497. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Weyer Land und Altenmarkt bei Sankt Gallen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, (BStG 1971) wird
verordnet
Der Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße
wird im Bereich der Gemeinden Weyer Land
und Altenmarkt bei Sankt Gallen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse verläuft
beginnend von Plan-km 74,475 bis km 76,00
nahezu gleich mit der bisherigen Trasse, verläßt
diese dann in westlicher Richtung, überquert den
Schifflendbach und erreicht die alte Trasse bei
Plan-km 77,80 nahezu. In geringem Abstand folgt
sie sodann der alten Trasse, um diese bei km 78,14
neuerlich in östlicher Richtung zu verlassen. Nach
Überschreitung der Landesgrenze zwischen Oberösterreich
und Steiermark (Plan-km 78,540), die
der Frenzbach bildet, folgt sie, in gestreckter
Linie geführt, weiterhin östlich der alten Trasse
und mündet, diese mehrfach fast berührend, bei
Plan-km 79,988 wieder in die alte Trasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung,
beim Amt der steiermärkischen
Landesregierung und bei den Gemeindeämtern
Weyer Land und Altenmarkt bei Sankt Gallen
aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf diesen Straßenteil
Anwendung. Der in dessen Abs. 2 angeführte
Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits der
Straßenachse.