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497_1976 AT

497. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Übereinkommens über ein Internationales Energieprogramm samt Anlage

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 497. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Übereinkommens über ein Internationales Energieprogramm samt Anlage

Die Ermächtigung zur Abgabe der im Artikel 67 Absatz 1 des Übereinkommens über ein

Internationales Energieprogramm (BGBl. Nr. 317/1976) vorgesehenen Notifikation gegenüber der

Regierung des Königreiches Belgien wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler

gegengezeichnet; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 67 Absatz 3 am 10. Juli

1976 für Österreich in Kraft getreten.

Bisher haben außer Österreich folgende weitere Staaten Notifikationen im Sinne des Artikels 67

Absatz 1 abgegeben: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Irland, Kanada, Luxemburg,

Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

und Vereinigte Staaten von Amerika.

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