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497_1972 AT

497. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Weyer Land und Altenmarkt bei Sankt Gallen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 497. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Weyer Land und Altenmarkt bei Sankt Gallen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, (BStG 1971) wird

verordnet

Der Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße

wird im Bereich der Gemeinden Weyer Land

und Altenmarkt bei Sankt Gallen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse verläuft

beginnend von Plan-km 74,475 bis km 76,00

nahezu gleich mit der bisherigen Trasse, verläßt

diese dann in westlicher Richtung, überquert den

Schifflendbach und erreicht die alte Trasse bei

Plan-km 77,80 nahezu. In geringem Abstand folgt

sie sodann der alten Trasse, um diese bei km 78,14

neuerlich in östlicher Richtung zu verlassen. Nach

Überschreitung der Landesgrenze zwischen Oberösterreich

und Steiermark (Plan-km 78,540), die

der Frenzbach bildet, folgt sie, in gestreckter

Linie geführt, weiterhin östlich der alten Trasse

und mündet, diese mehrfach fast berührend, bei

Plan-km 79,988 wieder in die alte Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung,

beim Amt der steiermärkischen

Landesregierung und bei den Gemeindeämtern

Weyer Land und Altenmarkt bei Sankt Gallen

aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf diesen Straßenteil

Anwendung. Der in dessen Abs. 2 angeführte

Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits der

Straßenachse.

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