497_1976
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497. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Übereinkommens über ein Internationales Energieprogramm samt Anlage
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 497. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Übereinkommens über ein Internationales Energieprogramm samt Anlage
1976_497_0 497. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Übereinkommens über ein Internationales Energieprogramm samt Anlage
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Die Ermächtigung zur Abgabe der im Artikel 67 Absatz 1 des Übereinkommens über ein
Internationales Energieprogramm (BGBl. Nr. 317/1976) vorgesehenen Notifikation gegenüber der
Regierung des Königreiches Belgien wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler
gegengezeichnet; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 67 Absatz 3 am 10. Juli
1976 für Österreich in Kraft getreten.
Bisher haben außer Österreich folgende weitere Staaten Notifikationen im Sinne des Artikels 67
Absatz 1 abgegeben: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Irland, Kanada, Luxemburg,
Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
und Vereinigte Staaten von Amerika.