik.
Gießtechnische Berechnungen
Schwindmaßberechnungen. Anschnitt- und Speisertechnik. Gießdruck. Auftrieb. Gießgeschwindigkeit.
Elektrotechnische Berechnungen.
Ohmsches Gesetz. Spezifischer Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll praxisrelevante Werkzeichnungen, Skizzen und Modellrisse normgerecht und technisch
richtig ausführen sowie lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten
zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichennormen
Strichstärken und Linienarten. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Schnittdarstellungen.
Rauhtiefezeichen. Bearbeitungszugaben.
Gießtechnisches Zeichnen
Schnittdarstellungen gießfertiger Formen. Modellaufnahmen von Maschinenelementen. Modellrisse.
Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die praxisrelevanten Meßaufgaben sicher und gewandt durchführen können.
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll mit der Verwendung und Wartung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen vertraut sein.
Er soll in diesem Lehrberuf zeitgemäße und fachliche Arbeitstechniken und -verfahren ausführen
können sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßtechnik
SI-Einheitensystem. Handhabung und Pflege von Meßgeräten. Messen mechanischer und elektrotechnischer
Größen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Handhaben. Pflegen und Instandsetzen.
Werk- und Hilfsstoffe
Handhaben. Verwenden und Entsorgen.
Werkstoffprüfung
Prüfen der Härte, Zugfestigkeit und Dehnung. Bestimmung und Überprüfung der Rauhheitstiefe an
Werkstücken.
Metallbearbeitungstechnik
Messen und Anreißen. Spanend und spanlos Formen. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Schweißverfahren.
Schmelz- und Gießtechnik
Ofenbetrieb in der Gießerei (Gattieren, Schmelzen, Schmelzbehandlung, Temperaturmessung, Gießen).
Form- und Modelltechnik
Herstellen von Gießformen. Kernherstellung. Zulegen. Handformerei. Reparaturarbeiten an Modelleinrichtungen.
Umwelttechnik
Entsorgen der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Reinigen und Abführen der Ofengase.
Lärmschutz.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,
Praktische Arbeit“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die
betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
42. Die Anlage A/21/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fotograf) lautet:,,
Anlage A/21/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOGRAF
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens
180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Chemie und Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie und der Physik
kennen. Er soll insbesondere grundlegende physikalische Kenntnisse in den für den Beruf wichtigen
Teilbereichen Licht, Farbe und Optik haben.
Er soll den Aufbau, die Eigenschaften und Vorgänge bei der Verarbeitung lichtempfindlicher Materialien
kennen sowie über Recycling und fachgerechte Entsorgung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Begriffe und Gesetze der Chemie
Atom und Molekül. Für die Fotografie wichtige Elemente und Prozesse. PH-Wert.
Begriffe und Gesetze der Physik
Lichtentstehung und Eigenschaften des Lichtes. Photometrie. Sensitometrie. Densitometrische Größen.
Schwärzungskurve. Gradation. Gradationskurven. Farbtheorien. Grundbegriffe der Optik. Linsen
und fotografische Linsensysteme. Filter.
Lichtempfindliche Materialien
Aufbau. Eigenschaften. Vorgänge bei der Verarbeitung. Recycling. Silberrückgewinnung.
Fotografie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Fotografie verwendeten Filmmaterialien und Hilfsstoffe, Geräte, Kameras,
Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie für die Aufnahme und Ausarbeitung notwendigen Arbeitsverfahren
kennen.
Er soll die für den Fachbereich bedeutsamen Rechnungen beherrschen und über die Sicherheitsvorschriften
Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Vorschriften
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Einschlägige Berufsausübungsvorschriften. Urheber-
und Verwertungsrecht.
Die Fotografie
Geschichte der Fotografie. Arbeits- und Aufgabenbereiche. Grundlagen der elektronischen Bildverarbeitung.
Filmmaterialien und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Anwendungsmöglichkeiten. Entsorgung.
Einrichtung, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe
Arbeitsräume. Ausstattung. Einsatz, Wirkungsweise und Instandhalten der Aufnahme- und Laborgeräte.
Aufnahme
Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung. Filtertechnik. Spezialgebiete der Aufnahme. Aufnahme
für den Druck.
Ausarbeitung
Labortechniken für S/W und Color. Mechanische, chemische und elektronische Retuschen. Endfertigung
und Präsentation. Weiterverarbeitung für die Druckvorstufe und densitometrische Auswertung.
Fachliches Rechnen
Englische Längen- und Volumsmaße. Fototechnische Berechnungen. Materialberechnungen. Arbeitszeitaufwand.
Mischungsrechnungen. Belichtungsberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Filmmaterialien und Hilfsstoffe
Eigenschaften. Anwendungsmöglichkeiten (insbesondere von Sondermaterialien).
Einrichtung, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe
Arbeitsräume. Ausstattung.
Aufnahme
Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung.
Ausarbeitung
Labortechniken für S/W und Color. Weiterverarbeitung für die Druckvorstufe und densitometrische
Auswertung.
Fachliches Rechnen
Belichtungsberechnungen.
Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Elemente der Bildkomposition kennen und Form, Farbe und Schrift als Ausdrucksmöglichkeiten
einsetzen können.
Er soll Gestaltungskonzepte eigenständig verwirklichen können.
Der Schüler soll sich des ästhetischen und künstlerischen Stellenwertes der Fotografie bewußt sein.
Lehrstoff
Schrift
Schriftstile. Schriftklassifikationen. Wirkungsweise der Schriften. Schriftgestalten.
Bild
Wahrnehmung. Goldener Schnitt und seine Anwendung. Kompositionsgesetze. Bildanalysen.
Gestalten
Grundkenntnisse der Werbelehre. Anwendung von Form, Farbe und Schrift (Scribble, Layout, Reinzeichnung).
Präsentation.
Abbildung
Zwei- und dreidimensionales Darstellen einfacher Figuren (Parallel- und Zentralprojektion). Proportionen
des menschlichen Körpers.
Farbe
Farbenlehre. Farbkontrast. Farbpsychologische Grundlagen.
Elektronische Bildverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die elektronische Aufnahme- und Bildverarbeitungstechnik verstehen und die zugehörigen
Bildträger und Geräte kennen.
Er soll insbesondere die bei Imaging- und videografischen Laufbildsystemen notwendigen Aufnahme-
und Nachbearbeitungsverfahren kennen.
Lehrstoff
Aufnahme- und Bildverarbeitungstechnik
Elektronische Grundlagen. Bauteile. Bildentstehung, -speicherung, -bearbeitung und -wiedergabe.
Magnetische und optische Bildträger
Bandsysteme. Diskettensysteme.
Geräte
Arten, Funktionen, Bedienung- und Anwendungsmöglichkeit der Aufnahme-, Aufzeichnungs-,
Wiedergabe- und Nachbearbeitungsgeräte.
Aufnahme
Planung. Beleuchtung. Kameraführung.
Nachbearbeitung
Schnitt, Montage, Vertonung. Bearbeitung mittels Bildverarbeitungsprogrammen.
Fotografisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die fotografischen Filmmaterialien und Hilfsstoffe sowie Geräte und Kameras des
Lehrberufes nach dem Stand der Technik sicher handhaben, instandhalten sowie entsorgen können.
Er soll die Aufnahme- und Ausarbeitungstechnik von Fotografien sowie die Aufnahme- und Nachbearbeitungsarbeiten
von Imaging- und Videosystemen beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Filmmaterialien und Hilfsstoffe
Einsatz und Verarbeitung lichtempfindlicher Materialien für S/W und Color. Ansetzen und Verwenden
fotografischer Bäder für S/W und Color. Fachgerechtes Entsorgen.
Geräte und Kameras
Handhaben und Instandhalten der Aufnahme-, Aufzeichnungs-, Beleuchtungs-, Labor-, Nachbearbeitungs-
und Wiedergabegeräte. Zubehöre.
Aufnahme
Gestalten und Schminken für Foto und Video. Beleuchten bei Foto-, Imaging- und Videosystemen.
Anwenden der Filter. Messen der Belichtung. Experimentieren und arrangieren. Elektronische Aufnahme.
Ausarbeitung
Entwickeln. Mechanisch, chemisch und elektronisch retuschieren. Densitometrisches Kontrollieren
von Entwicklungsprozessen. Vergrößern. Verarbeiten mit Entwicklungsmaschinen. Experimentieren im
Labor. Endfertigen.
Nachbearbeitung
Schneiden, Montieren und Vertonen. Bearbeiten und Ausdrucken elektronischer Bilder.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Empfehlenswert sind insbesondere Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder
Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Da die Inhalte der Chemie und Physik Grundlagenwissen für die Unterrichtsgegenstände,,
Fotografie“ und ,,Fotografisches Praktikum“ darstellen, muß die Querverbindung zu diesen Pflichtgegenständen
besonders beachtet werden. Dem Themenbereich der Entsorgung ist genügend Zeit einzuräumen.
In ,,Fachliches Rechnen“ liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang
und dem genauen Ermitteln der Ergebnisse. Rechner sowie Rechenhilfen sind zu verwenden.
In ,,Fachzeichnen“ ist bei der Lehrstoffauswahl auf die Anwendbarkeit des fotografischen Schaffens
sowie auf die Förderung der Ästhetik und der Kreativität des Schülers zu achten. Bildmaterial sowie der
Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Die Pflichtgegenstände ,,Elektronische Bildverarbeitung“ sowie ,,Fotografisches Praktikum“ sollen
dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.
Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
43. Die Anlage A/21/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Optiker, Feinoptiker) lautet:,,
Anlage A/21/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OPTIKER, FEINOPTIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Kenntnisse in Optometrie und Physik haben
und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtlichen Vorschriften Bescheid
wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren
vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen nach dem
Stand der Technik kennen und im besonderen über die Meßtechniken und die optischen Instrumente
Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken in seinem Beruf haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Optometrie
Berufseinschlägige sicherheits- und gesundheitsrechtliche Vorschriften.
Meßtechnik
Normen. Meßsysteme. Datenerfassung. Datenauswertung. Meßfehler.
Optische Instrumente
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Handhabung. Justierung. Überprüfung und Pflege.
Augenoptik
Anatomie und Physiologie des Auges. Sehstörungen. Sehbehelfe.
Physik
Physikalische Grundlagen
SI-Einheitensystem. Optik. Mechanik. Wärmelehre. Elektrotechnik und Elektronik.
Technologie
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitung. Normung. Prüfung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen
Arten. Anwendung. Wirkungsweise. Wartung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanende und spanlose Bearbeitung. Wärmebehandlung. Oberflächenbearbeitung. Anfertigung und
Instandsetzung von Fassungen und Fassungsteilen.
Lehrstoffspezifikation
Optiker
Arbeitsverfahren und -techniken
Sehbehelfe.
Augenoptik
Pathologie des Auges. Grundlagen der Refraktionsbestimmung. Korrektionsmittel. Grundlagen der
Kontaktlinsenanpassung und -pflege.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Physikalische Grundlagen
Optik.
Augenoptik
Grundlagen der Refraktionsbestimmung. Korrektionsmittel.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll insbesondere jene Berechnungen selbständig, logisch und ökonomisch planen und
lösen, die für die Ausübung seines Berufes erforderlich sind.
Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik sachgemäß bedienen sowie
Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Meßtechnik
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Algebra. Trigonometrie. Vektorrechnungen.
Berechnungen zur Optik
Geometrische Optik. Wellenoptik. Optische Geräte. Optometrie.
Physikalische Berechnungen
Mechanik. Wärmelehre.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Optik
Geometrische Optik. Wellenoptik. Optometrie.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber
ausführen sowie lesen können.
Der Optiker soll auch mittels Freihandzeichnungen die ästhetischen Einflüsse der Brille auf das
Aussehen kennen.
Lehrstoff
Normen
Technische Zeichennormen. Optische Normen.
Skizzen und Zeichnungen
Strahlengänge. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen mechanisch-optischer Bauteile.
Lehrstoffspezifikation
Optiker
Kreatives Zeichnen
Kombination von Auge, Kopf und Brille.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Prüfaufgaben sicher durchführen können.
Er soll die optischen sowie die optometrischen Vorgänge nachvollziehend verstehen und sie anhand
von Messungen überprüfen und auswerten können.
Er soll sich bei den laboratoriumsmäßigen Aufgaben der Datenverarbeitungstechnik bedienen können.
Der Schüler soll den Kunden seinem Typ und Aussehen entsprechend für den Brillenkauf beraten
können.
Lehrstoff
Meßtechnik
SI-Einheitensystem. Aufbau und Handhabung der Meßgeräte.
Optische Übungen und Prüfungen
Geometrische Optik. Wellenoptik. Farbenlehre.
Datenverarbeitung
Einführung. Anwendung.
Lehrstoffspezifikation
Optiker
Optometrische Übungen und Prüfungen
Anatomie und Physiologie des Auges. Sehbehelfe. Grundlagen der Refraktionsbestimmung. Korrektionsmittel.
Kundenberatung
Ermittlung des Kundenwunsches. Brillenberatung bezüglich Typ, Physiognomie und Gebrauch.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll die berufsrelevanten Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen verwenden und warten
sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung.
Werk- und Hilfsstoffe
Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen
Handhaben. Instandhalten. Einstellen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln.
Lehrstoffspezifikationen
Optiker
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Sehbehelfen. Anfertigen und Instandsetzen von Fassungen, Fassungsteilen und Brillengläsern.
Feinoptiker
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen und Bearbeiten von optischen Bauteilen. Justieren von optischen Instrumenten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen, wobei insbesondere die Abgrenzung zur Augenheilkunde
zu beachten ist.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Die fachtheoretischen Themen über Kontaktlinsenanpassung und -pflege sind ihrem handwerksrechtlichen
Stellenwert entsprechend zu behandeln.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
In den Unterrichtsgegenständen ,,Laboratoriumsübungen“ und ,,Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Beim Thema ,,Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen,
die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge).
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
44. Die Anlage A/21/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hörgeräteakustiker) lautet:,,
Anlage A/21/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Otiatrie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll facheinschlägiges Wissen über die Anatomie, Physiologie und Pathologie des Ohres
haben.
Er soll insbesondere die Zusammenhänge in der Otiatrie kennen.
Lehrstoff
Das Ohr
Anatomie des Ohres. Physiologische Vorgänge.
Ohrenheilkunde
Pathologische Befunde. Hörbeeinträchtigungen. Hörbehinderungen. Hilfen.
Hörgeräteakustik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Grundgesetze der Physik kennen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über
deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe nach
dem Stand der Technik kennen, um sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter
Aspekte sicher einsetzen zu können.
Er soll mit den meßtechnischen Grundlagen vertraut sein sowie über Audiometrie Bescheid wissen.
Er soll die für die Herstellung von Hör- und otoplastischen Geräten notwendigen Arbeitsverfahren
und -techniken kennen.
Lehrstoff
Physik
SI-Einheiten. Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik. Grundgesetze der Akustik.
Audiometrie
Akustische Größen. Akustische Kenndaten des Gehörs. Tonaudiometrie. Sprachaudiometrie. Datenerfassung.
Lautheitsskalierung. Meßfehler.
Hörgeräte
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Physikalische und chemische Eigenschaften. Auswahl. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Verwendung. Instandhaltung.
Hörgeräte
Bauarten. Bauelemente und Schaltungen. Zubehör. Akustische Kenndaten der Hörgeräte.
Otoplastische Geräte
Aufbau. Designs. Sonderformen. Akustische Charakteristiken und Wirkungsweisen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanende Bearbeitung von Otoplastiken. Klebeverfahren. Anfertigung von Funktionsabdrücken.
Anfertigungen und Zusammenstellungen von Otoplastiken und Sonderformen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen
und durchführen können.
Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen
und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.
Lehrstoff
Meßtechnik
Maße und SI-Einheiten.
Physikalisch-akustische Berechnungen
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Rechnungen zur Mechanik, Elektrotechnik
und Elektronik. Rechnungen zur Akustik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für diesen Beruf wichtigen audiometrischen Vorgänge verstehen und sie anhand
von Messungen überprüfen und auswerten können.
Er soll sich bei den labormäßigen Aufgaben der Datenverarbeitungstechnik bedienen können.
Der Schüler soll den Kunden seinem Typ und Aussehen entsprechend über den Hörgerätekauf beraten
können.
Lehrstoff
Meßtechnik
Aufbau und Handhabung der Meßgeräte.
Audiometrie
Messen elektrischer Größen. Messen akustischer Kenndaten. Ton- und Sprachaudiometrie. Fehlersuche
und -behebung. Auswerten der Meßergebnisse.
Datenverarbeitung
Einführung. Datenerfassung. Datenauswertung.
Technische Kundenberatung
Ermittlung des Kundenwunsches. Hörgeräteberatung und -gebrauch. Psychologische Einflüsse bei
Hörbeeinträchtigungen.
Otoplastisches Praktikum
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben
und entsorgen können sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben,
bedienen und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung sachlicher
und wirtschaftlicher Aspekte beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Handhaben. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Bedienen. Warten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanendes Bearbeiten und Kleben von Otoplastiken. Abnehmen und Vorbereiten von Ohrabdrücken. Anfertigen von Funktionsabdrücken. Anfertigen und Bearbeiten von Rohlingen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
In den Unterrichtsgegenständen ,,Laboratoriumsübungen“ und ,,Otoplastisches Praktikum“ sollen
dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.
Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Beim Thema ,,Technische Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen,
die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
45. Die Anlage A/22/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Papiertechniker) lautet:,,
Anlage A/22/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PAPIERTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1760 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elektrotechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und das Betriebsverhalten
von elektrischen Betriebsmitteln kennen.
Lehrstoff
Begriffe
Größen und Einheiten. Stromarten.
Elektromotorische Antriebe
Aufbau und Betriebsverhalten der in der Papierherstellung verwendeten Antriebe.
Elektrische Maschinen
Transformator, Gleich-, Wechsel- und Drehstrommotoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).
Rohstoffkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Roh-, Halb- und Hilfsstoffe kennen und unter Berücksichtigung
der technischen Erfordernisse auswählen können.
Lehrstoff
Geschichtliche Entwicklung der Papierherstellung.
Chemie
Die für den Beruf bedeutenden Grundbegriffe und -gesetze. Chemikalieneinsatz und -rückgewinnung.
Rohstoffe
Arten, Eigenschaften, Aufbereitung und Verwendung zur Herstellung von Zellstoff, Holzstoff und
Papier.
Halbstoffe
Arten, Eigenschaften, Herstellung und Verwendung.
Füll-, Leim- und Hilfsstoffe
Arten, Eigenschaften, Verwendung.
Maschinenelemente
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf gebräuchlichen Maschinenelemente im Hinblick auf Aufbau und
Funktion kennen.
Lehrstoff
Verbindungselemente
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen.
Elemente der drehenden Bewegung
Achsen, Wellen, Lager; Kupplungen.
Spezielle Elemente der Papiermaschine
Absperr- und Regelorgane, Dichtung, Pumpen, Dampfanlagen und Kondensatsysteme. Betriebsmittel.
Verfahrenstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion der in der Papierindustrie gebräuchlichen Maschinen
kennen und genaues Wissen über den Ablauf der bei der Papier- und Kartonherstellung verwendeten
Arbeitsverfahren haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Angebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Maschinenkunde
Anlagen zur Unterdruckerzeugung, Ausrüstungsmaschinen (Kalander, Längs- und Querschneider,
Verpackungsmaschinen)
Maschinen der Stoffaufbereitung. Papiermaschine (Stoffauflauf-, Sieb-, Pressen- und Trockenpartie).
Papier
Sorten, Eigenschaften, Verwendung.
Arbeitsverfahren zur Herstellung von Rollen und Formaten
Stoffaufbereitung. Papierherstellung. Papierausrüstung und -veredlung. Finalarbeiten.
Grafische Techniken
Reproduktionsverfahren. Hoch-, Flach-, Tief- und Siebdruck.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Stoffmahlung, Altpapieraufbereitung. Stoffauflauf. Siebpartie.
Umwelttechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion und den Einsatz der im Beruf verwendeten Stoffe und Arbeitsprozesse
sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff
Abwässerverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Abwasserkennzahlen.
Entsorgung von Abwasserschlämmen und anderen Problemstoffen.
Luftverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Reinigungsmöglichkeiten)
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematisch-physikalischen Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
SI-Einheitensystem.
Maße und Einheiten.
Grundrechenoperationen
Lineare Gleichungen und Formelumwandlungen. Prozentrechnen.
Mechanik
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll praxisrelevante Zeichnungen und Schemata normgerecht ausführen und lesen können.
Er soll Skizzen, Schemata und Diagramme anfertigen können, um danach wirtschaftlich und fachlich
einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichennormen
Strichstärken, Darstellungsarten, Bemaßung.
Zeichnungen des Fachbereiches
Normgerechte Werkzeichnungen. Zeichnen und Lesen von Diagrammen.
Freihandskizzen von Modellen. Schemata von Prozeß- und Funktionsabläufen.
Papiertechnologisches Laboratorium
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen chemisch-physikalischen Gesetze und Meßmethoden seines Berufes
kennen und anwenden können.
Er soll durch Werkstoffprüfungen und -manipulationen die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen und Papierfehler analysieren und beheben können. Er soll über
die Laborarbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.
Er soll die im Labor verwendeten Stoffe und Geräte sicherheitstechnisch und umweltbewußt handhaben
können.
Lehrstoff
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen.
Chemische und physikalische Analysemethoden
Laborgeräte (Arten, Verwendungszweck, Handhabung). Chemische und physikalische Verfahrenstechniken,
insbesondere Mikroskopieren. Identifizieren, Prüfen und Analysieren anorganischer und
organischer Stoffe und Verbindungen.
Papiertechnisches Prüfen
Identifizieren und Analysieren von Papier-, Halb- und Hilfsstoffen. Prüfen von Veränderungen
chemischer oder physikalischer Eigenschaften der Papierstoffe. Papierfärben. Analyse und Beheben von
Papierfehlern. Qualitätsprüfungen.
Laborbericht
Datenerhebung. Ergebnis und Interpretation.
Meß- und regeltechnologisches Laboratorium
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Papierindustrie gebräuchlichsten Meßgeräte, Regelanlagen und Prozeßleitsysteme
kennen und bedienen sowie bei ihrer Entstörung mitwirken können.
Lehrstoff
Gefahrenquellen und Sicherheitsvorschriften.
Meßtechnik
Symbole und SI-Einheiten, Meßfehler, Genauigkeit.
Temperatur, Druck, Niveau, Durchfluß, pH-Wert, Mahlgrad, Masse, Papierfeuchte.
Regelungstechnik
Begriffe. Regler und Regelstrecken (Arten, Zeitverhalten).
Kennlinien von Pumpen und Regelventilen. Niveau, Durchfluß, Stoffdichte, Stoffauflauf.
Druck, Temperatur, pH-Wert, Masse, Papierfeuchte.
Prozeßleittechnik
Systeme (Aufbau, Signalverarbeitung). Messen, Steuern und Überwachen von Prozeßabläufen. Einsatz
von PC-Simulationsprogrammen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In ,,Maschinenelemente“ sind die Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur systematischen
Erarbeitung der Funktionen der Maschinenelemente innerhalb der Gesamtkonstruktion.
Der Unterrichtsgegenstand ,,Umwelttechnik“ soll den Schüler nicht nur zum Erlernen der Kenntnisse
der einzelnen Technologien anspornen, sondern ihm auch gleichzeitig die entsprechende Einstellung
für den gesamten Umweltschutz vermitteln.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen
und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im
Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,,
Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder Übung sind auf die geltenden Sicherheitsvorschriften und die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie der notwendigen Maßnahmen
zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.“