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496_1991 AT

496. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Winklarn und Amstetten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 496. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Winklarn und Amstetten

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der

B 121 a Weyerer Straße Abzweigung Amstetten

wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete

Gelände, das für die spätere Führung der B 121 a

Weyerer Straße Abzweigung Amstetten in Betracht

kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

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