497_1985
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497. Beschluß Nr. 1/1985 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 497. Beschluß Nr. 1/1985 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1985_497_0 497. Beschluß Nr. 1/1985 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
(In der 6. gemeinsamen Sitzung am 25. April 1985
gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ARTIKELS 8 DES
ANHANGS B UND DER BEILAGE 8 ZUM
ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf den Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-Übereinkommens
BESCHLOSSEN
Der Beschluß des Rates Nr. 2/85 Der Beschluß Nr. 2/85 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 496/1985 verlautbart. ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.