496_1991
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496. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Winklarn und Amstetten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 496. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Winklarn und Amstetten
1991_496_0 496. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Winklarn und Amstetten
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Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der
B 121 a Weyerer Straße Abzweigung Amstetten
wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete
Gelände, das für die spätere Führung der B 121 a
Weyerer Straße Abzweigung Amstetten in Betracht
kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.