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496_1987 AT

496. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 496. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

Nach Mitteilungen der belgischen Regierung

haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden

zum Abkommen über die Errichtung eines

Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des

Zollwesens (BGBl. Nr. 165/1955, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 383/1985)

hinterlegt

Staaten : Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Mali 7. August 1987

Zentralafrikanische

Republik 28. Juli 1986

Einer weiteren Mitteilung der belgischen Regierung

zufolge ist Hongkong mit Wirksamkeit vom

1. Juli 1987 auf Grund eines Vorschlages des Vereinigten

Königreiches Mitglied des Rates gemäß

Art. II lit. a sublit. ii des Abkommens geworden.

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