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496_1996 AT

496. Verordnung: 5. Änderung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 496. Verordnung: 5. Änderung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung

Auf Grund des § 99 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1995, wird verordnet

Die Schulmilch-Beihilfen-Verordnung, BGBl. Nr. 1062/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 461/1996, wird wie folgt geändert

Nach § 13 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Zulassungen für Milcherzeuger nach § 5 Abs. 1 und 2, die auf bis zum 30. September 1996 eingegangene

Anträge hin erteilt werden, gelten mit Wirkung vom 2. September 1996 und beziehen sich

auch auf Lieferungen ab 2. September 1996.“

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