495_1985
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495. Kundmachung: Beitritt von Kap Verde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 495. Kundmachung: Beitritt von Kap Verde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1985_495_0 495. Kundmachung: Beitritt von Kap Verde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Kap Verde am 13. September
1985 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen
über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
im Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 211/1985) hinterlegt.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel
14 Absatz 2 für Kap Verde am 13. Oktober
1985 in Kraft getreten.