496_1987
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496. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 496. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens
1987_496_0 496. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens
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Nach Mitteilungen der belgischen Regierung
haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden
zum Abkommen über die Errichtung eines
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Zollwesens (BGBl. Nr. 165/1955, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 383/1985)
hinterlegt
Staaten : Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Mali 7. August 1987
Zentralafrikanische
Republik 28. Juli 1986
Einer weiteren Mitteilung der belgischen Regierung
zufolge ist Hongkong mit Wirksamkeit vom
1. Juli 1987 auf Grund eines Vorschlages des Vereinigten
Königreiches Mitglied des Rates gemäß
Art. II lit. a sublit. ii des Abkommens geworden.