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495_1985 AT

495. Kundmachung: Beitritt von Kap Verde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 495. Kundmachung: Beitritt von Kap Verde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Kap Verde am 13. September

1985 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen

über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

im Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 211/1985) hinterlegt.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel

14 Absatz 2 für Kap Verde am 13. Oktober

1985 in Kraft getreten.

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